Resümee am Ende der zwei Jahre dauernden Tätigkeit
Wien (bmwa) - Die Bargeldumstellung von Schilling auf Euro ist in Österreich reibungslos vor
sich gegangen und hat keine Teuerungsschübe erzeugt. Dieses Resümee zieht die im Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit eingerichtete Euro-Preiskommission, in der unter anderem alle Sozialpartner sowie Experten
des Wirtschaftsforschungsinstitutes (WIFO) und des Konsumentenschutzverbandes vertreten sind, am Ende ihrer zwei
Jahr dauernden Tätigkeit. Zum Beweis wird auf die Inflationsrate verwiesen, die in den ersten Monaten dieses
Jahres in Österreich die niedrigste im ganzen EWU-Raum war und derzeit als drittbeste mit 1,7% deutlich unter
dem Durchschnitt der Eurozone von 2,2% liegt.
Die Euro-Preiskommission konstituierte sich am 20.Dezember 2000 auf der Basis des Euro-Währungsangabengesetzes,
welches mit 31.12.2002 außer Kraft tritt. Sie ist bis zum 19. Dezember 2002 zu insgesamt 45 Sitzungen zusammengekommen.
Zusätzlich gab es 33 Sitzungen einer Prüfungsgruppe, die aus Mitgliedern der Kommission zur detaillierten
Prüfung von begründeten Beschwerden eingerichtet wurde. Bei ihrer Arbeit konnte sich die Kommission auf
die Euro-Preisstudienbegleitung durch das Wirtschaftsforschungsinstitut - mit dem Schwerpunkt auf einem Europavergleich
- und vor allem auf das von ACNielsen für das BMWA installiere Euro-Preisbarometer stützen, durch das
die Preisentwicklung im Handel von rund 39.000 Artikeln in 20 Warenkörben beobachtet wurde. Außerdem
wurde die Preisentwicklung im Dienstleistungssektor analysiert.
Von den rund 2.000 Anrufen in der Geschäftsstelle betraf ein Großteil Rechtsauskünfte - z.B. über
doppelte Preisauszeichnung und richtige Umrechnung. In enger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für
Justiz, den Preisbehörden und den Arbeiter- und Wirtschaftskammern in den Ländern sowie den Euro-Hotlines
sind rund 2.500 Beschwerden bearbeitet worden. Dabei gab es in 188 Fällen Anlass für eine nähere
Überprüfung. Nach Vorladung der betroffenen Unternehmen konnten Preissenkungen, die Erfüllung von
Informationspflichten oder Berichtigungen in der Preisauszeichnung erzielt werden. In weiteren Fällen konnte
eine betriebswirtschaftliche Begründung für neue Preise geliefert werden. |