|
||
GVO-Mais einstweilen noch nicht in der EU zugelassen |
erstellt am |
|
Byrne sieht sich gegenüber der GVO-produzierenden Weltöffentlichkeit verpflichtet Brüssel (aiz.info) - Bei ihrem ersten Anlauf ist die EU-Kommission gescheitert, gentechnisch veränderten Bt11-Mais zu genehmigen. Verschärft sich die Ablehnung der in die einzelnen Mitgliedsstaaten gespaltenen Union nicht, könnte die Kommission den GVO-Mais jedoch dennoch im Frühjahr 2004 zulassen. Im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit kam am Montag (08. 12.) in Brüssel - wie erwartet - keine qualifizierte Mehrheit bei den Vertretern der EU-Mitgliedsstaaten zu Stande. Nur das Vereinigte Königreich, Spanien, die Niederlande, Schweden, Finnland und Irland stimmten dafür, dass Bt11-Mais in die EU eingeführt werden dürfe. Der Anbau des Süßmaises steht nicht zur Debatte. Deutschland, Italien und Belgien enthielten sich der Stimme, wohingegen Frankreich, Österreich, Dänemark, Griechenland, Portugal und Luxemburg den Kommissionsvorschlag im Ausschuss ablehnten. Bei Versagen des Ministerrates kann Kommission allein entscheiden Die Kommission wird nun die Sache im Jänner 2004 an den EU-Ministerrat weiterleiten, der sich innerhalb von drei Monaten äußern muss. Kommt im Ministerrat weder eine qualifizierte Mehrheit für die Genehmigung zu Stande, noch eine qualifizierte Mehrheit für die Ablehnung, darf die Kommission allein entscheiden. Wenn also die Mitgliedsstaaten ihr Stimmverhalten in den kommenden Monaten nicht verändern sollten, hat die Kommission die Möglichkeit, nach fünf Jahren des Moratoriums das erste gentechnisch veränderte Saatgut zuzulassen. EU-Verbraucherkommissar David Byrne ist der Ansicht, er müsse dies auch tun. Er sieht sich verpflichtet gegenüber der Wissenschaft, den Antrag stellenden Firmen und einer Weltöffentlichkeit, die wenig Verständnis gegenüber der Ablehnung der Biotechnologie in Europa aufbringe. Deutschland enthielt sich der Stimme wegen eines fehlenden Gentechnikgesetzes Bundeslandwirtschaftsministerin Renate Künast hat ihre Enthaltung mit dem in Deutschland fehlenden Gentechnikgesetz begründet. Zunächst müssten die Vorgaben aus Brüssel zur Kennzeichnung und zur Rückverfolgbarkeit von GVO in deutsches Recht eingearbeitet werden. Im gleichen Zug müsse die Koexistenz des GVO-Anbaus mit konventionellen Kulturen sichergestellt werden, erklärte Künast vergangene Woche in Brüssel. Im gestrigen Ausschuss stand allerdings nicht der Anbau, sondern der Import von Bt11-Süßmais zur Diskussion. Gentechnisch verändertes Soja wird seit Jahren in die EU eingeführt. Die Kommission will dem Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette im Februar oder im März kommenden Jahres einen weiteren GVO-Mais (NK603 von Monsanto) zur Genehmigung vorlegen. Die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hatte vergangene Woche dem herbizidresistenten GVO-Mais NK603 die Unbedenklichkeit für die menschliche und tierische Gesundheit bescheinigt. Das grüne Licht der Wissenschafter ist Voraussetzung für einen Kommissionsvorschlag zur Genehmigung neuer GVO. |
||
zurück | ||