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Neue österreichische Delegation im EU-Ausschuss der Regionen |
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Brüssel (cor.europa) - Zwölf österreichische Politiker werden in den kommenden fünf
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sie ihre Arbeit als Mitglieder des Ausschusses der Regionen der Europäischen Union (AdR), auf. DDr. Herwig
Van Staa, Präsident des Tiroler Landtags, wurde dabei zum AdR-Vizepräsidenten und zum Vorsitzenden der
österreichischen Delegation gewählt. Siehe auch hier > 344 Lokal- und Regionalpolitiker aus ganz Europa erklärten es sich auf der ersten AdR-Plenarversammlung der Mandatsperiode 2010-2015 zum Ziel, die neugewonnen Rechte des Ausschusses für die Schaffung eines bürgernahen Europas einzusetzen. Durch den Vertrag von Lissabon wurden die Anhörungsrechte des Ausschusses vor der Verabschiedung von EU-Vorschriften deutlich gestärkt und ihm auch ein Klagerecht vor dem Europäischen Gerichtshof eingeräumt. Sollten neue EU-Richtlinien zu stark in die Kompetenzen der europäischen Städte und Regionen eingreifen, kann der Ausschuss diese nun juristisch anfechten. Ein Interview mit DDr. Herwig Van Staa über seine politischen Ziele für die kommenden fünf Jahre finden Sie auf der AdR-Homepage. |
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Die österreichische Delegation im Ausschuss der Regionen 2010-2015 auf einen Blick
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Wer kann AdR-Mitglied werden? Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Ausschuss der Regionen ist gemäß EU-Vertrag ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft (z.B. Landtagsabgeordneter) oder die politische Verantwortlichkeit gegenüber einer gewählten Versammlung (z.B. Mitglied einer Landesregierung). Die 344 Mitglieder des Ausschusses sowie eine gleiche Anzahl von Stellvertretern werden auf Vorschlag der Mitgliedstaaten vom EU-Ministerrat auf fünf Jahre ernannt, eine Wiederernennung ist zulässig. Die AdR-Mitgliedschaft endet automatisch bei Ablauf oder Verlust des lokalen oder regionalen Mandats, aufgrund dessen das betreffende Mitglied für den Ausschuss der Regionen nominiert wurde. Für die verbleibende Amtszeit wird dann ein Nachfolger ernannt. Ein Mitglied des Ausschusses darf nicht gleichzeitig Mitglied des Europäischen Parlaments sein. Wie werden die österreichischen AdR-Mitglieder nominiert? Die Zusammensetzung der österreichischen Delegation im Ausschuss der Regionen ist in Artikel 23c der Bundesverfassung geregelt, in der es heißt: "Die österreichische Mitwirkung an der Ernennung von Mitgliedern des Ausschusses der Regionen und deren Stellvertretern hat auf Grund von Vorschlägen der Länder sowie des Österreichischen Städtebundes und des Österreichischen Gemeindebundes zu erfolgen. Hierbei haben die Länder je einen, der Österreichische Städtebund und der Österreichische Gemeindebund gemeinsam drei Vertreter vorzuschlagen." Die Länder und die kommunalen Spitzenverbände leiten die Liste mit den vorgeschlagenen Mitgliedern an die Bundesregierung weiter, die diese wiederum dem EU-Ministerrat zur Beschlussfassung vorlegt. |
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Informationen: http://www.cor.europa.eu | ||||||||||||||||||||||||||||
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