Konsultationsfrist für Verbände auf 8 Wochen ausgedehnt - Lobbyingerfolg für WKÖ,
Eurochambres und UEAPME in Brüssel
Wien (pwk) - In einer jüngst veröffentlichten Mitteilung hat die Europäische Kommission
allgemeine Grundsätze und Mindeststandards über die Konsultation betroffener Parteien verabschiedet,
die ab dem 1.1.2003 angewendet werden. "Wir freuen uns, dass die Kommission wesentliche Anregungen der WKÖ
in diese Mindeststandards aufgenommen hat", so der Leiter der Stabsstelle EU-Koordination in der Wirtschaftskammer
Österreich, Christian Mandl. "Das aktive Engagement sowohl über die europäischen Dachverbände
Eurochambres und UEAPME, als auch mit einer eigenen Stellungnahme im Juli 2002 hat sich bezahlt gemacht."
So forderte die WKÖ stets eine zweimonatige Konsultationsfrist, um einen fundierten Beitrag abgeben zu können.
"Besonders für die europäischen Verbände wäre die ursprünglich vorgeschlagene 6-Wochen
Frist zu kurz gewesen, da sie ihre Position EU-weit koordinieren und zunächst ihre Mitglieder auf nationaler
Ebene konsultieren müssen", erklärt Mandl. Der Kommissionsvorschlag sieht nun vor, dass in bestimmten
Fällen - wenn beispielsweise für europäische und nationale Organisationen die Anhörung der
Mitglieder von Nöten ist - diese Frist sogar über 8 Wochen hinaus ausgedehnt werden kann.
Die zweite Forderung, die seitens der Wirtschaftskammer durchgesetzt werden konnte, betrifft die Stärkung
der Rolle des Wirtschafts- und Sozialausschusses (WSA) als Mittler zwischen Institutionen und organisierter Zivilgesellschaft.
"Die Kommission ermutigt den WSA nun in ihrem Vorschlag eine proaktivere Rolle zu übernehmen", freut
sich Mandl.
Darüber hinaus hat die Kommission, im Vergleich zum Weißbuch über das "Europäische Regieren",
den Konsultationsmechanismus um zwei weitere Instrumente ergänzt: Neben dem Heranziehen eines Expertenrates
wird ein Rahmen für einen systematischeren Dialog mit den europäischen und nationalen Verbänden
der Regional- und Kommunalbehörden geschaffen.
"Mit diesen Maßnahmen will die Kommission nicht nur die Partizipation der einzelnen politischen Akteure
gewährleisten, sondern auch Offenheit und Verantwortlichkeit beim ‚Europäischen Regieren‘ sicherstellen",
erklärt Mandl. "Offenheit und Verantwortlichkeit als wesentliche Grundsätze für das Verhalten
von Organisationen sind auch aus Sicht der WKÖ wichtige Voraussetzungen um einen Beitrag zur EU-Politik leisten
zu können." |