Steuern  

erstellt am
10. 10. 12

Schieder: Vermögenssteuern als "substanzieller Schritt zu mehr Steuergerechtigkeit"
OeNB-Studie untermauert: Nur ein Prozent hat Nettovermögen über eine Mio. Euro - Mittelstand wäre nicht betroffen
Wien (sk) - Die Forderung der SPÖ nach einer Vermögens- und Erbschaftssteuer für Nettovermögen ab einer Mio. Euro bekräftigte Finanzstaatssekretär Andreas Schieder am 10.10. bei einer Pressekonferenz in Wien. "Die SPÖ will einen substanziellen Schritt zu mehr Steuergerechtigkeit", auch um eine kommende Steuerreform zur Entlastung des Faktors Arbeit gegenfinanzieren zu können. Untermauert wird die Forderung durch die aktuelle Studie der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB): Sie zeigt, dass Vermögen in Österreich sehr ungleich verteilt sind. Die reichsten zehn Prozent besitzen das 581-fache an Vermögen wie die untersten zehn Prozent der Haushalte; nur ein Prozent haben ein Vermögen über eine Million Euro. Die Studie der OeNB ist Teil einer europaweiten Untersuchung über Vermögensverteilung im Auftrag der Europäischen Zentralbank (EZB).

Laut Schieder habe die OeNB-Studie eine stärkere Ungleichverteilung bei Vermögen festgestellt, als man vermutet habe. So besitzen ein Prozent der Haushalte fast ein Drittel des gesamten Vermögens in Österreich und 90 Prozent der Unternehmensbeteiligungen. Bei Sachvermögen besitzt die Hälfte der Haushalte nicht mehr als 50.000 Euro - darunter meist der eigene PKW. Nur zehn Prozent besitzen Sachvermögen von mehr als 500.000 Euro. Insgesamt besitzen die obersten zehn Prozent mehr als die Hälfte des gesamten Vermögens - insgesamt beträgt dieses in Österreich rund 1.300 Mrd. Euro.

Die große Schieflage bei der Vermögensverteilung zeige auch der so genannte "Gini-Koeffizient", der die Verteilungsgerechtigkeit von 0 (maximale Gleichverteilung) bis 1 (eine Person besitzt alles) misst. Österreich kommt bei Vermögen auf den international vergleichsweise schlechten Wert von 0,76. Bei Immobilienerbschaften sei die Ungleichverteilung mit einem Gini-Koeffizient von 0,92 sogar noch höher. In Österreich gebe es nämlich einen "dynastischen Vermögensaufbau" durch Erbschaften.

Die hohe Ungleichverteilung in Österreich sei gesellschaftlich und auch ökonomisch schädlich; eine Vermögens- und Erbschaftssteuer auf das Nettovermögen, wie sie die SPÖ vorschlägt, nämlich mit einer Freigrenze von einer Mio. Euro, gebe die Möglichkeit, bei einer kommenden Steuerreform den Faktor Arbeit zu entlasten. Denn Studien zeigen auch, dass in Österreich Arbeit steuerlich stark, Vermögen aber auch im internationalen Vergleich gering belastet sind. So hat Österreich bei Vermögenssteuern einen Anteil von 0,5 Prozent am BIP - den drittniedrigsten Wert in der ganzen OECD. Die Entlastung des Faktors Arbeit müsse bei einer künftigen Steuerreform - neben Vereinfachungen im Steuersystem - ein zentrales Ziel sein.

Das SPÖ-Modell fasst Nettovermögen ab einer Mio. Euro ins Auge - mit großzügigen Unternehmerfreibeträgen bei Weiterführung des Betriebs. Da 99 Prozent der Österreicher von einer solchen Steuer nicht betroffen wären, "gehört die Mär von der Mittelstandssteuer jedenfalls ins Reich politischer Propaganda", betonte Schieder.

Steuerflucht in hohem Ausmaß durch eine solche Steuer fürchtet der Finanzstaatssekretär nicht. Zum einen könne man Immobilien und Grund nicht aus Österreich abziehen, zum anderen gebe es kaum Länder in Europa, die Vermögen niedriger besteuern. Grundsätzlich würde eine solche Steuer über Selbstdeklaration eingehoben. "Wer mehr als eine Mio. Nettovermögen hat, weiß über seine Vermögenssituation im allgemeinen sehr gut bescheid", so Schieder.

Finanztransaktionssteuer: "Jetzt schnell einführen"
Zum Durchbruch in Sachen Finanztransaktionssteuer (FTS), bei der elf EU-Staaten nun mitmachen wollen, sagte Schieder, dass es nun wichtig sei, diese schnell einzuführen. Basis soll der Vorschlag der EU-Kommission mit einer sehr breiten Bemessungsgrundlage sein. Aus Sicht des österreichischen Budgets sei es grundsätzlich egal, ob die Einnahmen direkt fließen oder über eine Senkung des österreichischen EU-Nettobeitrags; wobei ihm, so Schieder, derzeit lieber wäre, die Einnahmen kommen direkt in den österreichischen Haushalt. Ziel müsse jedenfalls eine europaweite FTS sein, so Schieder abschließend

 

Kopf: Unser Land braucht ein Steuersystem, das Leistung belohnt
ÖVP-Klubobmann: Gleichmacherei missachtet Ungleichheit der Fähigkeiten und Bedürfnisse
Wien (övp-pk) - Die SPÖ propagiert derzeit massiv das Wort "Gerechtigkeit", meint aber eigentlich Gleichheit. Gleichmacherei missachtet aber die Ungleichheit der Fähigkeiten und auch der Bedürfnisse der Menschen. Was gleich sein sollte in einem Land sind nicht die Menschen oder deren Einkommen, sondern deren Chancen. Das stellte ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf zu den Aussagen von SPÖ-Staatssekretär Andreas Schieder fest.

Kopf: "Die von der SPÖ immer wieder vorgetragene Idee der Einführung von Vermögenssteuern bedient höchstens einen bewusst geschürten Neidkomplex. Ich erinnere aber daran, dass die angesprochenen Menschen ihr Eigentum nicht gestohlen, sondern es sich in aller Regel wohl erworben haben. Das heißt, als ungerecht empfindet man eine ungleiche Verteilung von Eigentum nur dann, wenn man Gerechtigkeit mit Gleichheit verwechselt."

"Österreich gehört weltweit zu jenen Ländern, die am stärksten umverteilen. Wir gehören zu den Ländern mit den geringsten Einkommensunterschieden zwischen dem unteren Einkommensdrittel und dem oberen Einkommensdrittel. Das heißt, die Besserverdiener leisten in Österreich in einem Maße Solidarität und damit Fairness mit den Niedrigverdienern wie in kaum einem anderen Land dieser Welt", unterstrich Kopf.

Aber diese Solidarität habe ihre Grenzen - vor allem dort, wo hohe Steuerbelastung, die Ausdruck dieser Solidarität ist, die Leistungsbereitschaft und auch die Steuermoral der Zahler beeinträchtige. Und an diesem Punkt sei man bereits angelangt, so Kopf. Leistungsfähigkeit, Leistungsbereitschaft und ein hohes Leistungsniveau bekomme man nicht, indem man diese Schieflage noch weiter verschärft, sondern dann, wenn es sich lohnt, Leistung zu erbringen.

"Vermögen soll selbstverständlich auch zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen. Aber nicht durch die Besteuerung der Vermögenssubstanz, sondern der Erträge. Eine solche Besteuerung haben wir in Form der KESt und der Vermögenszuwachssteuer bereits. Eine staatliche Enteignung der Eigentumssubstanz ist grundsätzlich abzulehnen und vertreibt außerdem dringend benötigtes arbeitschaffendes Produktivkapital ins Ausland", schloss Kopf.

 

 Leitl: Wirtschaft lehnt geplante Erhöhung der Grundbuchsgebühren strikt ab
Verteuerung bei Gebühren würde Betriebsübergaben gefährden
Wien (pwk) - Deutliche Kritik aus der Wirtschaft kommt an den geplanten Gerichtsgebührenerhöhungen. "Der vorliegende Entwurf ist aus unserer Sicht abzulehnen, weil die Gerichtsgebühren in Österreich schon jetzt außerordentlich hoch sind. Eine weitere Verteuerung würde die heimischen Unternehmen über die Maßen belasten. Betriebsfortführungen dürfen nicht durch unsachlich hohe Übertragungsgebühren belastet bzw. gefährdet werden", betont WKÖ-Präsident Christoph Leitl.

Aufgrund des Generationswechsels stehen in den nächsten zehn Jahren über 60.000 Betriebsübergaben an. Das Fortführen dieser Betriebe sei bestmöglich zu fördern und nicht, wie durch diese Novelle vorgesehen, mit zusätzlichen Gebühren zu belasten, so Leitl.

Die Kostendeckung der Justiz beträgt in Österreich 109,8 Prozent, während der europäische Schnitt bei 22,3 Prozent liegt. Mit den Einnahmen aus den Grundbuchsgebühren (2009: 477 Mio. Euro) werden wesentliche Aufgaben der Justiz querfinanziert (z.B. Staatsanwaltschaften, Verfahrenshilfe, Ministerium). Dies alles sind Aufwendungen, die in anderen Staaten aus dem allgemeinen Budget beglichen werden.

Gerade bei Kleinbetrieben, etwa im Gastgewerbe, sei oftmals die Liegenschaft mehr wert als der gesamte Betrieb. Eine Fortführung solcher Betriebe sei nur dann wirtschaftlich möglich, wenn die Liegenschaft innerhalb der Familie übertragen wird, weil dies bis dato begünstigt erfolgen kann.

Andernfalls wäre - neben einem kostspieligen Gutachten zur Schätzung des Werts des Betriebsgrundstücks - dann auch noch eine mehr als dreimal höhere Grundbuchsgebühr im Rahmen der Übergabe fällig. "Gebühren in dieser Höhe wären für viele Kleinbetriebe ruinös und sind daher strikt abzulehnen. Anstelle einer Gebührenerhöhung sollten vielmehr die Eintragungsgebühren so gesenkt werden, dass diese tatsächlich nur den Aufwand des Gerichts abdecken, der durch die Grundbuchseintragung selbst entsteht", so der WKÖ-Präsident.

Der Aufwand für das Grundbuchgericht sei in etwa gleich groß, egal ob eine kleine Eigentumswohnung oder ein Betriebsgrundstück den Eigentümer wechselt.

"Klein- und Mittelbetriebe sind das Rückgrat der österreichischen Wirtschaft und bereits jetzt mit einer Vielzahl von Steuern, Gebühren und Abgaben belastet. Jede weitere Bürde für unsere KMU bremst das Wachstum und den Wohlstand und kostet Jobs", warnt Leitl. Wenn Ausnahmeregelungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gelten, so sollten diese gleichermaßen für alle heimischen KMU gelten.
     
Lesen Sie siehe hier > Stellungnahmen vom darauffolgenden Tag (11.10.)
     

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