Es droht Verlust des Führerscheines bei Nichtabsolvierung
Wien (övp-pk) - Ab 1. Jänner 2003 tritt die Mehrphasenausbildung für Führerscheinneulinge
in Kraft. Diese zweite Ausbildungsphase, die innerhalb eines Jahres nach Absolvierung der Fahrprüfung absolviert
werden muss, ist für ÖVP-Verkehrssprecher Abg. Mag. Helmut Kukacka eine verkehrssicherheitspolitisch
wichtige Neuerung, da in der Gruppe der jugendlichen Verkehrsteilnehmer die Unfallrate derzeit überproportional
hoch ist. Denn trotz eines Bevölkerungsanteils von nur 12 Prozent gehörten in den vergangenen Jahren
über ein Drittel aller im Straßenverkehr Verletzten und rund ein Viertel aller Getöteten der Altersgruppe
der 15-24-jährigen an.
Die zweite Ausbildungsphase besteht aus - einer Perfektionsfahrt (Feedbackfahrten) mit einem anschließenden
Lehr-Gespräch mit dem Ausbildner (Dauer: eine Unterrichtseinheit) - einem Fahrsicherheitstraining (Dauer:
theoretischer Teil eine Unterrichtseinheit und praktischer Teil sechs Unterrichtseinheiten) und - einer verkehrspsychologischen
Gruppendiskussion (Dauer: zwei Unterrichtseinheiten)
Werden ein oder mehrere Teile der zweiten Ausbildungsphase nicht innerhalb eines Jahres nach der Fahrprüfung
absolviert, wird der Führerscheinneuling vom zentralen Führerscheinregister automatisch darauf hingewiesen,
die fehlenden Teile binnen vier Monaten zu absolvieren. Kommt der Führerscheinneuling binnen dieser vier Monate
dieser Aufforderung nicht nach, wird dieser Mangel an die zuständige Behörde (Bezirkshauptmannschaft
oder Bundespolizeidirektion) weitergeleitet. Diese teilt dem säumigen Führerscheinneuling nun mittels
Bescheid mit, dass er nochmals vier Monate Zeit hat, die zweite Ausbildungsphase abzuschließen. Nach dieser
Frist wird der Führerschein entzogen. Er wird erst wieder ausgehändigt, wenn die zweite Ausbildungsphase
zur Gänze abgeschlossen ist, stellte Kukacka heute, Sonntag, klar.
Die Mehrphasenausbildung soll aber nicht zu höheren Führerscheinkosten führen, sondern sich in niedrigeren
KFZ-Versicherungskosten niederschlagen. Denn eine Mehrphasen-Fahrausbildung müsste zu einem Rückgang
der Verkehrsunfälle und damit auch der Schadensfälle führen. Die Versicherungen würden daher
von der Mehrphasenausbildung finanziell profitieren, erklärte Kukacka. Die Versicherungen sollten deshalb
Vergünstigungen (Gutschriften) bei den Versicherungsprämien leisten. Kukacka verwies dabei auf die Regelung
der Generali-Versicherung. Generali refundiert (auf Antrag) 110 Euro an Führerscheinneulinge, wenn dieser
- für seinen ersten PKW innerhalb eines Jahres nach der Führerscheinaushändigung zumindest eine
KFZ-Haftpflichtversicherung von zehn Millionen Euro abschließt und - er in den ersten drei Jahren schadensfrei,
d.h. ohne maluswirksamen Haftpflichtschaden, bleibt.
Die anderen Versicherungen sollten diesem Beispiel folgen und Führerscheinneulingen, die die entsprechende
zweite Ausbildungsphase abgeschlossen haben und darüber hinaus einen gewissen Zeitraum schadensfrei geblieben
sind, Prämienvorteile zukommen zu lassen, schloss Kukacka. |