Sozialpolitischer Meilenstein für persönliche Vorsorge
Wien (bmwa) - "Mit dem Neujahrstag ist es soweit: Mit der "Abfertigung NEU" tritt
das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz (BMVG) in Kraft. Diese neue betriebliche Mitarbeitervorsorge ist ein
sozialpolitischer Meilenstein, durch den jeder Arbeitnehmer in Österreich einen Anspruch auf Abfertigung erwirbt
und außerdem seinen persönlichen "Vorsorgerucksack" als Zusatzpension ansparen kann",
das erklärte Wirtschaft- und Arbeitsminister Dr. Martin Bartenstein am Freitag (27. 12.)
zur umfassendsten und für weite Bevölkerungskreise bedeutendsten Änderung, die aus seinem Ministerium
zum Jahreswechsel in Kraft tritt.
Das BMVG gilt grundsätzlich für alle Arbeitsverhältnisse, die auf einem privatrechtlichen Vertrag
beruhen und kommt daher allen 3,1 Mio. Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zu Gute.
Jeder Arbeitgeber muss für seine Arbeitnehmer 1,53% des Monatsentgeltes in eine rechtlich selbständige
Mitarbeitervorsorgekasse einzahlen, anstatt wie bisher selbst Rücklage bilden zu müssen. Dementsprechend
richtet sich der Anspruch des Arbeitnehmers auf Abfertigung künftig gegen die Mitarbeitervorsorgekassen und
bleibt im Gegensatz zum jetzt auslaufenden System auch bei Selbstkündigung bestehen. Bei Kündigung durch
den Arbeitgeber kann nach einen mindestens drei Jahre bestehenden Arbeitsverhältnis der Arbeitnehmer wählen,
ob er sich die angesparten Ansprüche auszahlen lässt oder als Vorsorgerucksack in ein neues Arbeitsverhältnis
mitnimmt. Bei Selbstkündigung geht der Abfertigungsanspruch nicht verloren, er kann aber nicht ausgezahlt
werden.
Zum Ausbau einer tragfähigen zweiten Säule für die Altersvorsorge sei aber jedenfalls die langjährige
Ansparung sinnvoll, betonte Bartenstein. Darüber hinaus würde der Finanzminister die Auszahlung der angesparten
Abfertigungsansprüche als monatliche Pension auch steuerlich stärker begünstigen: Bei Einmalauszahlung
fallen 6% Steuer an, als Zusatzpension sind die Auszahlungen gänzlich steuerfrei.
Die neue Regelung entspräche der gestiegenen Mobilität der Arbeitnehmer, weil ein freiwilliger Wechsel
in ein anderes Unternehmen nicht mehr den Verlust der Abfertigungsansprüche bedeute. Darüber hinaus bringe
die Betriebliche Mitarbeitervorsorge mehr soziale Gerechtigkeit, weil nun auch jene Arbeitskräfte die auf
Grund zu kurzer Arbeitsverhältnisse nie einen Abfertigungsanspruch erwerben könnten einen Anspruch auf
eine Betriebliche Mitarbeitervorsorge erwerben. Und da für Betriebe hohe Einmalzahlungen - die oft für
Klein- und Mittelbetriebe existenzbedrohend seien - wegfielen wäre die Betriebliche Mitarbeitervorsorge auch
ein Gewinn für den Wirtschaftsstandort Österreich, hob der Arbeitsminister hervor.
Zukunftsvorsorgemodell als 3. Säule der Pensionsvorsorge
Gleichzeitig mit der Betrieblichen Mitarbeitervorsorge für alle Arbeitnehmer Österreichs tritt
mit 1.1.2003 auch das neue Zukunftsvorsorgemodell in Kraft. Damit werde ein attraktives Vorsorgeprodukt für
alle Österreicher auf freiwilliger Basis geschaffen um die private Altersvorsorge anzukurbeln. Die steuerliche
Grundförderung erfolgt wie bei der bestehenden prämienbegünstigten Pensionsvorsorge. Die maximale
Höhe der prämienbegünstigten Beiträge wird mit 1,53% der dreifachen Höchstbemessungsgrundlage
in der Pensionsversicherung begrenzt. Die Höhe der Prämie beträgt 10% der geleisteten Beiträge.
Die Verwendung kann frühestens ab Erreichung des gesetzlichen Pensionsalters und nach mindestens 10jähriger
Anspardauer erfolgen. Für das eingezahlte Kapital muss vom Anbieter des Produktes im Falle der Verrentung
am Ende der Ansparphase eine Kapitalgarantie gewährt werden. Im Falle der Verrentung wird wie im System der
Betrieblichen Mitarbeitervorsorge volle Steuerfreiheit gewährleistet.
Diese beiden umfassenden Neuerungen Betriebliche Mitarbeitervorsorge und Zukunftsvorsorgemodell seien wichtige
Schritte zum Aufbau der zweiten und dritten Säule der Altersvorsorge zusätzlich zur staatlichen Pension,
schloss Bartenstein. |