Aktuelle Informationen zur Nationalratswahl vom 24. November 2002
Wien (bmaa 25. 10.) - Es ist höchste Zeit, dass AuslandsösterreicherInnen, die an der kommenden
Nationalratswahl teilnehmen möchten, die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen.
Dazu ist eine vorhergehende Eintragung in die Wählerevidenz nötig. Für die kommende Wahl ist es
bereits zu spät dazu; eine Eintragung kann aber jederzeit beantragt werden und gilt für maximal 10 Jahre.
Die Wahlkarte wird bei jener inländischen österreichischen Gemeinde, wo der/die Wahlberechtigte in die
Wählerevidenz eingetragen ist, - am besten per Fax oder E-Mail - beantragt. Dies kann formlos oder mittels
eines Formulars erfolgen. Details dazu - einschließlich der Adressen, Faxnummern und E-Mailadressen aller
österreichischen Gemeinden und Städte - sind unter http://www.AuslandsoesterreicherInnen.at, "Nationalratswahl", Wahlkarte"
abrufbar.
Manche Gemeinden / Städte haben auf ihrer Website eine interaktive Möglichkeit der Beantragung von Wahlkarten
eingerichtet. Dies betrifft bisher die
- Freistadt Eisenstadt - http://www.eisenstadt.at
unter "Bürgerservice" / "Wahlen" / Wahlkarten-Online-Antrag") - sowie
- die Magistrate Klagenfurt - http://www.klagenfurt.at
unter "Nationalratswahl 2002" / "Wahlkartenantrag" -,
- Graz - http://www.graz.at unter "Nationalratswahl
am 24. November - Wahlkarten online beantragen" / "Auslandsösterreicher" -,
- Linz - http://www.linz.at unter "Nationalratswahl
2002" / "Wahlkartenbestellung ..." / "Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte" - und
- Salzburg (Stadt) - http://www.stadt-salzburg.at
unter "Wahlinformation" / Wie bekomme ich eine Wahlkarte" / "Ausstellung einer Wahlkarte".
- Die entsprechende interaktive Bestellmöglichkeit in Wien wird auch für AuslandsösterreicherInnen
in wenigen Tagen verfügbar sein: http://www.magwien.gv.at/wahlinfo/nr2002
("Wahlkarten beantragen" / "Online-Antrag").
Die Wahlkarten werden von den Gemeinden anfangs November zum Versand gebracht.
Die Wahlkarte ist ein chamois-farbenes, verschließbares Kuvert. In der Wahlkarte befinden sich der amtliche
Stimmzettel, ein chamois-farbenes mit der Nummer des jeweiligen Landeswahlkreises bedrucktes, gummiertes Wahlkuvert
sowie ein Informationsblatt für den Wählakt im Ausland. Muster von Wahlkarten sind hier abrufbar: Vorderseite – Rückseite.
Der Wahlakt im Ausland kann s o f o r t nach Erhalt der Wahlkarte durchgeführt werden. Dazu ist z.B.
- e i n / e volljährige/r österreichische/r ZeugIn mit einem g ü l t i g e n österreichischen
Reisepass notwendig (auch z.B. Ehepartner, andere volljährige Familienmitglieder).
Die Stimmabgabe kann auch
- durch eine österreichische Botschaft bzw. ein österreichisches (General-)Konsulat, oder
- durch eine einem österreichischen Notar vergleichbare Person oder eine nach dem Recht des Aufenthaltsstaates
zur Beglaubigung berechtigte Einrichtung
bestätigt werden (bei Fragen dazu kann die örtlich zuständige österreichische Botschaft
bzw. ein örtlich zuständiges österreichischen (General-)Konsulat Auskunft geben).
Adressen, Öffnungszeiten und Erreichbarkeiten österreichischer Botschaften und (General-)Konsulate sind,
nach Ländern alphabetisch geordnet, unter http://www.bmaa.gv.at/botschaften/mission-info/oeinausland_start.html abrufbar.
Die Sonderöffnungszeiten der Botschaften und (General-)Konsulate am Wahlwochenende werden in Kürze auf
der AÖ-Website des BMaA - www.AuslandsoesterreicherInnen.at
- unter "Nationalratswahl 2002" / "Wählen im Ausland" abrufbar sein.
Der Wahlakt muss vor Schließung des letzten Wahllokals in Österreich - 24. November 2002, voraussichtlich
17.00 Uhr MEZ - erfolgen. Daher muss der Zeitangabe auf der Wahlkarte die international übliche Bezeichnung
der Lokalzeit beigefügt werden, wenn diese von der Mitteleuropäischen Zeit (MEZ) abweicht.
Der Wahlvorgang muss vom/von der WählerIn im Ausland selbst durchführt werden; dazu
- Entnehmen Sie der Wahlkarte bitte zunächst den amtlichen Stimmzettel sowie das mit der Nummer des jeweiligen
Landeswahlkreises bedruckte, chamois-farbene, verschließbare Wahlkuvert; dann
- Füllen Sie den amtlichen Stimmzettel unbeobachtet und unbeeinflusst aus und
- Legen den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das bedruckte, chamois-farbene, verschließbare Wahlkuvert
zurück; anschließend
- Kleben Sie das Wahlkuvert zu und
- Legen Sie das verschlossene Wahlkuvert vor den "Augen" des (der) diesen Vorgang Bestätigenden
in die Wahlkarte zurück.
Besonders wichtig bei dieser Bestätigung ist, dass alle Hinweise zum Ausfüllen der Wahlkarte befolgt
werden. Die Angaben müssen vollständig, richtig und lesbar sein, sonst ist die Stimme nichtig. Außerdem
muss das Wahlkuvert zugeklebt werden.
Die verschlossene und mit der erforderlichen Bestätigung versehene Wahlkarte muss spätestens am 2. Dezember
2002, um 12.00 Uhr, bei der zuständigen Landeswahlbehörde in Österreich - beim jeweiligen Amt der
Landesregierung oder beim Magistrat der Stadt Wien - einlangen.
Unmittelbar nach dem Wahlakt sollte die Wahlkarte daher direkt an die darauf angegebene Adresse der zuständigen
Landeswahlbehörde in Österreich abgeschickt werden - bei längeren Postwegen am bestem mit Schnellpostdiensten
(z.B. DHL, UPS, EMS o.ä.). Gebühren trägt der/die WählerIn selbst. Auch österreichische
Botschaften und (General-)Konsulate nehmen Wahlkarten entgegen und leiten diese weiter.
Für weitere Fragen zur Wahl, zum Wahlrecht, zu Formularen, zuständigen Wählerevidenz- gemeinden
u.a. steht jede österreichische Botschaft und jedes österreichisches (General-) Konsulat gerne zur Verfügung.
Mit meinen herzlichen Grüßen aus Wien
Ihr
T. M. Buchsbaum m.p.
Leiter der AuslandsösterreicherInnen-Abteilung
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
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