Österreichs Kreditwirtschaft richtet EU-konforme Schlichtungsstelle ein
Österreich Teil des internationalen Ombudsstellen-Netzes der Finanzwirtschaft - Erfahrener Rechnungshofprüfer wird unabhängige Ombudsperson
Wien (pwk) - Die österreichische Kreditwirtschaft wird eine unabhängige Schlichtungsstelle mit einer transparenten, kundenfreundlichen Schlichtungsordnung für Kundenbeschwerden errichten, die sich an den EU-Vorgaben orientiert und den EU-Rechtsvorschriften entspricht. "Mit dieser Schlichtungsstelle soll künftig neben den auf Institutsebene, sektoral und regional bestehenden Kundenbetreuungseinrichtungen ein zusätzliches Angebot im Falle von Kundenbeschwerden zur Verfügung stehen und ein hohes Maß an Kundenzufriedenheit gewährleistet werden“, erklärt die Bundeskreditsparte der Wirtschaftskammer Österreich.
An der Spitze der Schlichtungsstelle wird mit Min.-Rat i.R. Mag. Herbert Beisteiner, eine erfahrene und fachlich qualifizierte Persönlichkeit aus dem Rechnungshof, als anerkannte und unabhängige Ombudsperson stehen, die weisungsfrei und unparteilich bindende Entscheidungen bis zu einer Höchstgrenze von 4.000 Euro treffen kann. Min.-Rat Beisteiner ist Jahrgang 1940 und war seit 1963 im Rechnungshof tätig, seit 1975 stellvertretender Abteilungsleiter der im Rechnungshof für die Bankprüfung zuständigen Abteilung, deren Leitung er von 1990 bis zu seinem Übertritt in den Ruhestand im Jahr 2000 inne hatte.

Zuständig ist die Schlichtungsstelle entsprechend der EU-Vorgaben für alle Beschwerden, die im Geltungsbereich der EU-Rechtsvorschriften bei grenzüberschreitendem Zahlungsverkehr, im elektronischen Geschäftsverkehr und im Fernabsatz von Finanzdienstleistungen entstehen.

Somit können derartige Verbraucherbeschwerden entsprechend der Zuständigkeit rasch und für beide Seiten neutral behandelt werden. Da über 90 Prozent aller Kundenbeschwerden in direktem Kontakt mit den Kreditinstituten gelöst werden, ist für eine Behandlung durch die Schlichtungsstelle Voraussetzung, dass vom Beschwerdeführer versucht wurde, mit dem betroffenen Kreditinstitut zu einer Lösung zu kommen.

Die Schlichtungsordnung entspricht dem von der Europäischen Kommission begründeten FIN-NET, einem EU-weiten Netzwerk zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Anbietern und Verbrauchern von Finanzdienstleistungen im Europäischen Binnenmarkt, dem bereits 37 nationale Einrichtungen in der EU angeschlossen sind.

Nach Gesprächen mit dem Bundesministerium für Justiz und der Bundesarbeitskammer erfolgte die offizielle Mitteilung nach Brüssel durch das zuständige Bundesministerium für Justiz. Nach der bereits erfolgten Zustimmung der EU-Kommission ist die Schlichtungsstelle Teil dieses europäischen Ombudsstellen-Netzes.

Die neue Schlichtungsstelle wird am 1.1.2003 ihre Tätigkeit aufnehmen.
 
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