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Nationalratswahl am 1. Oktober 2006 |
erstellt am |
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Wien (bmaa) - Am 1. Oktober 2006 finden Nationalratswahlen statt. Die österreichische Außenministerin,
Dr. Ursula Plassnik, hat in diesem Zusammenhang ein Schreiben an alle AuslandsösterreicherInnen gerichtet
(hier als pdf verfügbar). Darin weist sie
auf die notwendigen Schritte hin, um vom demokratischen Recht der Stimmabgabe für die Zusammensetzung des
Nationalrats Gebrauch machen zu können. Mit der Stimmabgabe kann über die Zukunft des Landes mitbestimmt
werden. Dem Schreiben angeschlossen sind Informationen für AuslandsösterreicherInnen
zur Stimmabgabe bei der Nationalrastwahl. Unbedingte Voraussetzungen zur Teilnahme an dieser Wahl durch AuslandsösterreicherInnen sind - neben dem 18. Geburtstag spätestens am 1. Oktober 2006 - die Eintragung in die Wählerevidenz und die Beantragung einer Wahlkarte. Wer nicht (mehr) in der Wählerevidenz eingetragen ist, kann dies bis spätestens 31. August 2006 bei der zuständigen Wählerevidenzgemeinde in Österreich erwirken. Dazu gibt es ein (gelbes) Formular und eine Ausfüllanleitung. Aktuelle Informationen sowie alle Formulare und die Erreichbarkeit aller österreichischen Städte und Gemeinden sowie Botschaften und (General-)Konsulate sind auf der Wahlwebsite des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten - http://www.wahlinfo-bmaa.at - abrufbar. Um an der Nationalratswahl im Ausland teilnehmen zu können, ist neben der Eintragung in der Wählerevidenz auch eine Wahlkarte zu beantragen. Auch dieser Antrag kann bzw. sollte bereits jetzt mittels Fax oder E-Mail oder Brief oder auch persönlich bei der zuständigen Wählerevidenzgemeinde in Österreich gestellt werden, was formlos oder mit dem (rosa) Formular geschehen kann. (Dies ist auch gleichzeitig mit einem Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz möglich.) Da die Bearbeitung eines Wahlkartenantrags samt Postweg für den Versand der Wahlkarte ins Ausland längere Zeit in Anspruch nehmen kann, wird eine baldige Beantragung empfohlen. Fragen zur Wahlkarte und Eintragung in die Wählerevidenz beantwortet die zuständige Wählerevidenzgemeinde. Weitere Fragen beantworten im Ausland die zuständigen österreichischen Botschaften bzw. (General-)Konsulate, im Inland die Wahlabteilung des Bundesministeriums für Inneres (Hotline: ++43 / (0)1 / 531.26.2080). |
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