Spannende Abstimmung zur Umwelthaftungs-Richtlinie  

erstellt am
11. 12. 03

Flemming: Erbittertes Tauziehen im Europa-Parlament um die Einbeziehung der Nuklearhaftung
Brüssel (evp-ed) - "Es ist sehr bedauerlich, dass der Gemeinsame Standpunkt des Rates zur Umwelthaftungsrichtlinie die Haftung für Nuklearschäden aus dem Geltungsbereich der Richtlinie de facto ausnimmt", sagte ÖVP-Europaparlamentarierin Dr. Marilies Flemming am Mittwoch (10. 12.) vor der zweiten Lesung durch das Europäische Parlament in der kommenden Woche in Strassburg. "Die Richtlinie soll die Vorbeugung sowie Sanierung von Umweltschäden gewährleisten. Die vorgesehenen Haftungsregelungen sollen weiters sicherstellen, dass die für die Schäden verantwortlichen Personen diese beheben. Nach der Vorstellung des Rates würden nukleare Schäden aber nur dann unter den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, wenn die relevanten internationalen Übereinkommen keine derartige Haftung vorsehen", kritisierte Flemming.

"Ich werde daher bei der Plenarabstimmung in der nächsten Woche gemeinsam mit Othmar Karas erneut zwei Änderungsanträge einbringen", kündigte Flemming an. Danach soll die Richtlinie auch für jene nuklearen Risiken oder Umweltschäden gelten, für die die Haftung zwar im Rahmen eines internationalen Übereinkommens geregelt ist, welches aber von der Gemeinschaft bzw. den Mitgliedstaaten noch nicht ratifiziert wurde und noch nicht in Kraft getreten ist. Überdies soll die Kommission verpflichtet werden, spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie eine Analyse der internationalen Übereinkommen im Hinblick auf die Haftung für nukleare Schäden durchzuführen. "Für den Fall, dass diese Vorschriften keine ausreichende Haftung für nukleare Schäden vorsehen, muss dann die Kommission neue Vorschläge ausarbeiten, mit denen die Richtlinie auf derartige Schäden anwendbar wird", forderte Flemming.

Der zweite von Flemming eingebrachte Änderungsantrag fordert die Geltung der Richtlinie auch für den Betrieb von Anlagen, für die eine Genehmigung gemäß der Richtlinie über die Sicherheitsnormen für den Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlen erforderlich ist. "Bis heute sprechen sich vor allem die Atommächte Frankreich und Großbritannien vehement gegen eine derartige Einbeziehung der Nuklearhaftung aus. Dennoch werde ich diese Anträge einbringen und mit vollem Engagement versuchen, sie im Zusammenwirken mit Abgeordneten aller Parteien, auch jenen aus Frankreich und Grossbritannien - durchzusetzen", so Flemming weiter.

In diesem Zusammenhang zeigte sich Flemming empört über die Haltung der deutschen rot-grünen Regierung. "Ohne jede Scham erklären sie zuhause, Atomkraftwerke angeblich schliessen zu wollen und erlauben gleichzeitig den Verkauf einer waffenfähigen Plutoniumanlage an einen kommunistischen Staat. Es wird immer mehr zu einem reinen Lippenbekenntnis rot-grüner Politiker in Deutschland und auch Österreich, immer wieder den europaweiten Ausstieg aus der Atomenergie zu fordern. Sollten deutsche Unternehmen nun in Finnland auch das erste neue AKW in Europa seit 13 Jahren bauen, kann man jede ernsthafte Diskussion über dieses Thema überhaupt vergessen", sagte Flemming abschließend.
 
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