Tarifverordnung wichtiger Impuls für Entwicklung
erneuerbarer Energieträger
Wien (bmlfuw) - "Unser Ziel ist es, den Anteil erneuerbarer Energieträger am heimischen Aufkommen
von heute rund 72 Prozent auf zumindest 78 Prozent im Jahre 2008 zu steigern. Mit der neuen Tarifverordnung zum
Ökostromgesetz haben wir dazu eine entscheidende Weichenstellung vorgenommen: Österreich setzt damit
voll auf grünen Strom." Das sagte Landwirtschafts- und Umweltminister Mag. Wilhelm Molterer am Donnerstag
(02. 03.) zur mit Jahresbeginn in Kraft getretenen Tarifverordnung zum Ökostromgesetz.
Mit der Verordnung werden bundesweit einheitliche und attraktive Einspeistarife für Strom aus Ökostromanlagen
(aus Wind, Sonne, Biomasse, Kleinwasserkraft und Geothermie) fixiert. Die Tarife werden für Anlagen, die innerhalb
der kommenden zwei Jahre genehmigt werden, für 13 Jahre garantiert. Die Tarifverordnung ist somit ein wichtiger
Impuls für die positive wirtschaftliche Entwicklung des heimischen Ökostromsektors, so Molterer.
Die Forcierung des Einsatzes von heimischen nachwachsenden Rohstoffen und Energieträgern als Ersatz für
fossile Energieträger bilde einen zentralen Ansatz um höhere ökologische Effizienz mit einer Steigerung
der Wertschöpfung in den Regionen zu kombinieren, so Molterer weiters. Die Tarifverordnung sei auch somit
ein wichtiger Schritt in der Umsetzung der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie.
Im Jahr 2008 sollen 62% der österreichischen Stromproduktion aus Großwasserkraft - Anlagen mit mehr
als 10 Megawatt Engpassleistung -, 9% aus Kleinwasserkraft, 4% aus Biomasse und Windkraft ("Ökoanlagen")
sowie 3% aus sonstigen erneuerbaren Energieträgern (Ablauge, Klärschlamm, etc.) aufgebracht werden. Um
dieses Ziel kosteneffizient zu erreichen, sollen die Potenziale dort genutzt werden, wo sie vorhanden sind, und
die damit verbundenen Mehraufwendungen durch einen bundesweiten Lastenausgleich abgedeckt werden.
Das neue Fördersystem startet mit Jahresbeginn mit einem Volumen von rund 220 Millionen Euro, davon 80 Millionen
für Kleinwasserkraft, 57 Millionen für Ökoanlagen und 75 Millionen für Strom aus Kraft-Wärmekoppelungsanlagen
(KWK). Bis 2007 soll das Fördervolumen auf 260 Millionen Euro ansteigen, wobei der Aufwand für Kleinwasserkraft
gleich bleibt, für Ökoanlagen auf 130 Millionen steigt und für KWK auf 45 Millionen zurückgeht.
Finanziert wird das System durch zwei Maßnahmen: Zum Einen müssen die im Inland tätigen Stromhändler
den Ökostrom um 4,5 Cent (statt zum Marktpreis von 2,5 Cent) pro Kilowattstunde kaufen, womit 80 Millionen
Euro aufgebracht werden. Dieser Einspeisetarif wird bis 2005 erneut evaluiert und dann neu festgelegt. Ob und bis
zu welchen Anteil sie diesen Mehrpreis den Kunden weiter verrechnen können, wird von der Bundeswettbewerbsbehörde
und der Energie Control überwacht. Zum Zweiten werden 140 Millionen Euro aus von den Verbrauchern eingehobene
Zuschläge eingenommen. Diese Zuschläge sind wertmäßig gedeckelt und betragen - jeweils pro
Kilowattstunde gerechnet - für KWK zum Start 0,15 Cent mit Degression bis 2009 auf 0,05 Cent. Für Ökostrom
werden im Jahr 2003 von Kleinkunden 0,139 Cent und von der energieintensiven Industrie 0,099 Cent eingehoben. Diese
Zuschläge müssen jedes Jahr neu festgelegt werden.
Bislang schwankten die Förderzuschläge zwischen 0,06 Cent in Tirol und 0,795 Cent in Wien. Durch die
bundesweit einheitlichen Zuschläge kommt es in Wien, Salzburg, der Steiermark und dem Burgenland zu Verbilligungen,
in den anderen Bundesländern werden die Zuschläge gegenüber den derzeitigen Werten angehoben. |