Auf dem Weg zur Steuerfreiheit im Binnenmarkt | ||
Neuer UID Info-Folder des Finanzministeriums Wien (bmf) - Seit dem EU-Beitritt gelten auch in Österreich die Bestimmungen des EU-Umsatzsteuerübergangssystems. Der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) kommt im Rahmen dieser Übergangsregelung im Binnenmarkt zentrale Bedeutung zu. Vor allem bei innergemeinschaftlichen Lieferungen stellt die UID des Leistungsempfängers die Voraussetzung für die Steuerfreiheit dar. Die UID Broschüre informiert über alle Rechte und Pflichten, die für Sie als Unternehmer im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt verbunden sind und gibt Auskunft über die Zusammenfassende Meldung, die Sie als Lieferer vierteljährlich an Ihr Umsatzsteuer-Finanzamt abgeben müssen. Weiters erfahren Sie, wo Sie die Gültigkeit einer UID eines Geschäftspartners überprüfen lassen können. Je besser Sie als Unternehmer informiert sind, desto reibungsloser können Sie Ihre Geschäfte im Binnenmarkt abwickeln. UID-Broschüre zum Herunterladen (Seite des Finanzministeriums) UID-Broschüre zum Bestellen (Seite des Finanzministeriums) |
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