Gehrer: 2003 ist Jahr der Umsetzung der Universitätsreform
Universitäten implementieren neues Universitätsgesetz
Wien (bm:bwk) - Als "Jahr der Umsetzung der Universitätsreform durch die Universitäten" bezeichnete Bildungsministerin Elisabeth Gehrer das Jahr 2003. "Mit dem neuen Universitätsgesetz, das im Oktober 2002 in Kraft trat, wurden die Rahmenbedingungen geschaffen, die es Österreichs Universitäten ermöglichen, im internationalen Wettbewerb zu bestehen und für Studierende und Wissenschafter eine attraktive Lehr- und Forschungsstätte zu sein", erklärte Gehrer. Das neue Universitätsgesetz bringt den Universitäten moderne Leitungsstrukturen, klare Verantwortlichkeiten und mehr Handlungsspielraum bei gesicherter Finanzierung.

Bis zur vollen Wirksamkeit des neuen Universitätsgesetzes im Jahr 2004 werden von den Universitäten wesentliche Umsetzungsschritte vollzogen. So wird der Dachverband der Universitäten konstituiert, der die Kollektivverträge des neu eingetretenen Universitätspersonals verhandelt. Bis Ende Jänner legen die Gründungskonvente die Größe der Universitätsräte fest, die Konstituierung erfolgt bis Ende März. Die neuen Rektoren werden bis Ende Juni gewählt und treten am 1. Oktober ihr Amt an.

Die ersten Handlungen der neuen Rektoren sind die Ausschreibung der Senatswahl und - zusammen mit den Vizerektoren - die Erlassung des provisorischen Organisationsplanes und die Bestellung der provisorischen Leiter der einzelnen Organisationseinheiten. Die Mitglieder des Senates werden spätestens bis 31. Oktober gewählt, die konstituierende Sitzung des Senats findet bis Ende November statt.

Bis Ende des Jahres 2003 legen die Rektorate die endgültigen Organisationspläne den Universitätsräten und Vorschläge für die Satzungen den Senaten zur Beschlussfassung vor. Ebenfalls am 31.12.2003 enden die Gründungskonvente. Am 1.1.2004 wird das Universitätsgesetz 2002 voll wirksam.
 
zurück