Recht auf kostenlose Privatkopien auf PCs oder CDs für Konsumenten absichern - Novelle zum
Urheberrechtsgesetz nachbessern
Wien (ak) - Das Recht auf kostenlose Privatkopien auf PCs oder CDs muss für Konsumenten gesichert
werden, fordert AK Konsumentenschützer Harald Glatz. Es sind für die Hersteller Regeln nötig, damit
für die Konsumenten eine übliche Anzahl privater Kopien trotz Kopierschutztechniken möglich bleibt.
Außerdem dürfen Konsumenten weder mit ungerechtfertigten Gebühren belastet noch für die Durchsetzung
ihrer privaten Nutzungsrechte bestraft werden. Daher verlangt die AK eine Nachbesserung der Urheberrechtsgesetznovelle,
mit der eine EU Richtlinie umgesetzt wird.
Eigentlich soll bis 22. Dezember die EU Richtlinie über das Urheberrecht in Österreich umgesetzt sein.
Für die AK greift die Novelle zum Urheberrechtsgesetz von Justizminister Böhmdorfer zu kurz. Die EU Richtlinie
erlaubt zwar das Kopieren von Musik, Bildern oder Texten auf die PC Festplatte oder CDs für private oder öffentliche
Zwecke (zB Schulen). Aber die Hersteller erhalten gleichzeitig einen Freibrief, mit Hilfe von Kopierschutztechniken
jede Kopie zu verhindern, kritisiert Glatz. Beispielsweise können Hersteller Sicherungskopien bei Software
ebenso verhindern, wie das Abspielen von Musik CDs am PC. Audio, Texte oder Videos können im Internet gegen
Bezahlung für ein einmaliges Runterladen angeboten werden: Wird das Internet zum "strömenden"
Netz ohne private Speichermöglichkeit, so kommt ein wichtiges Allgemeininteresse mit langer Tradition unter
die Räder. Kommerzielle Urheberinteressen werden zu Lasten der Interessen der Konsumenten gestärkt.
Daher muss der Justizminister dafür sorgen, dass das Recht auf Kopien für den Privatgebrauch durch Kopierschutztechniken
nicht völlig ausgehöhlt wird. Denn wenn die Hersteller mit den Urheberrechtsinhabern nicht schleunigst
Vereinbarungen treffen, wie Kopieren - in einer für private Zwecke üblichen Anzahl - trotz Kopierschutztechniken
möglich bleibt, muss der Justizminister Regeln zum Schutz der Konsumenten in einer Verordnung erlassen, so
Glatz. Seitens der EU Richtlinie wäre das möglich.
Vorgesehen sind in der EU Richtlinie gerechte Ausgleichszahlungen für die Urheber, also im Wesentlichen für
die großen Medienkonzerne, für freie Werknutzungen, wie zB dem privaten Herunterladen oder Speichern.
Konsumenten dürfen nicht mit neuen Gebühren belastet werden, sagt Glatz. Hier muss gesorgt werden, dass
Konsumenten künftig nicht doppelt zur Kasse gebeten werden: Einmal beim Erwerb eines Datenspeichers, beispielsweise
beim Kauf eines PCs (etwa in Form einer von den Verwertungsgesellschaften schon einmal geforderten Paschalgebühr
auf Computerfestplatten) - gleichzeitig verlangen aber die Anbieter für jeden Datenzugriff immer öfter
auch noch Nutzungsentgelte.
Konsumenten dürfen auch nicht bestraft werden, wenn sie eine Kopierschutztechnik umgehen, um ausschließlich
Kopien für den privaten Gebrauch herzustellen. Der Entwurf sieht nämlich für jede Umgehung Unterlassungs-
und Schadenersatzklagen vor. Es ist zu befürchten, dass gewerblichen Raubkopierern nur selten das Handwerk
gelegt werden kann. Dafür werden aber Privatpersonen von der berechtigten Nutzung oder überhaupt der
Teilnahme an der Infogesellschaft ausgeschlossen. |