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Wahlrechtsänderung 2007 |
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Hauptpunkte für AuslandsösterreicherInnen Wien (bmeia) - Gesandter Dr. Thomas Buchsbaum, Leiter der AuslandsösterreicherInnen- Abteilung im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, hat die wichtigsten Punkte der erheblichen Verbesserungen und Erleichterungen im österreichischen Auslands(österreicherInnen)-Wahlrecht zusammengefaßt, die mit 1. Juli 2007 in Kraft treten. Wählen ist nun schon ab dem 16. Geburtstag möglich, zum/r Abgeordneten für den Nationalrat und das Europäische Parlament gewählt werden kann man bereits ab dem 18. Geburtstag. Die Legislaturperiode des Nationalrats wird auf fünf Jahre verlängert. Die Briefwahl wird all jenen im In- und Ausland eröffnet, die am Wahltag verhindert sind, ihre Stimme in einem Wahllokal abzugeben. Für die Stimmabgabe per Briefwahl sind keine "Zeugen" mehr erforderlich, sondern nur eine eidesstattliche Erklärung per Unterschrift. AuslandsösterreicherInnen können Wahlkarten für einen Zeitraum von 10 Jahren im Voraus bestellen. In Wählerevidenzen eingetragene AuslandsösterreicherInnen werden, sofern ihre Adressen der Wählerevidenzgemeinde bekannt sind, über kommende Wahlen sowie über ihre in Aussicht stehende Streichung aus der Wählerevidenz - nach der maximal 10-jährigen Eintragungsperiode - amtswegig verständigt. Auch über negative Entscheidungen zu Anträgen auf Eintragung in die Wählerevidenz sowie zu Anträgen auf Ausstellung von Wahlkarten müssen die AuslandsösterreicherInnen von den Wählerevidenzbehörden verständigt werden. Als notwendiges Gegenstück zu diesen amtswegigen Informationen sind die in Wählerevidenzen eingetragenen AuslandsösterreicherInnen in Zukunft verpflichtet, ihrer Wählerevidenzgemeinde jede Adressänderung im Ausland - samt, wenn zutreffend, auch der E-Mail-Adresse - mitzuteilen. AuslandsösterreicherInnen erhalten erstmals das Recht, sich auch an Volksbefragungen zu beteiligen. Weiters wird es AuslandsösterreicherInnen künftig möglich sein, auch bei Landtagswahlen ihre Stimme abzugeben, wenn die jeweiligen Landtage dies beschließen und wenn seit der Verlegung des Hauptwohnsitzes aus diesem Bundesland in das Ausland maximal 10 Jahre vergangen sind. Damit wird der Kreis der österreichischen Wahlgänge, an denen sich AuslandsösterreicherInnen beteiligen können, erheblich ausgeweitet. Er umfasst nun Bundespräsidentschaftswahlen, Nationalratswahlen, Wahlen der österreichischen Abgeordneten zum Europäischen Parlament ("Europawahlen"), bestimmte Landstagswahlen, Volksabstimmungen und Volksbefragungen. Damit können sich AuslandsösterreicherInnen nun verstärkt an politischen Entscheidungsprozessen und somit an der Demokratie ihres Landes beteiligen. Die Nationalratsabgeordneten mahnten im Rahmen der Beschlussfassung der Wahlrechtsnovelle eine rechtzeitige Versendung von Wahlkarten ins Ausland ein und ersuchten die Regierung, die Vorbereitungsarbeiten für E-Voting in Österreich fortzusetzen. Parallel dazu wird im Parlament gemeinsam mit ExpertInnen eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die E-Voting einer verfassungsrechtlichen und technischen Machbarkeitsanalyse unterziehen soll. Mit dieser Wahlrechtsnovelle wurden die vom Außenministerium unterstützten und vertretenen langjährigen Forderungen der AuslandsösterreicherInnen und des Auslandsösterreicher- Weltbunds (AÖWB) nun umgesetzt. Dies betrifft insbesondere das vereinfachte Wahlverfahren - "echte Briefwahl" statt notwendige "Zeugen" -, die automatische Zusendung der Wahlkarten - nicht mehr Beantragung vor jeder Wahl -, die amtswegigen Informationen über Wahlen, zu AÖ-Anträgen und vor Streichungen aus der Wählerevidenz - Wegfall der informationslosen "automatischen" Streichung nach 10 Jahren - sowie klare Schritte in Richtung Internet-E-Voting. Auslands(österreicherInnen)-relevante Wahlinformationen des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten finden Sie auf der AuslandsösterreicherInnen-Website des BMeiA - http://www.auslandsoesterreicherInnen.at / "Wahlen" - sowie direkt unter http://www.wahlinfo.aussenministerium.at, wo auch weitere Details und Formulare angeboten werden, sobald sie verfügbar sind. Informationen zur Wahl in Niederösterreich am 9. März 2008 finden Sie hier > |
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