Molterer zufrieden - aktive Einbindung der Wirtschaft bei Umsetzung erforderlich
Brüssel (bmlfuw) - Der Rat der Umweltminister hat am Montag (09. 12.)
einen gemeinsamen Standpunkt zur Richtlinie über einen EU-internen Emissionshandel zwischen Unternehmen beschlossen.
Die Richtlinie ermöglicht es, Emissionen kostengünstiger und flexibler zu reduzieren, als es mit anderen
Instrumentarien der Fall wäre. Umweltminister Mag. Wilhelm Molterer zeigte sich über den Beschluss zufrieden:
"Dieser Beschluss ist von richtungweisender Bedeutung und wird helfen, die Verpflichtung des Kyoto-Protokolls
zur Reduktion der Treibhausgase umzusetzen. Die aktive Einbindung der Wirtschaft ist notwendig, um gemeinsam die
ehrgeizigen Ziele zu erreichen."
Das System wird 2005 starten, die erste Phase dauert bis 2007, die zweite von 2008 bis 2012. Anlagen, die von der
Richtlinie betroffen sind (das sind große Industrie- und Energieerzeugungsanlagen) erhalten eine limitierte
Zuteilung von Emissionsberechtigungen. Diese Berechtigungen sind handelbar; ein Unternehmen, das mehr emittiert,
als es Berechtigungen erhalten hat, muss Berechtigungen zukaufen, wer in den Klimaschutz investiert und so weniger
emittiert, kann seinen Überschuss verkaufen. Bei Nichteinhaltung der Emissionsobergrenze sind Geldstrafen
vorgesehen, die in der ersten Phase 40 Euro pro Tonne, in der zweiten Phase 100 Euro pro Tonne betragen. Die Zuteilung
der Berechtigungen erfolgt in der ersten Phase gratis, in der zweiten Phase müssen mindestens 90% gratis zugeteilt
werden, die restlichen bis zu 10% können per Auktion an die Unternehmen verkauft werden.
Das System betrifft zunächst nur Kohlendioxid, soll aber auf alle Treibhausgase des Kyoto-Protokolls erweitert
werden. Ab 2008 können Anlagen oder Tätigkeiten und andere Gase als Kohlendioxid mit Genehmigung der
Kommission in den Anwendungsbereich der Richtlinie aufgenommen werden, bereits ab 2005 Anlagen unterhalb der Schwellenwerte,
ab denen die Teilnahme verpflichtend ist. In der ersten Phase bis 2007 können Anlagen oder Tätigkeiten
mit Genehmigung der Kommission aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen werden, wenn sie gewisse Kriterien
erfüllen. Mitgliedstaaten können ihren Unternehmen die Möglichkeit geben, sich zu Pools zusammenzuschließen,
in denen ein Treuhänder die Emissionsberechtigungen der Mitglieder verwaltet. Die Emissionsreduktionen aus
emissionsreduzierenden Projekten im Ausland können von den Unternehmen zur Erfüllung ihrer Emissionsbegrenzung
verwendet werden; die genauen Modalitäten werden in einer weiteren Richtlinie festgelegt, für die die
Kommission im nächsten Frühling einen Entwurf vorlegen wird.
Die Mitgliedstaaten müssen bis 31. März 2004 anhand festgelegter Kriterien einen nationalen Plan für
die Zuteilung der Berechtigungen an die Anlagen erstellen, der von der Kommission überprüft wird. Die
Kommission wird bis spätestens Ende 2003 Richtlinien für die Anwendung der Kriterien erarbeiten. |