Brüssel (eu-comm) - Die Europäische Kommission begrüßt die Verabschiedung einer neuen
Richtlinie durch den Rat, mit der die Überwachung radioaktiver Strahlenquellen verbessert und Unfälle
vermieden werden sollen. Ziel der neuen Richtlinie ist ein besserer Schutz der Bevölkerung und der Beschäftigten,
indem das Risiko einer zufälligen Kontaminierung mit ionisierenden Strahlen infolge einer unzureichenden Überwachung
von radioaktiven, vor allem ausgedienten Strahlenquellen vermieden wird. Mit der neuen Richtlinie werden spezifische
Anforderungen harmonisiert und festgelegt, durch die eine fortlaufende Kontrolle jeder einzelnen hoch radioaktiven
Strahlenquelle in Europa sichergestellt wird. Loyola de Palacio, Vize-Präsidentin und verantwortlich für
Energie und Verkehr meint hierzu: „Die radioaktiven Strahlenquellen müssen lückenlos überwacht werden,
damit wir sicher sein können, dass keine so genannten "Orphan-Strahler" rein zufällig von Unbeteiligten
aufgefunden werden. Der Schlüsselbegriff ist hier die Rückverfolgbarkeit, da nur so sicher gestellt werden
kann, dass keine Strahlenquellen verloren gehen und die Gefahr eines Missbrauchs von radioaktiven Strahlenquellen
verringert wird."
Mit der jetzt verabschiedeten Richtlinie, die sich auf einen Kommissionsvorschlag vom Januar 2003(1) stützt,
wird die Rückverfolgbarkeit hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen verbessert.
Lückenlose Kontrolle der Strahlenquellen in Europa: Die neue Richtlinie sieht Maßnahmen auf zwei Ebenen
vor:
Prävention durch die Einführung von Kontrollen an den Orten, an denen das Auftauchen von Orphan-Strahlern
am wahrscheinlichsten ist, sowie Organisation von Kampagnen zur Wiederauffindung radioaktiver Strahlenquellen aus
zurückliegenden Tätigkeiten
Für den Notfall klare Zuweisung von Verantwortlichkeiten und Festlegung der einzuleitenden Maßnahmen,
sowie Bestimmungen über die Anlastung der Kosten.
Radioaktive Strahlenquellen werden für unterschiedlichste Zwecke in der Industrie, der Medizin und in der
Forschung eingesetzt. Die damit verbundenen Risiken sind wohl bekannt, so dass es selten zu zufälligen oder
unbeabsichtigten Kontaminierungen kommt.
Allerdings werden Strahlenquellen mitunter preisgegeben, verlegt, ohne Genehmigung weitergegeben oder gehen verloren
(so genannte „Orphan-Strahler").
Diese stellen ein großes Risiko dar, da sie von Unbeteiligten aufgefunden werden können, die sie als
solche nicht erkennen und sich des Verletzungsrisikos nicht bewusst sind. Regelmäßig werden radioaktive
Quellen auf Schrottplätzen und in Einrichtungen der Metallverarbeitung gefunden und stellen dort auch eine
Gefahr für die Beschäftigten dar.
Rückverfolgbarkeit der radioaktiven Strahlenquellen: der Schlüsselbegriff. Die Rückverfolgbarkeit
der Strahlenquelle wird auf unterschiedlichen Ebenen durch verschiedene Auflagen verbessert. Für die Verwendung
einer hoch radioaktiven umschlossenen Strahlenquelle ist eine vorherige Genehmigung zwingend vorgeschrieben, die
nur dann erteilt werden darf, wenn nachgewiesen wird, dass die erforderlichen Maßnahmen (und finanziellen
Vorkehrungen) für eine sichere Handhabung der Strahlenquelle getroffen wurden. Jede radioaktive Strahlenquelle
ist darüber hinaus ordnungsgemäß zu kennzeichnen und in Begleitunterlagen zu erfassen, aus denen
hervorgeht, wer zu welchem Zeitpunkt und an welchem Ort in Besitz welcher Strahlenquelle ist. |