Für die Stimmabgabe ist nur ein weiterer ordentlicher Wohnsitz in NÖ nötig
Die AuslandsösterreicherInnen-Abteilung des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten
informiert:
Zur Teilnahme an der Wahl des niederösterreichischen Landtags vom 30. März 2003 ist ein ordentlicher
Wohnsitz in Niederösterreich nötig, der - als „weiterer ordentlicher Wohnsitz“ - auch parallel zu einem
ausländischen (oder einem anderen inländischen) ordentlichen Wohnsitz bestehen kann.
Ein solcher ordentlicher Wohnsitz kann an jenem Ort in Niederösterreich begründet werden, wo jemand einen
Mittelpunkt seiner wirtschaftlichen, beruflichen oder gesellschaftlichen Betätigung hat. Die Absicht, dort
für immer zu bleiben, ist nicht notwendig. Es genügt, dass der Ort bis auf weiteres zu diesem einen Mittelpunkt
gewählt worden ist.
AuslandsösterreicherInnen, die vor dem 1. Jänner 2003 das 18. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht
nicht ausgeschlossen sind und einen (weiteren) ordentlichen Wohnsitz in Niederösterreich haben, können
an der Landtagswahlwahl vom 30. März 2003 - auch per Stimmabgabe mittels Wahlkarte - teilnehmen.
Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben u.a. Wahlberechtigte - auch InlandsösterreicherInnen -, die
sich am Wahltag im Ausland aufhalten werden. Die Wahlkarte ist bei der Gemeinde des ordentlichen Wohnsitzes informell
mündlich oder schriftlich zu beantragen (auch per Fax oder E-Mail möglich).
Adressen, Telefon- und Faxnummern sowie E-Mail-Adressen der niederösterreichischen Gemeinden und Städte
sind über die AuslandsösterreicherInnen-Website des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten
- www.AuslandsoesterreicherInnen.at
- unter Deutsch / Service / Wählerdienst / Wählerevidenz / Niederösterreich sowie über die
Website des Landes Niederösterreich - www.noe.gv.at
- verfügbar.
Die Stimmabgabe im Ausland kann sofort nach Erhalt der Wahlkarte - d.h. auch schon vor dem Wahltag
- durchgeführt werden, spätestens jedoch am 30. März 2003 vor 17.00 Uhr MEZ
(= Schließung des letzten Wahllokals in Niederösterreich).
Die Stimmabgabe im Ausland ist entweder von
- zwei volljährigen österreichische StaatsbürgerInnen mit gültigem österreichischen
Reisepass, oder
- an einer österreichischen Botschaft oder einem österreichischen (General-)Konsulat im Ausland
während deren Dienststunden - Adressen, Erreichbarkeit und Amtsstunden siehe, nach Ländern geordnet,
www.bmaa.gv.at/botschaften
- oder von
- einer einem österreichischen Notar vergleichbaren Person bzw. nach dem Recht des Aufenthaltsstaates
zur amtlichen Beglaubigung berechtigte Einrichtung
zu bestätigen.
Es gibt die Möglichkeit der Abgabe von Vorzugsstimmen:
Eine Vorzugsstimme ist nur dann gültig abgegeben, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Der Wähler muss den Bewerber im hiefür vorgesehenen Kreis oder sonst wo auf dem amtlichen Stimmzettel
eindeutig bezeichnen.
- Der Wähler darf nur je einen Bewerber der Landesliste und/oder der Wahlkreisliste bezeichnen. Bezeichnet
er auf einer der beiden Listen keinen oder mehrere Bewerber, ist die Vorzugsstimme der anderen Liste dennoch gültig.
- Der Wähler muss grundsätzlich Bewerber, die auf der selben Parteiliste aufscheinen, bezeichnen.
Werden aber Bewerber bezeichnet, die auf verschiedenen Parteilisten aufscheinen, so gilt die Vorzugsstimme nur
für den/die Bewerber, dessen/deren Partei zusätzlich bezeichnet wurde.
Die Namen aller KandidatInnen, für die Vorzugsstimmen vergeben werden können, befinden sich auf dem
Stimmzettel.
Die Wahlkarte hat spätestens am Montag, 7. April 2003, um 12.00 Uhr bei der zuständigen Kreiswahlbehörde
einzulangen, deren Adresse auf der Wahlkarte aufscheint. Für die Rücksendung der Wahlkarte nach Niederösterreich
ist der Wähler / die Wählerin selbst verantwortlich.
Rechtgrundlagen für die Wahlbeteiligung sind die NÖ Landtagswahlordnung 1992 und das NÖ
Landesbürgerevidenzengesetz, deren Texte in den derzeit gültigen Versionen unter www.ris.bka.gv.at/lr-niederoesterreich/ verfügbar sind.
Weitere Details zur Landtagswahl 2003 werden in Bälde auf der Website des Landes Niederösterreich - www.noe.gv.at - verfügbar sein.
Für den Fall darüber hinausgehender Fragen steht das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
/ Wahlabteilung, Herr Ing. Weninger, gerne zur Verfügung
(Tel. ++43 / (0)2742 / 9005-12612, Fax: ++43 / (0)2742 / 9005-12777;
E-Mail: joachim.weninger@noel.gv.at).
Mit meinen herzlichen Grüßen aus Wien
Ihr
T. M. Buchsbaum m.p.
Leiter der AuslandsösterreicherInnen-Abteilung
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