EU-Kommission hat Fördergebietskarte Österreichs für Regionalbeihilfen bis 2020
genehmigt - Wichtige Verbesserungen erreicht
Wien (bmwfw) - Die am 21.05. von der EU-Kommission genehmigte neue Fördergebietskarte Österreichs
(siehe auch hier >)schafft einen soliden rechtlichen Rahmen für die Genehmigung
von Regionalbeihilfen. Dabei geht es sowohl um EU-Kofinanzierungen als auch um nationale Förderungen."Auf
Basis der neuen Fördergebietskarte können wir Wachstum und Investitionen im regionalen Raum effizient
unterstützen und den Zusammenhalt im europäischen Binnenmarkt stärken", sagt Wirtschaftsminister
Reinhold Mitterlehner. "In den Verhandlungen hat Österreich erreicht, dass der erlaubte Gebietsumfang
ausgeweitet anstatt gekürzt wurde. Darüber hinaus haben wir gemeinsam mit anderen Ländern durchgesetzt,
dass sowohl kleine und mittlere Betriebe als auch größere Unternehmen weiter unterstützt werden
können. Starke Leitbetriebe sichern Wachstum, Beschäftigung und Innovation und sind in der Wertschöpfungskette
eng mit innovativen KMU vernetzt", so Mitterlehner.
Im Anschluss an die Genehmigung der Fördergebietskarte für den Zeitraum 2014 bis 2020 können die
Beihilfen ab dem 1. Juli 2014 nach den novellierten Regeln gewährt werden. Österreich hat erreicht, dass
die Kommission sowohl die Auswirkungen der Erweiterung als auch der Finanz- und Wirtschaftskrise bei der Festlegung
des Fördergebietsumfanges pro Mitgliedstaat angemessen berücksichtigt. Für Österreich bedeutet
das gegenüber der vorherigen Periode (2007 bis 2013) eine Erhöhung des Gebietsumfanges um circa 3,5 Prozent-Punkte
auf künftig knapp 26 Prozent gemessen an der Wohnbevölkerung. Ursprünglich wollte die EU-Kommission
diesen Anteil auf 10,3 Prozent reduzieren.
In Abstimmung mit den Ländern konnte bei der Auswahl der Fördergebiete eine hohe nationale Flexibilität
erhalten werden, acht von neun Ländern (mit Ausnahme der Bundeshauptstadt Wien) wurde ein Fördergebietsanteil
zugewiesen. Bei der Gebietsfestlegung wurde so wie bisher darauf geachtet, dass insbesondere strukturschwache Regionen
mit Entwicklungspotenzial in die Karte aufgenommen werden. Davon profitieren etwa Fördergebiete im südlichen
Niederösterreich, in der Obersteiermark, in Ober- und Unterkärnten, im Lungau und Osttirol sowie erstmals
in Vorarlberg die Region Bludenz-Bregenzer Wald. Das Burgenland bleibt für den Geltungszeitraum zur Gänze
Fördergebiet.
Die höchstzulässigen Förderintensitäten für Investitionen bzw. Neugründungen betragen
für mittlere Unternehmen 20 Prozent und für kleine Unternehmen 30 Prozent der förderbaren Investitionssumme.
Für große Unternehmen hat die EU-Kommission die maximal mögliche Förderintensität von
15 auf 10 Prozent reduziert, wobei die anfangs geplante gänzliche Streichung verhindert werden konnte. In
diesem Zusammenhang hat Österreich zudem erreicht, dass das Fördergefälle zwischen Grenzregionen,
wie zum Beispiel dem Burgenland oder dem Wein- und Waldviertel, und den Hochfördergebieten benachbarter Mitgliedstaaten
von 20 auf 15 Prozentpunkte gesenkt wurde. Das soll mit dazu beitragen, Standortverlagerungen aufgrund überhöhter
Förderzusagen zu verhindern.
Schließlich bieten die Fördergebietsverteilung und die Fördersätze eine solide Basis dafür,
dass auch in den nächsten Jahren EU-Kofinanzierungen für nationale Förderungen herangezogen werden
können."Insgesamt ist die neue Fördergebietskarte ein guter, stabiler Rechtsrahmen für die
Unterstützung von Investitionen durch die öffentliche Hand", so Mitterlehner abschließend.
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