Ein großer Tag für Graz und Alfred Stingl  

erstellt am
19. 12. 03

Zwei Enthüllungen an einem Tag - Gemälde und Alfred Stingl Menschenrechtspreis
Graz (stadt) - Ganze 18 Jahre lang stand Alfred Stingl als oberster "Rathausmann" und Bürgermeister an der Spitze der Stadt Graz. Rund 1.250 Mal hatte der Bürgermeister a. D. im Stadtsenatssitzungssaal während dieser Zeit den Vorsitz über die Stadtsenatssitzung inne. Am Mittwoch (17. 12.) wurde, der Tradition der Stadt Graz entsprechend, das Gemälde des fünften Grazer Bürgermeisters nach Beendigung des zweiten Weltkrieges feierlich enthüllt.

Ein Dank dem Maler
Fast alle Stadtsenatsmitglieder, zahlreiche VertreterInnen des Gemeinderats, der Grazer Gemeinderatsclubs und eine ganze Reihe weiterer prominenter Gäste waren heute mit dabei, als Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl, Bürgermeister-Stellvertreter Walter Ferk und der Künstler selbst gemeinsam mit Altbürgermeister Stingl das neue Gemälde enthüllten. Prof. Adolf A. Osterider, Bürger der Stadt Graz und weit über Österreichs Grenzen hinweg bekannter Maler, erklärte, er fühle sich sehr geehrt über die Auszeichnung, den Bürgermeister a. D. porträtieren zu dürfen.

Alfred Stingl Menschenrechtspreis
Bürgermeister Nagl hielt neben diesem Festakt noch eine weitere Überraschung für seinen Vorgänger bereit: die Bekanntgabe der Ausschreibung eines "Alfred Stingl Menschenrechtspreises", der alle zwei Jahre in Zusammenarbeit mit der Karl-Franzes-Universität Graz verliehen werden soll und mit 7.000 Euro dotiert ist. "Eine würdige Anerkennung für einen Menschen, der sich in seiner Amtszeit immer vor, neben und hinter die Menschen dieser Stadt gestellt, und sich besonders für die Schwächeren in unserer Gesellschaft eingesetzt hat", freute sich Bürgermeister Nagl mit dem Geehrten.

Ein ganz großer Tag
"Ganz oben in der Skala von freudigen Ereignissen" sei dieser Tag heute. Zu dem nach ihm benannten Menschenrechtspreis meinte Alfred Stingl: "Es ist die Idee, die dahintersteht: Dieser Preis soll als besondere Inspiration für die zukünftige Arbeit der Menschen, Organisationen und Institutionen gelten, die im Sinne der Menschenrechte konkrete Taten vollführen."
 
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