Neustart der österreichischen Fluggesellschaft von Niki Lauda mit Fluggerät und Mitarbeitern
der Aero Lloyd Flugreisen GmbH & Co. Luftverkehrs KG
Oberursel / Frankfurt - Am Dienstag (17. 12.) hat das Amtsgericht Bad
Homburg offiziell das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aero Lloyd Flugreisen GmbH & Co. Luftverkehrs
KG eröffnet. RA Dr. Gerhard Walter, der das Unternehmen seit dem 18. Oktober als vorläufiger Insolvenzverwalter
begleitet hatte, wurde zum Insolvenzverwalter bestellt.
In dieser Eigenschaft hat Dr. Walter am Donnerstag (18. 12.) erstmals den vorläufigen
Gläubigerausschuss einberufen. Mitglieder des Gremiums sind je ein Vertreter der Arbeitnehmer, der zuständigen
Arbeitsverwaltung, der Lieferanten, Leasinggeber sowie ein Sanierungsexperte aus Bankenkreisen.
Im Mittelpunkt der ersten Sitzung standen die bisherigen Aktivitäten des Insolvenzverwalters, um eine teilweise
Wiederaufnahme des Flugbetriebes zu ermöglichen und langfristig möglichst vielen Mitarbeitern wieder
eine berufliche Perspektive zu öffnen. Dazu gehörten unter anderem der Neustart der österreichischen
Fluggesellschaft von Niki Lauda mit Fluggerät und Mitarbeitern der Aero Lloyd Flugreisen GmbH & Co. Luftverkehrs
KG sowie das Winter-Sublease einer Teilflotte in die USA.
Dr. Walter präsentierte zudem einen umfassenden Vergleich mit dem bisherigen Mehrheitsgesellschafter, der
Bayerischen Landesbank. Dieser Vergleich wurde vom vorläufigen Gläubigerausschuss genehmigt. Danach werden
Ansprüche des insolventen Unternehmens durch eine Einmalzahlung der Bayerischen Landesbank abgegolten. Diese
finanziellen Mittel, über deren Höhe Vertraulichkeit vereinbart wurde, sind einerseits Basis für
die soziale Absicherung der Mitarbeiter sowie andererseits ein entscheidender Beitrag zur Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebes.
In engem Zusammenwirken zwischen dem Insolvenzverwalter und den Arbeitnehmergremien wurde in den vergangenen Wochen
ein Interessenausgleich und Sozialplan für die Mitarbeiter entwickelt, den der Gläubigerausschuss ebenfalls
einstimmig genehmigte. Demnach hat der Teil der Mitarbeiter, der zunächst nicht weiterbeschäftigt wird,
die Möglichkeit, in eine Beschäftigungsgesellschaft einzutreten und bis zur Aufnahme einer neuen Tätigkeit
Qualifizierungsmaßnahmen zu erhalten. Alternativ werden soziale Härten durch die Kündigung über
eine Abfindung gemildert.
Schließlich stimmte der vorläufige Gläubigerausschuss zu, dass sich der Insolvenzverwalter mit
Mitteln aus der Insolvenzmasse an der Gründung einer neuen operativen Gesellschaft beteiligt, die neue Arbeitsplätze
für die bisherigen Mitarbeiter der Aero Lloyd schafft. Die Verhandlung entsprechender Verträge mit einem
privaten Investor stehen kurz vor dem Abschluss. |