NS-Entschädigungen: Bisher Auszahlungen an 91.281 NS-Zwangsarbeiter | ||
Antragsfrist endet am 27. September 2003 Wien (bpd) - 91.281 ehemalige NS-Zwangsarbeiter wurden bisher aus dem österreichischen Versöhnungsfonds entschädigt. Das gaben Fondspräsident Ludwig Steiner und Fonds-Generalsekretär Richard Wotava am Mittwoch (18. 12.) in einer Pressekonferenz im Anschluss an eine Sitzung des Kuratoriums bekannt. Ausbezahlt wurden dabei ingesamt 231,4 Mio. Euro. Der mit 436 Mio. Euro dotierte Fonds soll insgesamt an geschätzte 150.000 Leistungsberechtigte Auszahlungen erbringen. Die inzwischen verlängerte Antragsfrist endet am 27. September 2003. Ausbezahlt wird in den Kategorien Landwirtschaft, Industrie sowie Sklavenarbeiter. Von den 91.281 erfolgten 13.213 über Individualanträge aus aller Welt an den Fonds, 78.068 über die Partnerorganisationen in Mittel- und Osteuropa. 34.058 Auszahlungen wurden dabei über die ukrainische Partnerorganisation abgewickelt, 18.570 über die polnische, 10.584 über die tschechische, 10.335 über die russische, 2.861 über die weißrussische und 1.660 über die ungarische. Aufgeschlüsselt nach Entschädigungskategorien ergibt sich folgendes Bild: 40.379 der bereits entschädigten ehemaligen NS-Zwangsarbeiter waren in der Landwirtschaft beschäftigt, 47.006 in der Industrie. 3.896 waren Sklavenarbeiter. Der "Mütterzuschlag" wurde bisher 592 Frauen zuerkannt. Sklavenarbeiter, also Zwangsarbeiter in KZs oder ähnlichen Einrichtungen erhalten laut Versöhnungsfondsgesetz 105.000 S, Arbeiter in Industrie und Gewerbe 35.000 S, Zwangsarbeiter in der Landwirtschaft 20.000. Die Umrechnung in Euro erfolgt auf zwei Dezimalstellen genau, die entsprechenden Werte liegen daher bei 7.630,65 Euro (Sklavenarbeiter), 2.543,55 Euro (Industriearbeiter) bzw. 1.453,46 Euro (Landwirtschaft). Steiner und Wotava wiesen darauf hin, dass jede neue Publizität wieder einen neuen Schwung an Antragstellern bringe - selbst in Österreich. Man hoffe jedenfalls bis zum Ende der Antragsfrist alle potenziellen Anspruchsberechtigten zu erreichen. Probleme ergäben sich derzeit vor allem daraus, dass in Russland hunderttausende Anträge eingegangen seien, die erst Deutschland bzw. Österreich zugeordnet werden müssten. Auch bei der International Organisation for Migration (IOM) in Genf lägen viele Fälle, die möglicherweise noch in die Zuständigkeit Österreichs fallen könnten. Man sei aber dabei, die entsprechenden Listen durchzusehen. Der mit Beiträgen des Bundes, der Länder und der österreichischen Wirtschaft ausgestattete Fonds, der am 20. Dezember 2000 konstituiert wurde, erbringt Leistungen an ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter des NS-Regimes auf dem Gebiet des heutigen Österreich. Nach Abweisung der letzten beiden gegen Österreich und österreichische Unternehmen vor US-Gerichten aus dem Titel der Zwangsarbeit anhängigen Sammelklagen am 31. Juli 2001 konnten die Auszahlungen aufgenommen werden. S E R V I C E - Österreichischer Versöhnungsfonds, Postfach 44, 1011 Wien, Tel.: 0043 / 1 / 513 60 16, Fax: 0043 / 1 / 513 60 16 15, info@versoehnungsfonds.at, Homepage: http://versoehnungsfonds.at bzw. |
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