AK warnt: Verlust der Bankomatkarte kann teuer kommen!  

erstellt am
05. 12. 03

Vorsicht bei Weihnachtseinkäufen: Bankomatkarten-Diebstähle können zu finanziellen Katastrophen führen – Rechte von Bankkunden stärken – Angaben gelten nur für Österreich!
Wien (ak) - Die Bankomatkarte fehlt in fast keinem Geldbörsel. AK Konsumentenschützer warnen: Bei Weihnachtseinkäufen haben Diebe Hochsaison. Ist die Karte weg, können am Konto Tausende Euro fehlen. Und die Sperre wird erst nach spätestens zwei Stunden wirksam. Den Konsumenten ist das Risiko nicht bewusst. Sie brauchen mehr Sicherheit, fordert die AK: Die Sperre muss sofort wirken, und es muss für Kunden eine Haftungsgrenze wie bei Kreditkarten (72,67 Euro) geben.

Frau M. erlebte beim Weihnachtsshoppen eine böse Überraschung: Ihr wurde nach einer Geldbehebung am Bankomaten die Brieftasche samt Bankomatkarte gestohlen. Der Dieb hatte offenbar den Code ausgespäht, denn Minuten nach dem Diebstahl folgten Abhebungen - vor allem am Selbstbedienungsautomaten im Foyer-Bereich ihrer Bank. Die Sperre kam zu spät: Der Schaden betrug insgesamt 4.800 Euro - ohne Sperrgebühren für Bankomat- und ebenfalls gestohlene Kreditkarte, sagt AK-Konsumentenschützer Harald Glatz.

Sollte mittels gestohlener Bankomatkarte das Konto leer geräumt werden, trägt der Kunde alle Nachteile, bis die Kartensperre wirkt, warnt Glatz. Konsumenten wissen oft weder über Behebungslimits auf der Karte noch über die Höhe des Überziehungsrahmens am Konto Bescheid. Ein Finanzdebakel droht, wenn ein Konto samt Überziehungsrahmen leer geräumt wird. Die AK registrierte Schäden bis zu 8.000 Euro bei gestohlenen Bankomatkarten. Außerdem können die Überziehungszinsen teuer kommen: Ein Minus am Konto kostet bis zu 12,75 Prozent an Zinsen (Oberbank), erläutert Glatz.

Konsumenten sind sich des Risikos nicht bewusst: Laut Kundenrichtlinien wirkt die Bankomatkartensperre erst nach zwei Stunden. Und der Kunde haftet mit dem am Konto verfügbaren Betrag samt Überziehungsrahmen. Bei Kreditkarten ist die Sperre binnen weniger Minuten weltweit wirksam und im Missbrauchsfall gibt es eine Haftungsgrenze - üblich - 72,67 Euro. Was für Kreditkarten gilt, muss auch für Bankomatkarten möglich sein.

Sicherheitstipps der AK-Konsumentenschützer

  • Kennen Sie Ihr Behebungslimit? Grenze herabsetzen heißt Risiko minimieren.
  • Ihre Bank soll Sie über das optimale Abhebungslimit beraten.
  • Hohe Guthaben oder Überziehungsrahmen am Konto erhöhen das Risiko.
  • Vereinbaren Sie einen vernünftigen Überziehungsrahmen auf Ihrem Konto.
  • Heben Sie Ihre Bankomatkarte nie gemeinsam mit dem PIN-Code auf.
  • Schirmen Sie sich bei Abhebungen oder Zahlungen gut gegen Blicke ab.
  • Melden Sie den Verlust der Bankomat- und Kreditkarte sofort Ihrer Bank. Für die Sperre brauchen Sie Bankleitzahl und Kontonummer. Außerhalb der Öffnungszeiten rufen Sie die Notrufnummer der Europay Austria an, die Sie bei jedem Bankomaten finden.
  • Melden Sie den Verlust bei der Polizei, die Meldung benötigt auch Ihre Bank.

Service: Mehr Geldtipps sowie die aktuellen Zinsen auf Girokonten finden Sie unter http://www.konsumentenschutz.at.

 
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