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Haupt: Zukünftige Einsparungen im Zahlungsverkehr müssen an Konsumenten weitergegeben werden |
erstellt am |
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Wien (bmsg) - Konsumentenschutzminister Mag. Herbert Haupt begrüßte am Dienstag (23. 03.)
die Absicht der fünf größten Banken Österreichs zur Zusammenarbeit im Zahlungsverkehr, mahnte
die Banken aber gleichzeitig zur Weitergabe der Ersparnisse an die Kundinnen und Kunden. Haupt: "Es kann nur
dann von einem Erfolg für die Konsumentenschutzpolitik gesprochen werden, wenn die zu erwartenden Einsparungen
tatsächlich in einem hohen Maße der Kundschaft zu Gute kommen. Alles andere wäre unredlich."
Wie der Konsumentenschutzminister betonte, seien insbesondere die Kosten des beleghaften Zahlungsverkehrs in den letzten Jahren drastisch gestiegen. Während diese Transaktionen bei früheren Pauschalkonten generell inkludiert waren, wurden sie bis dato zunehmend aus den Paketen herausgerechnet und den Konsumenten/innen gesondert verrechnet. Dadurch kommt es zu einer gravierenden Benachteiligung all jener, die nicht die Möglichkeit zum Online Banking haben. Gleichzeitig haben die Kosten von Bareinzahlungen zugunsten institutsfremder Konten in den Jahren zwischen 1999 und 2003 überhaupt eine Explosion erlebt: die Bandbreite liegt je nach untersuchter Bank zwischen 72 und 242 Prozent. Minister Haupt zeigte sich empört: "Derartige Preissteigerungen gibt es in keiner Branche. Wenn die Banken nun endlich - möglicherweise auch um einer beabsichtigten Rahmenrichtlinie der Europäischen Union zuvorzukommen - auch für Kleinbetragsüberweisungen gemeinsame Systeme errichten, müssen die dadurch bewirkten Synergien jedenfalls auch den Konsumentinnen und Konsumenten zu Gute kommen", so der Minister abschließend. |
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Siehe Aussendung der Oesterreichischen Nationalbank | ||
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