Kukacka: Mehrphasen-Führerscheinausbildung ab 1. 1. 2003
Es droht Verlust des Führerscheines bei Nichtabsolvierung
Wien (övp-pk) - Ab 1. Jänner 2003 tritt die Mehrphasenausbildung für Führerscheinneulinge in Kraft. Diese zweite Ausbildungsphase, die innerhalb eines Jahres nach Absolvierung der Fahrprüfung absolviert werden muss, ist für ÖVP-Verkehrssprecher Abg. Mag. Helmut Kukacka eine verkehrssicherheitspolitisch wichtige Neuerung, da in der Gruppe der jugendlichen Verkehrsteilnehmer die Unfallrate derzeit überproportional hoch ist. Denn trotz eines Bevölkerungsanteils von nur 12 Prozent gehörten in den vergangenen Jahren über ein Drittel aller im Straßenverkehr Verletzten und rund ein Viertel aller Getöteten der Altersgruppe der 15-24-jährigen an.

Die zweite Ausbildungsphase besteht aus - einer Perfektionsfahrt (Feedbackfahrten) mit einem anschließenden Lehr-Gespräch mit dem Ausbildner (Dauer: eine Unterrichtseinheit) - einem Fahrsicherheitstraining (Dauer: theoretischer Teil eine Unterrichtseinheit und praktischer Teil sechs Unterrichtseinheiten) und - einer verkehrspsychologischen Gruppendiskussion (Dauer: zwei Unterrichtseinheiten)

Werden ein oder mehrere Teile der zweiten Ausbildungsphase nicht innerhalb eines Jahres nach der Fahrprüfung absolviert, wird der Führerscheinneuling vom zentralen Führerscheinregister automatisch darauf hingewiesen, die fehlenden Teile binnen vier Monaten zu absolvieren. Kommt der Führerscheinneuling binnen dieser vier Monate dieser Aufforderung nicht nach, wird dieser Mangel an die zuständige Behörde (Bezirkshauptmannschaft oder Bundespolizeidirektion) weitergeleitet. Diese teilt dem säumigen Führerscheinneuling nun mittels Bescheid mit, dass er nochmals vier Monate Zeit hat, die zweite Ausbildungsphase abzuschließen. Nach dieser Frist wird der Führerschein entzogen. Er wird erst wieder ausgehändigt, wenn die zweite Ausbildungsphase zur Gänze abgeschlossen ist, stellte Kukacka heute, Sonntag, klar.

Die Mehrphasenausbildung soll aber nicht zu höheren Führerscheinkosten führen, sondern sich in niedrigeren KFZ-Versicherungskosten niederschlagen. Denn eine Mehrphasen-Fahrausbildung müsste zu einem Rückgang der Verkehrsunfälle und damit auch der Schadensfälle führen. Die Versicherungen würden daher von der Mehrphasenausbildung finanziell profitieren, erklärte Kukacka. Die Versicherungen sollten deshalb Vergünstigungen (Gutschriften) bei den Versicherungsprämien leisten. Kukacka verwies dabei auf die Regelung der Generali-Versicherung. Generali refundiert (auf Antrag) 110 Euro an Führerscheinneulinge, wenn dieser - für seinen ersten PKW innerhalb eines Jahres nach der Führerscheinaushändigung zumindest eine KFZ-Haftpflichtversicherung von zehn Millionen Euro abschließt und - er in den ersten drei Jahren schadensfrei, d.h. ohne maluswirksamen Haftpflichtschaden, bleibt.

Die anderen Versicherungen sollten diesem Beispiel folgen und Führerscheinneulingen, die die entsprechende zweite Ausbildungsphase abgeschlossen haben und darüber hinaus einen gewissen Zeitraum schadensfrei geblieben sind, Prämienvorteile zukommen zu lassen, schloss Kukacka.
 
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