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Gruppenklagen |
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Berger:
Durch Gruppenklagen gleichartige Ansprüche schneller und kostengünstiger durchsetzbar machen Unterstützung gab es dafür auch von Sozialminister Erwin Buchinger Wien (sk) - Thema der hochkarätig besetzten "Wilhelminenberg Gespräche" am 12.06. waren "Defizite kollektiver Rechtsdurchsetzung" im Zusammenhang mit der steigenden Zahl unseriöser Geschäftpraktiken. Justizminister Maria Berger stellte hier das gegenwärtig in politischen Verhandlungen stehende Rechtsinstrument der "Gruppenverfahren" vor, wo es im Zuge von "Gruppenklagen" möglich sein soll, "gleichartige Ansprüche mehrerer Betroffener leichter, schneller und kostengünstiger durchsetzbar zu machen". Sozialminister Erwin Buchinger sprach sich in seinem Referat für die "Gewinnabschöpfung" aus: "Unseriöses Verhalten soll sich nicht lohnen". Daher plädiere er dafür, dass "Anbieter, die grob fahrlässig ungerechtfertigte Gewinne erwirtschaften, diese Gewinne nicht behalten dürfen" (siehe diesen Beitrag, Anm.). Laut einer aktuellen Studie erwarteten sich viele Bürger, dass "alle Menschen gleichen Zugang zum Recht haben", so Berger mit Blick darauf, dass auch im von der EU-Kommission vorgelegten Weißbuch zum Kartellrecht eine "leichtere Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht gefordert wird. Eine Hauptempfehlung ist hier ausdrücklich auch die Einführung von Gruppenklagen für Opfer von Wettbewerbsverstößen". Und auch im Regierungsprogramm finde sich der Arbeitsauftrag zur Erstellung dieses Rechtsangebots, so die Justizministerin. Ein wesentlicher Eckpunkt des neuen Rechtsangebots soll darin bestehen, dass "eine größere Anzahl von Personen - unser derzeitiger Vorschlag liegt bei 80 - gegen denselben Beklagten Ansprüche in einem einzigen Gerichtsverfahren - nämlich dem Gruppenverfahren - geltend machen kann, und das direkt und ohne zwingende Einschaltung eines Klagsverbands", erläuterte Berger. Der Beitritt zum Gruppenverfahren solle innerhalb von drei Monaten ab Veröffentlichung im Edikt möglich sein - und der Beitritt solle auch die Wirkung einer Klage - und damit verjährungsunterbrechenden Effekt haben". Laut Regierungsarbeitsplan: Lösung des Themas Gruppenverfahren bis Juli 2008 Die Vorteile der Gruppenklage liegen auf der Hand: So sei vor allem eine Kostenersparnis, aber auch Einheitlichkeit hinsichtlich der Durchführung des Beweisverfahrens und der Entscheidungsfindung gegeben. Wesentlich erleichtert werde damit der "Zugang des Einzelnen zum Gericht". Strittige Punkte, wie die Mindestanzahl der teilnehmenden Personen oder die Entlohnung der Gruppenvertreter, seien in konstruktiven Verhandlungen mit dem Koalitionspartner noch auszuräumen. Klar sei aber, dass eine Lösung des Themas Gruppenverfahren im Arbeitsplan der Bundesregierung "bis Juli 2008" vorgesehen ist, so Berger, die nochmals die Notwendigkeit "schneller und kostengünstiger Verfahren" bekräftigte. Die Justizministerin bedankte sich weiters bei Sozialminister Erwin Buchinger und seinem Team für die Organisationsarbeit für die heurigen "Wilhelminenberg Gespräche". Unterstützung gab es von Buchinger für den von Justizministerin Berger bereits erstellten Entwurf zum Thema Gruppenklagen: "Wir haben hier weitgehend ähnliche Vorstellungen und Sichtweisen". Abschließend unterstrich der Sozialminister, dass er hoffe, dass "diese Tagung wesentlich zu einer Verfeinerung und Differenzierung der Diskussion beitragen und zahlreiche Anregungen bringen wird, auf denen wir in konstruktiven Verhandlungen aufbauen können". |
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Hradecsni: Gruppenklagen entfernen sich immer weiter vom ursprünglichen Entwurf Grüne: Berger muss sich für die Interessen der KonsumentInnnen stark machen Wien (grüne) - "Es ist erfreulich, dass nach dem langem Warten endlich die Gruppenklage Gestalt annimmt und im Ministerrat behandelt wird. Ich befürchte nur, dass der ursprüngliche, wirklich sehr gelungene, Entwurf zu sehr abgespeckt wird. Wie sich ja bereits aus den ersten Ankündigungen ergibt, wurde das Musterverfahren gestrichen und die Anzahl der KlägerInnen deutlich erhöht", kritisiert die KonsumentInnenschutzsprecherin der Grünen, Bettina Hradecsni. "Es ist zu hoffen, dass die Wirksamkeit der Gruppenklage trotzdem erhalten bleibt und die Anwendbarkeit durch Abschwächung nicht nur auf wenige Fälle beschränkt wird. Gruppenklagen und Musterprozesse sind ein wichtiger Schritt zur erleichterten Rechtsdurchsetzung für die KonsumentInnen. Das gilt ebenso für die heute in den Wilhelminenberg-Gesprächen thematisierte Gewinnabschöpfung", erläutert Hradecsni. Leider zeichnet sich hier aber ab, dass diese aufgrund der Widerstände von Seiten der Wirtschaft in naher Zukunft nicht realisiert wird. "Wir dürfen gespannt sein, welche Rechtsinstrumente zum Schutz der VerbraucherInnen wie z. B. gegen Internetbetrug, SMS-Abzocke vorgeschlagen werden", so Hradecsni abschließend. |
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Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament |
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