Dann fragen wir das Volk

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Das Mittel der Volksabstimmung in der parlamentarischen Geschichte

Im Zusammenhang mit dem geplanten Ankauf von Abfangjägern schlug die Opposition jüngst vor, diese Entscheidung einer Volksabstimmung zu unterziehen. Ein Instrument, das seit 1978 - sieht man von der Volksabstimmung über den EU-Beitritt ab, die allerdings verfassungsmäßig zwingend vorgesehen war - nicht mehr zu Anwendung kam, dessen ungeachtet aber im Laufe des letzten Vierteljahrhunderts immer wieder einmal beantragt wurde.

Atomkraft in Zwentendorf: Eine Willensäusserung mündiger Bürger
Die Premiere zu diesem Instrument der Volksabstimmung gab es im November 1978. Befragt wurde das Volk darüber, ob das Kernkraftwerk Zwentendorf ans Netz gehen solle oder nicht. Das Volk verneinte diese Frage und setzte so den Schlusspunkt unter eine jahrzehntelange Debatte über das Prestigeobjekt im nördlichen Niederösterreich. Ursprünglich waren, wie Heinz Fischer in seinem Buch "Die Kreisky-Jahre" festhält, alle Fraktionen für den Bau eines Kernkraftwerks gewesen, galt doch die Atomenergie Ende der 60er Jahre für eine ebenso saubere wie sichere Zukunftstechnologie. So war es denn auch die ÖVP-Alleinregierung gewesen, die den Bau in Zwentendorf beschloss und durchführen ließ.

1978 stand Bundeskanzler Kreisky unmittelbar davor, den fertiggestellten Komplex auch in Betrieb zu nehmen. Doch just da regte sich Protest von Umweltschutzgruppen, die sich zu einer "IÖAG" (Initiative Österreichischer Atomkraftwerksgegner) zusammengeschlossen hatte. Die mittlerweile in die Opposition verbannte ÖVP sah trotz ihrer eigentlichen Pro-Haltung die Chance, die Alleinregierung Kreiskys durch das Aufspringen auf den "Atomkraft Nein Danke"-Zug zu schwächen.

Kreisky aber war keineswegs gewillt, sich unter Druck setzen zu lassen und ging so in die Offensive. Am 28. Juni 1978 brachte der geschäftsführende Klubobmann der SPÖ-Parlamentsfraktion Heinz Fischer einen Antrag ein, dem Souverän das letzte Wort zu lassen. Wiewohl natürlich im Falle eines positiven Bescheids für Zwentendorf die Verantwortung für das Kernkraftwerk bei den zuständigen Behörden bleibe, so sei es doch demokratiepolitisch konsequent, diese Frage dem Volk vorzulegen: "Was wir nun wollen, ist, über die umstrittene, schwierige, kontroversielle Frage der Nutzung der Kernenergie in Österreich eine Volksabstimmung herbeizuführen. Eine Volksabstimmung als eine politisch relevante Willensäußerung der mündigen Bürger dieses Landes."

Wie auch immer das Volk sich entscheide, so Fischer, die Regierung werde dies als konkreten Auftrag des Souveräns betrachten: "Wenn diese Volksabstimmung mit Ja ausgeht, dann ist damit eine politische Willensentscheidung der Bevölkerung vorhanden, die der Regierung grünes Licht gibt, im Rahmen ihrer gesetzlichen und verfassungsmäßigen Verantwortungen jene im Gesetz geregelten Verfahren zu Ende zu führen, die auf die Inbetriebnahme eines Kernkraftwerkes und damit auf die friedliche Nutzung der Kernenergie gerichtet sind. Wenn die Bevölkerung bei der Volksabstimmung mehrheitlich nein sagt, dann trifft sie damit eine Entscheidung, die politisch zur Folge hat, dass dieses Kernkraftwerk nicht in Betrieb geht."

Wenn die Opposition, hielt Fischer vor dem Plenum fest, dem Bürger nun abspreche, "in dieser Frage eine Entscheidung treffen zu können", dann entmündige sie den Bürger. Die Sozialdemokratie stehe jedoch zu ihren Grundsätzen, zu denen eben die Herrschaft des Volkes als zentraler Punkt gehöre. Wenn es nicht möglich sei, im Parlament eine eindeutige Richtungsentscheidung in einem Sachthema von großer Tragweite herbeizuführen, dann erscheine das Mittel der Volksabstimmung mithin als der "richtige Weg", denn, so Fischer, "wir haben Vertrauen, dass die Bürger in dieser Frage eine klare Entscheidung treffen können und werden."

Nachdem für die ÖVP deren Klubobmann Alois Mock mit einem Misstrauensantrag gegen den Bundeskanzler reagiert hatte, meldete sich dieser selbst zu Wort. Kreisky brachte die Debatte auf den entscheidenden Punkt: "Demokratischer ist noch nie in einer solchen Materie verhandelt worden, wie das in Österreich diesmal geschieht."

FPÖ-Chef Friedrich Peter erklärte, seine Fraktion werde zwar den Misstrauensantrag der ÖVP gegen Kanzler Kreisky nicht unterstützen, weil er keineswegs allein diesen Weg beschritten habe, sondern gemeinsam mit den ÖVP-Landesfürsten, sodass man "Misstrauensanträge nur im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes der österreichischen Bundesverfassung behandeln" könne. Wenn schon das Misstrauen aussprechen, so Peter, dann auch gegenüber den Landeshauptleuten der Bundesländer - was Peter übrigens den launigen Zwischenruf des ÖVP-Mandatars Walter Hauser "So ein misstrauischer Mensch" einbrachte. Gegen die Inbetriebnahme des Kernkraftwerkes sprach sich die FPÖ dennoch aus, wenngleich sie die Kernforschung fortgesetzt wissen wollte, um, wenn die grundsätzlichen Probleme dieser Energieform einmal geklärt seien, gegebenenfalls ihre Meinung zu adaptieren. Bis dahin aber dürfe, so Peter, Zwentendorf nicht ans Netz.

Abgeordneter Fritz König (ÖVP) gab denn auch zu, dass noch 1968 alle Fraktionen für die Nutzung der Kernenergie gewesen seien, ja dass selbst seitdem sich die Meinung der ÖVP "im grundsätzlichen nicht geändert" habe, doch lasse der Aspekt der Sicherheit der ÖVP es nicht für verantwortbar erscheinen, der Inbetriebnahme von Zwentendorf zuzustimmen. Daran, so König, könne auch eine Volksabstimmung nichts ändern: "Wenn Sie wirklich trotz der offenen Sicherheits- und Lagerprobleme Zwentendorf in Betrieb nehmen, dann werden Sie sich nicht auf ein Votum der Volksabstimmung ausreden können. Sie werden - gleichgültig wie diese Volksabstimmung ausgeht - die Verantwortung vor der Geschichte tragen müssen."

Die SPÖ war bereit, diese Verantwortung zu übernehmen, und so stimmten in der gegenständlichen Frage 93 Mandatare dafür, dem Volk das entscheidende Wort zu überlassen, nur 89 Abgeordnete vertraten diese Ansicht nicht. Der Antrag von Heinz Fischer war damit angenommen, am 5. November 1978 entschieden 50,5 Prozent der Österreicher, keiner strahlenden Zukunft entgegengehen zu wollen, das Kapitel Kernkraft in Österreich war damit geschlossen.

Eine Novelle ist die halbe Miete
Drei Jahre danach versuchten die beiden Oppositionsparteien das 1978 von Fischer und Kreisky quasi erfundene Instrument der Volksabstimmung für ihre Zwecke zu nutzen. Im November 1981 hatte die Regierung Kreisky eine Novelle des Mietrechts vorgelegt, gemäß der u.a. eine Änderung der Grundsätze der Mietzinsbildung, eine wirkungsvollere Bekämpfung des Ablöseunwesens, eine Ausweitung des potenziellen Bezieherkreises von Mietzinsbeihilfen und einer Sicherung des Kündigungsschutzes erzielt werden sollte.

Die Abgeordneten Walter Hauser (ÖVP) und Harald Ofner (FPÖ) warfen der Regierung vor, sie habe die Opposition nicht in den Diskussionsprozess gebührend eingebunden. Hauser: "Für diese Reform, die einen so wichtigen Bereich wie das Wohnen betrifft und für Vermieter, Mieter und Wohnungssuchende von größter Bedeutung ist, müsste doch eine Lösung im Konsens das wünschenswerte Ziel sein. Wir sind aber diesmal gescheitert, und die Gründe hiefür liegen nach unserer Meinung ausschließlich in der Haltung der Regierungsfraktion." Und da man eben auf die Argumente der Opposition nicht entsprechend eingegangen sei, stellte Hauser zunächst einen Rückverweisungsantrag. Zusätzlich stellten Harald Ofner, Walter Hauser und Genossen den Antrag, den Gesetzesbeschluss gemäss Artikel 43 B-VG einer Volksabstimmung zu unterziehen.

Ofner griff Kreiskys Argumentation von 1978 auf: "Es steht so schön in der Bundesverfassung, dass alles Recht vom Volke ausgeht. Wenn in einer so wesentlichen Materie, die alle miteinander berührt, wie dieses Mietrechtsgesetz, von zwei der drei hier im Haus vertretenen Parteien der Ruf erhoben wird, doch das Volk nicht nur mitleiden, sondern auch mitentscheiden zu lassen, dann sollte man diesen Ruf nicht mit einer Handbewegung vom Tisch wischen. Das sind wir alle denen, die uns in dieses Haus entsandt haben, schuldig."

Ernst Nedwed von der SPÖ hielt dem entgegen, dass die Novelle "auf die gesellschaftspolitischen und gesamtwirtschaftlichen Belange Rücksicht genommen" habe: "Die Mieter, aber auch die korrekten Hauseigentümer, die ihre Häuser nicht verfallen lassen, sondern erhalten und verbessern wollen, können dieses neue Mietrechtsgesetz nur begrüßen." Den Oppositionsparteien warf Nedwed vor, "vorwiegend gruppenegoistische Ziele" verfolgt zu haben. Und Justizminister Christian Broda zeigte sich überzeugt, dass von der Novelle viele positive Impulse und Initiativen ausgehen würden, vor allem im Bereich der Bauwirtschaft, wo die Konjunktur sichtbar angekurbelt werden würde: "Ich glaube, dass das Gesetz viele Möglichkeiten zur Erhaltung unserer Städte unter Beachtung der Rechte der Mieter eröffnet."

In der Abstimmung blieben dann die Anträge der Opposition erwartungsgemäß in der Minderheit. Die Novelle wurde mit den Stimmen der SPÖ zum Gesetz und trat mit Jahresbeginn 1982 in Kraft.

Mehr Urlaub für die Arbeitnehmer
Ein Jahr später wurde das Instrument der Volksabstimmung von der ÖVP beantragt. Hintergrund des Antrages des damaligen Abgeordneten und heutigen Generalsekretärs des Europarates Walter Schwimmer war der Plan der sozialistischen Alleinregierung Bruno Kreiskys, den gesetzlichen Mindesturlaub für unselbständig Erwerbstätige anzuheben. Schon in den Vorberatungen des Sozialausschusses hatte die Opposition heftige Gegenwehr gegen diese Vorlage an den Tag gelegt, sodass die SPÖ schließlich mit einer Fristsetzung die entsprechenden Gesetzesentwürfe ins Plenum brachte. Dort prallten am 10. Dezember 1982 die gegensätzlichen Standpunkte aneinander.

Als erster Redner der Opposition ergriff Rudolf Sallinger, der Boss des Wirtschaftsbundes, das Wort und beklagte die wirtschaftlich schwierigen Zeiten, die es keinesfalls zuließen, sich jetzt Gedanken über eine Ausweitung des Urlaubes zu machen. Die österreichischen Betriebe, ob sie nun verstaatlicht oder privat seien, so Sallinger, befänden sich im Existenzkampf, eine Pleitewelle überrolle das Land, sodass "wir jetzt eigentlich andere Sorgen hätten, als den Urlaub zu erhöhen." Dies sähen, so Sallinger damals weiter, auch die Arbeitnehmer so, denen "gesunde Betriebe und sichere Arbeitsplätze wesentlich lieber" seien als eine Verlängerung ihres Urlaubs.

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Der Vertreter der zweiten Oppositionspartei, Jörg Haider, stieß in das selbe Horn. Eine verantwortungsvolle Wirtschaftspolitik, so der damalige Sozialsprecher der FPÖ, habe eine andere Zielsetzung zu verfolgen, habe ein höheres Maß an Beschäftigung in Österreich sicherzustellen: "Dieses Gesetz bringt in bezug auf die Beschäftigung nichts, schafft aber schlechteste psychologische Voraussetzungen, und damit leistet diese Regierung einen Beitrag dazu, dass heute wirklich von einer Krise geredet wird."

Interessanterweise beklagte Haider damals eine mangelnde Einbindung der Opposition in die Diskussionsprozesse (die Geschichte wiederholt sich, würde der Philosoph sagen), warf er doch der Regierung vor: "Sie machen aber jetzt einen Schnitt durch Diskussionsverbot, durch Durchpeitschen eines Gesetzes, das psychologisch eine Schädigung der Wirtschaft in der jetzigen Situation und bei den Beschäftigten herbeiführen wird."

Diesen Vorwurf ließ Sozialminister Alfred Dallinger nicht auf sich sitzen. Man könne ihm nicht vorwerfen, "eine Diskussion über dieses oder andere Themen zu scheuen. Ich habe zwei Jahre lang über diese Frage geredet. Ich habe nie ein Hehl daraus gemacht, dass ich die Frage der Urlaubsverlängerung als Teil eines Gesamtkonzepts gesehen habe." Dallinger vertrat die Ansicht, dass der Ausweitung des Mindesturlaubs von vier auf fünf (bzw. für ältere Arbeitnehmer von fünf auf sechs) Wochen sowie der Kürzung der Wochenarbeitszeit eine beschäftigungspolitische Lenkungswirkung zukam, die gerade in Zeiten ökonomischer Krise größere Arbeitslosenraten verhindern könne: "Wir vertreten die Auffassung, dass man die Arbeitszeit im Hinblick auf die weltwirtschaftliche Entwicklung und im Hinblick auf die technologische Entwicklung verkürzen muss."

Nun kam die Stunde von Walter Schwimmer. Der ÖVP-Politiker sprach von einem "Justamentbeschluss" der Regierung und warnte davor, dass am Ende dieses Gesetzes eine von Finanzminister Salcher angepeilte stärkere Besteuerung des Urlaubsgeldes stehen werde: "Ich glaube, bevor den Österreichern durch eine solche Art von Politik mehr Zeit und dafür weniger Geld beschert wird, wäre es besser, den Herren Dallinger und Salcher mit einem entsprechenden Wahlergebnis einen Dauerurlaub von ihren Ministerämtern zu verschaffen."

Und weil Schwimmer damit bereits beim Wählerwillen angelangt war, meinte der Redner damals: "Wir sollten daher auch allen Österreichern die Gelegenheit geben, über diesen Justamentbeschluss zur Unzeit zu entscheiden." Wenn die Regierung so demokratisch sei, wie sie behaupte, dann solle sie "dem Antrag, den ich jetzt einbringe, zustimmen", nämlich gemäss Artikel 43 B-VG die genannten Gesetze einer Volksabstimmung zu unterwerfen.

Dem hielt SPÖ-Mandatar Sepp Wille entgegen, dass die Opposition während der langen Vorlaufzeit dieser Gesetze nicht bereit gewesen sei, einen Kompromiss zu schließen. Die SPÖ habe immer wieder das Gespräch gesucht, ihren Vorschlag mehrmals adaptiert - das Gesetz, das ursprünglich schon 1983 in Kraft hätte treten sollen, werde nun für 1984 beschlossen, und selbst da werde es in Etappen eingeführt - und doch habe die ÖVP an ihrem Standpunkt stur festgehalten.

Und so, wie es der SPÖ nicht gelungen war, die ÖVP von ihren Plänen zu überzeugen, so schaffte es auch die Opposition nicht, der Regierung die Notwendigkeit einer Volksabstimmung über diese Gesetze einleuchtend darzulegen. In der namentlichen Abstimmung votierten nur 82 Mandatare für, aber 91 Abgeordnete gegen die Anwendung dieses Instruments. Und Herr und Frau Österreicher können sich seitdem eine Woche pro Jahr länger erholen als zuvor.

Grünes Veto zum EWR ...
Österreich hatte nach 1955 lange Zeit als neutraler Staat zwischen den Blöcken gelebt. Die Geschichte der österreichischen Neutralität war eine Erfolgsgeschichte gewesen, vor allem, seit die aktive Neutralitätspolitik Kanzler Kreiskys Wien zum Ort der internationalen Begegnung gemacht und ein wenig vom alten Flair der ehemaligen Donaumetropole zurückgebracht hatte. Zwar hatte Kreisky 1972 ein Abkommen mit der EWG abgeschlossen, doch bis 1989 fühlte sich Österreich in der "neutralen" EFTA wesentlich wohler als in einem der beiden großen Blöcke "EG" oder "RGW".

Das Jahr 1989 freilich schuf eine völlig neue geopolitische Situation und veranlasste auch die EFTA, über ihre Zukunft nachzudenken. Vier der sieben Mitgliedsstaaten (Norwegen, Schweden, Finnland und Österreich) stellten im folgenden Verlauf Beitrittsanträge an die EG, die sich auch ihrerseits um ein Zusammenrücken mit der EFTA bemühte. Konkreter Ausfluss dieser Verhandlungen war die Schaffung des "Europäischen Wirtschaftsraumes" (EWR), dem ab Januar 1993 sowohl die Staaten der EG als auch jene der EFTA angehören sollten. Für Österreich bedeutete dies, in einem größeren europäischen Zusammenhang eingebettet zu werden und eine gewisse Vorbereitungszeit auf die Mitgliedschaft in der EG - die dann EU heißen sollte - zu haben.

Nach Meinung der Grünen freilich war der EWR-Vertrag nicht so einfach zu ratifizieren. Johannes Voggenhuber vertrat die Ansicht, dass durch einen Beitritt Österreichs zum EWR derart viele Rechtsvorschriften übernommen würden, dass diesem Beitritt ein gesamtändernder Charakter der österreichischen Bundesverfassung zukäme, weshalb dieser Schritt laut Verfassung einer verpflichtenden Volksabstimmung unterzogen werden müsse.

Die Abgeordneten Fritz Verzetnitsch (SPÖ) und Fritz König (ÖVP) konnten dieser Argumentation wenig abgewinnen. Sie betrachteten Europa als Chance und den EWR-Beitritt als notwendigen und richtigen Schritt. Die Zeit bis zum EG-Beitritt werde damit sinnvoll überbrückt. Für die FPÖ hingegen signalisierte Holger Bauer, man werte den Beitritt Österreichs zum "Europäischen Warteraum" als ein schlechtes Geschäft und werden den Vertrag daher ablehnen.

Die Regierungsparteien betonten die Bedeutung des europäischen Projekts, die Bedenken der Grünen fanden in der Abstimmung jedenfalls nicht die erforderliche Mehrheit. Als Österreich jedoch Anfang März 1994 seine Beitrittsverhandlungen abgeschlossen hatte, wurde eine Volksabstimmung angesetzt, die am 12. Juni 1994 eine Zweidrittelmehrheit für die Zukunft Österreichs im Rahmen der EU erbrachte.

... und zu Amsterdam
Sechs Jahre später waren es wieder die Grünen, die einen Antrag auf Abhaltung einer Volksabstimmung einbrachten. Diesmal war es ihnen um den Vertrag von Amsterdam zu tun, dem sie mit den gleichen Argumenten wie anno 1992 den EWR-Vertrag für verfassungsändernd hielten. Durch diesen würde die österreichische Neutralität nachhaltig ausgehöhlt, weshalb er im Widerspruch zur geltenden Bundesverfassung stünde, argumentierten die Grünen. Die Bundesregierung sah dies naturgemäß anders, und so blieb auch der Antrag, den Vertrag einer Volksabstimmung zu unterziehen, in der Minderheit.

Den bislang letzten Anlauf zur Abhaltung einer Volksabstimmung unternahm im November 2000 die SPÖ, als deren Parteivorsitzender Alfred Gusenbauer beantragte, das Budgetbegleitgesetz 2001 einer solchen zu unterwerfen. Damit freilich blieb die SPÖ ebenso in der Minderheit wie alle anderen diesbezüglichen Initiativen seit 1981.

Quelle: Österreichische Parlamentskorrespondenz

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