Heimaufenthaltsgesetz im Ministerrat beschlossen
Wien (bmj) - Für 90.000 ältere, behinderte und kranke Menschen gibt es Hoffnung. Justizminister
Dr. Dieter Böhmdorfer hat gemeinsam mit Sozialminister Mag. Herbert Haupt im Ministerrat den Entwurf für
ein Heimaufenthaltsgesetz durchgebracht. Das Vorhaben ist ein revolutionärer und europaweit vorbildhafter
Schritt zur Verbesserung der rechtlichen Situation der Bewohner in Alten- und Pflegeheimen und vergleichbaren Einrichtungen.
Nach der schon im Sommer verabschiedeten Regierungsvorlage für ein Heimvertragsgesetz, die für Verträge
über den Heimaufenthalt klare und eindeutige Regelungen vorsieht, geht es nun um die heikle Frage des Umgangs
mit der persönlichen Freiheit der Bewohner. Ihr körperlicher und ihr geistiger Zustand ist manchmal so
schlecht, dass sie in ihrer persönlichen Freiheit zum eigenen Schutz beschränkt werden müssen. Für
solche Maßnahmen fehlte es aber bis jetzt an gesetzlichen Grundlagen. Das bedeutet, dass die Leiter und die
Bediensteten in Alten- und Pflegeheimen in einer rechtlichen „Grauzone“ agierten. Sie mussten befürchten,
quasi „mit einem Fuß im Kriminal“ zu stehen, wenn betroffenen Menschen helfen wollten. Darüber hinaus
gab es aber auch Fälle, in denen die Bewohner solcher Einrichtungen aus den verschiedensten Gründen,
bestenfalls aus Gedankenlosigkeit, unnötigerweise eingesperrt und verwahrt wurden. Das kann und soll aber
nicht sein. Menschen, die in Heimen wohnen (müssen), geben ihre Rechte nicht an der Eingangstür ab.
Freiheitsbeschränkungen sollen nur mehr dann zulässig sein, wenn der betroffene Mensch psychisch krank
oder geistig behindert ist oder andere Menschen ernstlich gefährdet. Geistig gesunde Menschen dürfen
also gegen ihren Willen in ihrer Freiheit nicht beschränkt werden. Auch sind „erzieherische“ oder „disziplinäre“
Maßnahmen künftig nicht mehr zulässig. Freiheitsbeschränkende Maßnahmen dürfen
nur mehr in ganz speziellen Fällen durchgeführt werden..
Die betroffenen Bewohner sind schon aufgrund ihres Zustands vielfach nicht mehr in der Lage, sich selbst zu artikulieren
und ihre Wünsche zu äußern. Daher ist es notwendig, ihnen einen Vertreter zur Seite zu stellen,
der ihre Interessen auch vor Gericht wahrnehmen kann. Mit diesen Aufgaben werden die Vereine für Sachwalterschaft
betraut. Dieses System soll durch die Gerichte überwacht werden. Sie haben auf Antrag des Betroffenen oder
seiner Vertreter, aber auch auf Antrag des Leiters der Einrichtung die Zulässigkeit einer Freiheitsbeschränkung
in einem raschen, aber doch gründlichen Verfahren zu prüfen. |