Neue österreichische Delegation im EU-Ausschuss der Regionen   

erstellt am
11  02. 10

Brüssel (cor.europa) - Zwölf österreichische Politiker werden in den kommenden fünf Jahren die Interessen der Bundesländer, Städte und Gemeinden in Brüssel vertreten. Am 09.10. nahmen sie ihre Arbeit als Mitglieder des Ausschusses der Regionen der Europäischen Union (AdR), auf. DDr. Herwig Van Staa, Präsident des Tiroler Landtags, wurde dabei zum AdR-Vizepräsidenten und zum Vorsitzenden der österreichischen Delegation gewählt. Siehe auch hier >

344 Lokal- und Regionalpolitiker aus ganz Europa erklärten es sich auf der ersten AdR-Plenarversammlung der Mandatsperiode 2010-2015 zum Ziel, die neugewonnen Rechte des Ausschusses für die Schaffung eines bürgernahen Europas einzusetzen. Durch den Vertrag von Lissabon wurden die Anhörungsrechte des Ausschusses vor der Verabschiedung von EU-Vorschriften deutlich gestärkt und ihm auch ein Klagerecht vor dem Europäischen Gerichtshof eingeräumt. Sollten neue EU-Richtlinien zu stark in die Kompetenzen der europäischen Städte und Regionen eingreifen, kann der Ausschuss diese nun juristisch anfechten. Ein Interview mit DDr. Herwig Van Staa über seine politischen Ziele für die kommenden fünf Jahre finden Sie auf der AdR-Homepage.
     
Die österreichische Delegation im Ausschuss der Regionen 2010-2015 auf einen Blick

Mitglieder

Stellvertreter

Gerhard DÖRFLER
Landeshauptmann von Kärnten
Mag. Renate BRAUNER (SPE)
Vizebürgermeisterin und Landeshauptmann
Stellvertreterin von Wien
Dr. Michael HÄUPL (SPE)
Bürgermeister und Landeshauptmann von Wien
Mag. Gabriele BURGSTALLER (SPE)
Landeshauptfrau von Salzburg
Erwin MOHR (EVP)
Mitglied des Gemeinderats von Wolfurt
Marianne FÜGL (SPE)
Vizebürgermeisterin der Marktgemeinde Traisen
Hans NIESSL (SPE)
Landeshauptmann von Burgenland
Markus LINHART (EVP)
Bürgermeister von Bregenz
Johannes PEINSTEINER (EVP)
Bürgermeister von St. Wolfgang im Salzkammergut
Dr. Josef MARTINZ (EVP)
Mitglied der Kärntner Landesregierung
Dr. Erwin PRÖLL (EVP)
Landeshauptmann von Niederösterreich
Mag. Johanna MIKL-LEITNER (EVP)
Mitglied der niederösterreichischen Landesregierung
Dr. Josef PÜHRINGER (EVP)
Landeshauptmann von Oberösterreich
Günther PLATTER (EVP)
Landeshauptmann von Tirol
Dr. Herbert SAUSGRUBER (EVP)
Landeshauptmann von Vorarlberg
Walter PRIOR (SPE)
Präsident des Burgenländischen Landtags
Dr. Heinz SCHADEN (SPE)
Bürgermeister der Stadt Salzburg
Hermann SCHÜTZENHÖFER (EVP)
Erster Landeshauptmann
Stellvertreter der Steiermark
Dr. Franz SCHAUSBERGER (EVP)
Beauftragter des Landes Salzburg für den Ausschuss der Regionen
Viktor SIGL (EVP)
Mitglied der Landesregierung von Oberösterreich
Dr. Herwig VAN STAA (EVP)
Präsident des Landtags von Tirol
Elisabeth VITOUCH (SPE)
Mitglied des Gemeinderates von Wien
Mag. Franz VOVES (SPE)
Landeshauptmann der Steiermark
Mag. Markus WALLNER (EVP)
Stellvertreter des Landeshauptmanns von Vorarlberg
     
Wer kann AdR-Mitglied werden?
Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Ausschuss der Regionen ist gemäß EU-Vertrag ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft (z.B. Landtagsabgeordneter) oder die politische Verantwortlichkeit gegenüber einer gewählten Versammlung (z.B. Mitglied einer Landesregierung).

Die 344 Mitglieder des Ausschusses sowie eine gleiche Anzahl von Stellvertretern werden auf Vorschlag der Mitgliedstaaten vom EU-Ministerrat auf fünf Jahre ernannt, eine Wiederernennung ist zulässig. Die AdR-Mitgliedschaft endet automatisch bei Ablauf oder Verlust des lokalen oder regionalen Mandats, aufgrund dessen das betreffende Mitglied für den Ausschuss der Regionen nominiert wurde. Für die verbleibende Amtszeit wird dann ein Nachfolger ernannt. Ein Mitglied des Ausschusses darf nicht gleichzeitig Mitglied des Europäischen Parlaments sein.

Wie werden die österreichischen AdR-Mitglieder nominiert?
Die Zusammensetzung der österreichischen Delegation im Ausschuss der Regionen ist in Artikel 23c der Bundesverfassung geregelt, in der es heißt: "Die österreichische Mitwirkung an der Ernennung von Mitgliedern des Ausschusses der Regionen und deren Stellvertretern hat auf Grund von Vorschlägen der Länder sowie des Österreichischen Städtebundes und des Österreichischen Gemeindebundes zu erfolgen. Hierbei haben die Länder je einen, der Österreichische Städtebund und der Österreichische Gemeindebund gemeinsam drei Vertreter vorzuschlagen."

Die Länder und die kommunalen Spitzenverbände leiten die Liste mit den vorgeschlagenen Mitgliedern an die Bundesregierung weiter, die diese wiederum dem EU-Ministerrat zur Beschlussfassung vorlegt.
     
Informationen: http://www.cor.europa.eu    
     
zurück