Kontrolle radioaktiver Strahlenquellen: Die Kommission begrüßt neue Richtlinie  

erstellt am
29. 12. 03

Brüssel (eu-comm) - Die Europäische Kommission begrüßt die Verabschiedung einer neuen Richtlinie durch den Rat, mit der die Überwachung radioaktiver Strahlenquellen verbessert und Unfälle vermieden werden sollen. Ziel der neuen Richtlinie ist ein besserer Schutz der Bevölkerung und der Beschäftigten, indem das Risiko einer zufälligen Kontaminierung mit ionisierenden Strahlen infolge einer unzureichenden Überwachung von radioaktiven, vor allem ausgedienten Strahlenquellen vermieden wird. Mit der neuen Richtlinie werden spezifische Anforderungen harmonisiert und festgelegt, durch die eine fortlaufende Kontrolle jeder einzelnen hoch radioaktiven Strahlenquelle in Europa sichergestellt wird. Loyola de Palacio, Vize-Präsidentin und verantwortlich für Energie und Verkehr meint hierzu: „Die radioaktiven Strahlenquellen müssen lückenlos überwacht werden, damit wir sicher sein können, dass keine so genannten "Orphan-Strahler" rein zufällig von Unbeteiligten aufgefunden werden. Der Schlüsselbegriff ist hier die Rückverfolgbarkeit, da nur so sicher gestellt werden kann, dass keine Strahlenquellen verloren gehen und die Gefahr eines Missbrauchs von radioaktiven Strahlenquellen verringert wird."

Mit der jetzt verabschiedeten Richtlinie, die sich auf einen Kommissionsvorschlag vom Januar 2003(1) stützt, wird die Rückverfolgbarkeit hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen verbessert.

Lückenlose Kontrolle der Strahlenquellen in Europa: Die neue Richtlinie sieht Maßnahmen auf zwei Ebenen vor:

Prävention durch die Einführung von Kontrollen an den Orten, an denen das Auftauchen von Orphan-Strahlern am wahrscheinlichsten ist, sowie Organisation von Kampagnen zur Wiederauffindung radioaktiver Strahlenquellen aus zurückliegenden Tätigkeiten

Für den Notfall klare Zuweisung von Verantwortlichkeiten und Festlegung der einzuleitenden Maßnahmen, sowie Bestimmungen über die Anlastung der Kosten.
Radioaktive Strahlenquellen werden für unterschiedlichste Zwecke in der Industrie, der Medizin und in der Forschung eingesetzt. Die damit verbundenen Risiken sind wohl bekannt, so dass es selten zu zufälligen oder unbeabsichtigten Kontaminierungen kommt.

Allerdings werden Strahlenquellen mitunter preisgegeben, verlegt, ohne Genehmigung weitergegeben oder gehen verloren (so genannte „Orphan-Strahler").

Diese stellen ein großes Risiko dar, da sie von Unbeteiligten aufgefunden werden können, die sie als solche nicht erkennen und sich des Verletzungsrisikos nicht bewusst sind. Regelmäßig werden radioaktive Quellen auf Schrottplätzen und in Einrichtungen der Metallverarbeitung gefunden und stellen dort auch eine Gefahr für die Beschäftigten dar.

Rückverfolgbarkeit der radioaktiven Strahlenquellen: der Schlüsselbegriff. Die Rückverfolgbarkeit der Strahlenquelle wird auf unterschiedlichen Ebenen durch verschiedene Auflagen verbessert. Für die Verwendung einer hoch radioaktiven umschlossenen Strahlenquelle ist eine vorherige Genehmigung zwingend vorgeschrieben, die nur dann erteilt werden darf, wenn nachgewiesen wird, dass die erforderlichen Maßnahmen (und finanziellen Vorkehrungen) für eine sichere Handhabung der Strahlenquelle getroffen wurden. Jede radioaktive Strahlenquelle ist darüber hinaus ordnungsgemäß zu kennzeichnen und in Begleitunterlagen zu erfassen, aus denen hervorgeht, wer zu welchem Zeitpunkt und an welchem Ort in Besitz welcher Strahlenquelle ist.
 
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