Mitterlehner: Neue Fördergebietskarte unterstützt
 Wachstum und Investitionen im regionalen Raum

 

erstellt am
22. 05. 14
11.30 MEZ

EU-Kommission hat Fördergebietskarte Österreichs für Regionalbeihilfen bis 2020 genehmigt - Wichtige Verbesserungen erreicht
Wien (bmwfw) - Die am 21.05. von der EU-Kommission genehmigte neue Fördergebietskarte Österreichs (siehe auch hier >)schafft einen soliden rechtlichen Rahmen für die Genehmigung von Regionalbeihilfen. Dabei geht es sowohl um EU-Kofinanzierungen als auch um nationale Förderungen."Auf Basis der neuen Fördergebietskarte können wir Wachstum und Investitionen im regionalen Raum effizient unterstützen und den Zusammenhalt im europäischen Binnenmarkt stärken", sagt Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner. "In den Verhandlungen hat Österreich erreicht, dass der erlaubte Gebietsumfang ausgeweitet anstatt gekürzt wurde. Darüber hinaus haben wir gemeinsam mit anderen Ländern durchgesetzt, dass sowohl kleine und mittlere Betriebe als auch größere Unternehmen weiter unterstützt werden können. Starke Leitbetriebe sichern Wachstum, Beschäftigung und Innovation und sind in der Wertschöpfungskette eng mit innovativen KMU vernetzt", so Mitterlehner.

Im Anschluss an die Genehmigung der Fördergebietskarte für den Zeitraum 2014 bis 2020 können die Beihilfen ab dem 1. Juli 2014 nach den novellierten Regeln gewährt werden. Österreich hat erreicht, dass die Kommission sowohl die Auswirkungen der Erweiterung als auch der Finanz- und Wirtschaftskrise bei der Festlegung des Fördergebietsumfanges pro Mitgliedstaat angemessen berücksichtigt. Für Österreich bedeutet das gegenüber der vorherigen Periode (2007 bis 2013) eine Erhöhung des Gebietsumfanges um circa 3,5 Prozent-Punkte auf künftig knapp 26 Prozent gemessen an der Wohnbevölkerung. Ursprünglich wollte die EU-Kommission diesen Anteil auf 10,3 Prozent reduzieren.

In Abstimmung mit den Ländern konnte bei der Auswahl der Fördergebiete eine hohe nationale Flexibilität erhalten werden, acht von neun Ländern (mit Ausnahme der Bundeshauptstadt Wien) wurde ein Fördergebietsanteil zugewiesen. Bei der Gebietsfestlegung wurde so wie bisher darauf geachtet, dass insbesondere strukturschwache Regionen mit Entwicklungspotenzial in die Karte aufgenommen werden. Davon profitieren etwa Fördergebiete im südlichen Niederösterreich, in der Obersteiermark, in Ober- und Unterkärnten, im Lungau und Osttirol sowie erstmals in Vorarlberg die Region Bludenz-Bregenzer Wald. Das Burgenland bleibt für den Geltungszeitraum zur Gänze Fördergebiet.

Die höchstzulässigen Förderintensitäten für Investitionen bzw. Neugründungen betragen für mittlere Unternehmen 20 Prozent und für kleine Unternehmen 30 Prozent der förderbaren Investitionssumme. Für große Unternehmen hat die EU-Kommission die maximal mögliche Förderintensität von 15 auf 10 Prozent reduziert, wobei die anfangs geplante gänzliche Streichung verhindert werden konnte. In diesem Zusammenhang hat Österreich zudem erreicht, dass das Fördergefälle zwischen Grenzregionen, wie zum Beispiel dem Burgenland oder dem Wein- und Waldviertel, und den Hochfördergebieten benachbarter Mitgliedstaaten von 20 auf 15 Prozentpunkte gesenkt wurde. Das soll mit dazu beitragen, Standortverlagerungen aufgrund überhöhter Förderzusagen zu verhindern.

Schließlich bieten die Fördergebietsverteilung und die Fördersätze eine solide Basis dafür, dass auch in den nächsten Jahren EU-Kofinanzierungen für nationale Förderungen herangezogen werden können."Insgesamt ist die neue Fördergebietskarte ein guter, stabiler Rechtsrahmen für die Unterstützung von Investitionen durch die öffentliche Hand", so Mitterlehner abschließend.

 

 

 

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