Pirker: Flugdatenweitergabe entspricht jetzt EU-Recht  

erstellt am
17. 12. 03

Druck des Europaparlaments ermöglichte rechtskonforme Lösung
Strassburg (evp-ed) - "Es ist dem Druck aus dem Europäischen Parlament und vor allem der EVP-ED-Fraktion zu verdanken, dass wir jetzt eine Lösung in der Weitergabe von Flugpassagierdaten an die USA haben, die dem EU-Recht entspricht und gleichzeitig im Kampf gegen den Terrorismus hilft", sagte der Sicherheitssprecher der EVP-ED-Fraktion Dr. Hubert Pirker am Mittwoch (17. 12.) vor Journalisten in Strassburg. Pirker, der intensiv an der Ausverhandlung des neuen Abkommens mitgewirkt hatte, zeigte sich mit den neuen Regeln zufrieden: "Ohne den massiven Druck von unserer Seite hätten wir jetzt nicht dieses System, das auf adäquate Weise die Persönlichkeitsrechte der europäischen Bürger schützt und der EU die volle Kontrolle über die Verwendung der Daten durch die Amerikaner ermöglicht."

Die Eckpunkte der neuen Regelung lauten wie folgt: Die Anzahl der Datensätze, die maximal übermittelt werden, ist mit 34 begrenzt. Die USA akzeptieren aber auch die Übermittlung der durchschnittlichen Anzahl von 15 Datensätzen pro Flugpassagier. Auch bei Verwendung neuer Datenverarbeitungstechnologien durch die Fluggesellschaften kann die Anzahl der übermittelten Datensätze nicht erhöht werden. "Ein wichtiger Erfolg ist die Reduktion der maximalen Speicherdauer der Daten auf 3,5 Jahre. Ursprünglich wollten die USA die Daten 50 Jahre lang aufheben, jetzt wurde die Dauer auf die vorläufige Laufzeit des Abkommens begrenzt", so Pirker.

Ein weiterer wesentlicher Punkt für die EU ist, dass in den USA mit dem US-Heimatschutzministerium nur eine einzige Behörde Zugriff auf die Daten hat. "Damit wird eine unkontrollierbare Verwendung durch verschiedenste Behörden verhindert. Die EU kann durch die EU-Datenschutzbehörde auch einmal pro Jahr vor Ort die Einhaltung all dieser Bestimmungen überprüfen und im Falle von Beschwerden von EU-Bürgern diese auch direkt vor den US-Behörden vertreten", ist Pirker sehr zufrieden mit dem erzielten Verhandlungsergebnis. Sensitive Daten wie beispielsweise die Religionszugehörigkeit werden nach Übermittlung sofort gelöscht. "Grundsätzlich dürfen die Daten nur in Verbindung mit Terrorverdacht und schweren Straftaten verwendet werden, die ihrerseits in Verbindung mit terroristischen Akten stehen", unterstrich Pirker. Die USA haben sich auch verpflichtet, die EU über etwaige Erkenntnisse in der Terrorismusbekämpfung umgehend zu informieren.

Der Innenausschuss des Europäischen Parlaments wird jetzt das Verhandlungsergebnis beraten, die Beschlussfassung im Plenum ist für März 2004 vorgesehen. "Ich erwarte mir eine breite Zustimmung des Parlaments, so dass der Abschluss des Vertrages mit den USA dann auch gleich im April stattfinden wird können", sagte Pirker. "Eine effektive Bekämpfung des Terrorismus ist nur in internationaler Kooperation möglich. Dazu waren und sind wir auch stets bereit. Jede Maßnahme muss aber auf dem Boden des EU-Rechts stehen. Und das haben wir als Europäisches Parlament jetzt durchsetzen können", sagte Pirker abschließend.
 
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