Innviertel Schwerpunkt in der nationalen Fördergebietskulisse – Künftiges Regionalfördergebiet
in OÖ umfasst zusätzlich 24 Gemeinden
Brüssel/Linz (lk) - Am 21.05. hat die Europäische Kommission in Brüssel eine für Oberösterreich
wichtige und positive Entscheidung getroffen: Das nationale Regionalfördergebiet, das entscheidend dafür
ist, in welcher Höhe in einer Gemeinde Investitionsförderungen für Industrie, Handel und Gewerbe
gewährt werden können, wird in Oberösterreich künftig 164 statt bisher 140 Gemeinden umfassen
und damit mehr als 300.000 Oberösterreichern/innen bestmöglichen Zugang zu Förderprogrammen ermöglichen
(siehe auch hier>).
Insgesamt erstreckt sich das nationale Regionalfördergebiet über die sieben Bezirke des Inn- und des
Mühlviertels:
- Schärding
- Braunau
- Ried
- Rohrbach
- Urfahr-Umgebung
- Freistadt
- Perg
"Wir haben seit rund einem Jahr intensiv mit der Europäischen Kommission verhandelt, um mehr Gemeinden
in das nationale Regionalfördergebiet zu bekommen", berichtet Wirtschafts- und Europa-Landesrat Dr. Michael
Strugl, der das Thema auch in Brüssel direkt mit dem EU-Kommissar für Regionalentwicklung, dem Österreicher
Dr. Johannes Hahn, besprochen hat. "Von der Ausdehnung des Fördergebietes profitiert die gesamte Region,
denn sie lässt eine bessere Unterstützung von Unternehmen mit Förderungen zu."
Auch die Bürgermeister des Bezirkes Schärding haben sich massiv für die Aufnahme ihrer Gemeinden
in das Fördergebiet eingesetzt. "Der Bezirk Schärding hat in guter Lage (Autobahnabfahrt Suben und
B 137, usw.) gut aufgeschlossene Gewerbe- und Industriestandorte. Mit der Aufnahme zahlreicher Gemeinden in die
Fördergebietskulisse werden diese Standorte zusätzlich aufgewertet. Arbeit zu den Menschen zu bringen
ist dabei ein wesentlicher Grundsatz. Der ländliche Raum braucht Maßnahmen um Arbeitsplätze möglichst
nahe zum Wohnort der Menschen zu bringen. Wir sind froh, dass bestehende Betriebe ebenso wie Neugründungen
mit einer guten Förderpolitik begleitet werden können", sagt Bürgermeister-Sprecher LAbg. Johann
Hingsamer
14 Gemeinden aus dem Bezirk Schärding in der neuen EU Förderkulisse dabei
Für die Wirtschaftskammer Schärding war die Aufnahme des Bezirkes in die Fördergebietskulisse immer
ein vordringliches Anliegen. "Die Erweiterung der Regionalfördergebiete garantiert nun für unseren
Bezirk Wirtschaftswachstum und bringt auch eine Stärkung für unserer Gemeinden. Durch diese Maßnahme
versucht die EU das regionale Entwicklungsgefälle auszugleichen. Genau das braucht unser Bezirk", sagt
WK-Bezirksobmann Johann Froschauer
In den letzten Jahren habe man leidvoll mitverfolgt, wie im Nachbarbezirk laufend Betriebsansiedelungen stattfanden,
während es im eigenen Bezirk nur bescheidene Erfolge gab. "Nun werben wir mit gleichen Voraussetzungen
um neue Betriebe. Gebündelt mit guten Arbeitskräften aus unserm Bezirk sehen wir der Ansiedlung und Erweiterung
von Betrieben zuversichtlich entgegen", so Froschauer.
Die Kriterien für die Auswahl der Gebiete sind:
- Pro-Kopf-BIP, das nicht über dem EU-27 Durchschnitt liegt
- Arbeitslosenquote, die mindestens 115 % des nationalen Durchschnitts beträgt
- Betriebsbaugebiete
- weiters muss es sich um zusammenhängende Gebiete mit mind. 100.000 Einwohnern
handeln
Oberösterreich hat seinen Vorschlag für die nationalen Regionalfördergebiete OÖ Ende Jänner
2014 im Wege des BMWFJ für Gesamtösterreich zur Anmeldung (=Notifikation) an die Europäische Kommission
übermittelt, die sich diesen Forderungen nun voll angeschlossen hat. Damit wird eine wichtiges Ziel der europäischen
Wirtschaftspolitik realisiert: In Zeiten knapper Kassen soll wirtschaftliches Wachstum durch Investitionen in Vorhaben
unterstützt werden, die mit einem echten zusätzlichen Nutzen für die regionale Entwicklung verbunden
sind.
Lage im Regionalfördergebiet gibt mehr Fördermöglichkeiten
In den Regionalbeihilfeleitlinien ist festgelegt, unter welchen Voraussetzungen Oberösterreich Unternehmen
Beihilfen gewähren darf, um Investitionen in neue Produktionskapazitäten in benachteiligten Gebieten
Europas oder den Ausbau bzw. die Modernisierung bestehender Kapazitäten zu fördern. Damit sollen die
regionale Wirtschaft gestärkt und Beschäftigung in den Regionen angekurbelt werden. In den Fördergebietskarten
sind die Gebiete ausgewiesen, in denen Unternehmen Regionalbeihilfen erhalten können, sowie der Anteil der
beihilfefähigen Investitionskosten (Beihilfeintensität). In der aktuellen Förderperiode 2014 bis
2020 (In-Kraft-Treten der neuen Richtlinien am 1. Juli 2014) gelten dann folgende wettbewerbsrechtlichen maximalen
Förderhöhen, die sich nach der Größe des Unternehmens richten (Für die Einstufung als
kleines, mittleres oder großes Unternehmen gelten folgende Schwellenwerte: Kleines Unternehmen: weniger als
50 Mitarbeiter und max. 10 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme Mittleres Unternehmen: weniger als 250 Mitarbeiter
und max. 50 Mio. Euro Umsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme Großunternehmen: ab 250 Mitarbeiter und ab 50
Mio. Euro Umsatz/43. Mio Bilanzsumme):
Das bedeutet beispielsweise, dass für ein und dasselbe Unternehmen für eine Investition in Schärding,
das nun zum nationalen Regionalfördergebiet zählt, im Vergleich zu einer Investition beispielsweise in
Linz entweder überhaupt erst Zugang zu einer Förderung bekommt (wenn es sich um ein Großunternehmen
handelt) oder aber deutlich höhere Beihilfen erhalten kann (wenn es sich um ein kleines oder mittleres Unternehmen
handelt).
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