Die Erfolgskampagne 2003 der Wirtschaftskammern Österreichs  

erstellt am
17. 12. 03

Wien (pwk) - Rund 100.000 Einzelunternehmen und Personengesellschaften zahlen ab 2004 für nicht entnommene Gewinne bis zu 100.000 Euro nur noch den halben Durchschnittssteuersatz. Nach sieben Jahren können die begünstigten Gewinne ohne Nachversteuerung entnommen werden. Damit wird die standortpolitisch absurde Praxis beseitigt, "totes Kapital" auf Sparbüchern mit 25% zu besteuern, aber auf Kapital, das im Unternehmen bleibt und dort "arbeitet" bis zu 50% Steuern einzuheben. Und damit den Unternehmer de facto für Investitionen und Eigenkapitalbildung zu bestrafen.

Die neue Regelung stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstandes, weil sie die Bildung von Eigenkapital fördert und dadurch die Gefahr von Insolvenzen verringert. Das haben die heimischen Klein- und Mittelbetriebe mit einer Eigenkapitalquote von durchschnittlich 28% - innerhalb der EU der vorletzte Platz - dringend nötig. Um Konjunkturtäler zu überbrücken und um langfristige Investitionen zu tätigen. Und um Arbeitsplätze zu sichern.

Diese Initiative der Regierung ist eine gute, im Grunde aber noch eine halbe Sache. Als nächster logischer Schritt muss diese Regelung auf Kapitalgesellschaften ausgedehnt werden.

Weitere Informationen zur begünstigten Besteuerung nicht entnommener Gewinne und der WKO- Erfolgskampagne 2003 erhalten sie auf der neuen Infoplattform: http://wko.at/erfolge2003
 
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