Brinek über Einigung auf U-Ausschussreform erfreut
Wien (volksanwaltschaft) - Die Vorsitzende der Volksanwaltschaft, Gertrude Brinek, zeigt sich erfreut darüber,
dass sich die Parlamentsparteien auf eine Reform der Untersuchungsausschüsse geeinigt haben. "Untersuchungsausschüsse
stellen ein wichtiges parlamentarisches Kontrollinstrument dar. Die verantwortungsvolle Rolle der parlamentsinternen
Schiedsstelle werden wir gerne wahrnehmen", so die Volksanwältin.
Die Untersuchungsausschussreform sieht vor, dass künftig ein Viertel der Abgeordneten einen U-Ausschuss beantragen
kann. Damit werden U-Ausschüsse zu einem Minderheitenrecht. Streitigkeiten sollen per Eilverfahren vom Verfassungsgerichtshof,
hausinterne Unstimmigkeiten von der Volksanwaltschaft gelöst werden.
Die Volksanwaltschaft fungiert damit als parlamentsinterne Schiedsstelle, an die man sich wenden kann, wenn man
mit Entscheidungen des Vorsitzenden des U-Ausschusses bezüglich der Zulässigkeit von Fragen beim Beweiserhebungsverfahren
nicht einverstanden ist. Die Volksanwältinnen und Volksanwälte müssen dabei einstimmig entscheiden.
"Den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses wurde damit ein weiteres Rechtsmittel zur Verfügung gestellt",
schließt Brinek.^
Siehe auch hier:
"Fünf Fraktionen einigen sich auf U-Ausschuss als Minderheitsrecht!
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