Einreise in die Vereinigten Staaten: alle Journalisten brauchen Visum  

erstellt am
05. 12. 03

Wien (us embassy) - Die amerikanische Botschaft in Wien möchte die Vertreter der österreichischen Medien an die Einreisegesetze der USA erinnern, die für berufliche Einsätze in den Vereinigten Staaten gelten (zum Beispiel für Interviews, Filmaufnahmen, Pressekonferenzen, Presseeinladungen). Auf dem Formular I - 94 Nonimmigrant Visa Waiver Arrival/Departure heißt es: "Während Ihres Aufenthalts im Rahmen des Visa Waiver Programms ist es untersagt, ohne entsprechende Autorisierung beruflichen Tätigkeiten nachzugehen, oder ausländische Informationsmedien zu vertreten."

Journalisten und Reporter, die ihren Beruf in den Vereinigten Staaten ausüben, benötigen unabhängig davon, wo ihre Arbeit veröffentlicht oder gesendet wird, ein Journalistenvisum oder I Visum. Fernseh- oder Radiocrews müssen ebenfalls ein Visum für Vertreter ausländischer Informationsmedien (I Visum) beantragen. Bitte verwenden sie folgende Formulare: DS-156 Non-Immigrant Visa Form (elektronische Version) und DS-157 (nur für männliche Antragsteller zwischen 16 und 45 Jahren).

- DS-157 Supplemental Non-Immigrant Visa Form (Englisch) (pdf)
- DS-157 Supplemental Non-Immigrant Visa Form (Deutsch) (pdf)

WICHTIG: Das Formular ist auch nach dem 30. 6. 2002 weiterhin gültig. Formulare können über die Botschafts-Homepage http://www.usembassy.at und dann die links "About the Embassy" und "Press Section" heruntergeladen werden.

Für die Beantragung eines I Visum benötigen Sie folgende Zusatzdokumente:

  • Einen Ausweis eines journalistischen Berufsverbandes
  • Einen Brief von Ihrem Arbeitgeber, der Ihre Mission in den Vereinigten Staaten erläutert

Journalisten, die ein Non-Immigrant Visum an der Amerikanischen Botschaft in Wien beantragen, müssen PERSÖNLICH in der Konsularabteilung vorsprechen (Gartenbau- promenade 2/4, 1010 Wien). Die folgenden Bewerberkategorien sind von der Verpflichtung einer persönlichen Vorsprache ausgenommen:

  1. Kinder unter 16 Jahren;
  2. Personen ab 60 und darüber;
  3. Inhaber eines diplomatischen Passes, bzw. Personen, die ein diplomatisches Visum beantragen (A-1, A-2, G-1, G-2, G-3, G-4 oder NATO Visum);
  4. Personen, die sich binnen zwölf Monaten ab Ablauf eines früheren, ebenfalls in Wien ausgestellten Visums um die Neuausstellung eines Visums der gleichen Kategorie bewerben. Von dieser Regelung ausgenommen sind Antragsteller, die keine österreichischen Staatsbürger sind und/oder ihren Wohnsitz nicht in Österreich haben; sowie Antragsteller, die in den folgenden Ländern geboren wurden bzw. Staatsbürger dieser Länder sind: Iran, Irak, Syrien, Libyen, Nordkorea, Kuba, oder Sudan.

Antragsteller, die zu einer persönlichen Vorsprache verpflichtet sind, müssen unter unserer Visa-Informationsnummer einen Termin vereinbaren: 0900-510300 (Anrufe kosten 2,16 Euro pro Minute. Die Nummer gilt nur für Anrufer innerhalb von Österreich). Bitte halten Sie Ihren Pass bereit, da Sie für die Terminvereinbarung Ihre Passdaten durchgeben müssen. Dies ist ausnahmslos die einzige Möglichkeit, einen Termin zu vereinbaren. Aufgrund dessen kann ein Termin nur vereinbart werden, wenn sich der Antragsteller in Österreich befindet.

Antragsteller, die von der Verpflichtung zur persönlichen Vorsprache ausgenommen sind, können den Antrag entweder persönlich abgeben (nach Terminvereinbarung), oder den Antrag auf dem Postweg stellen.

Alle Antragsteller müssen zwecks Retournierung Ihres Passes und sonstiger Dokumente einen geeignet großen, an den Antragsteller adressierten und mit einer 1 Euro-Briefmarke frankierten Briefumschlag abgeben. Ihr Pass wird Ihnen in ungefähr einer Woche auf dem Postweg retourniert. Das persönliche Abholen von Pässen direkt vom Konsulat ist nicht möglich. Jedoch ist sich die Konsularabteilung der Tatsache bewusst, dass Aufträge manchmal in letzter Sekunde erteilt werden, und bemüht sich daher, den Antragstellern die Reise zeitgerecht zu ermöglichen.

 
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