Bürokratieabbau und Erbrechtsreform Thema beim Pressefrühstück - Rund 58.000
Betriebsübergaben in den nächsten 10 Jahren erwartet, 70 Prozent der Betriebe sind Familienbetriebe
Wien (bmf/bmj) - Vizekanzler Finanzminister Michael Spindelegger und Justizminister Wolfgang Brandstetter
präsentierten am 18.07. bei einem Pressefrühstück im Wiener Justizpalast konkrete Vorschläge
für Bürokratiereformen und geplante Neuerungen im Erbrecht. Spindelegger betonte in Sachen Bürokratieabbau:
"Es geht um eine neue Kultur in Österreich - einen modernen, schlanken Staat. Die Verwaltung muss schlanker,
besser, schneller werden - und damit günstiger für den Steuerzahler." Spindelegger schlägt
dabei eine Art "Ablaufdatum" für Verordnungen, das der Regelungsflut Einhalt gebietet. So soll jede
Verordnung zu einem fixen Zeitpunkt überprüft und gegebenenfalls wieder abgeschafft werden. Betroffen
dabei sollen neue Verordnungen im Kompetenzbereich der Bundesminister sein. Weiters möchte er die Lohnverrechnung
vereinfachen und Strukturen in der Verwaltung verbessern. Konkrete Arbeitsgruppen dazu sind bereits eingesetzt
und werden noch heuer erste Ergebnisse liefern. Doppelgleisigkeiten von Behördenstrukturen sowie eine ineffiziente
Aufteilung von Kompetenzen sollen künftig vermieden werden.
Im Justizressort gibt es mittlerweile umfangreiche Vorarbeiten für eine Erbrechtsreform. Die Reform des Erbrechts
wird ein wichtiges Projekt gleich nach dem Sommer. Im Herbst soll es Arbeitsgruppen zu den Vorschlägen der
Experten im Ministerium geben, im Winter dann einen Begutachtungsentwurf.
"Es geht uns darum", so Brandstetter, "die besten Bedingungen für die Wirtschaft und somit
Arbeitsplätze zu schaffen. Da spielt auch das Erbrecht eine entscheidende Rolle. Besonders im oft diskutierten
Bereich des Pflichtteilsrechts brauchen wir eine Modernisierung", betont der Justizminister. "Ein Problem,
dass wir lösen müssen ist, dass Familienbetriebe häufig zerschlagen werden, weil ein Erbe die Miterben
nicht auszahlen kann. Wir wollen damit Familien und mittelständischen Unternehmen schlicht und einfach das
Leben erleichtern - ein Todesfall in der Familie ist ja Last genug." Beim Pflichtteil ist beispielsweise die
Möglichkeit geplant, die Zahlung zu stunden oder Ratenzahlungen zu vereinbaren.
"In den nächsten 10 Jahren erwarten wir bis zu 58.000 Betriebsübergaben, 70% der Betriebe sind Familienbetriebe.
Deshalb ist diese im Regierungsprogramm vorgesehene Reform wirklich an der Zeit. Es ist mir wichtig, damit die
Familien und die Unternehmen zu unterstützen. Hürden müssen bestmöglich ausgeräumt werden,
denn hier geht es um Arbeitsplätze, in angespannten konjunkturellen Zeiten wie derzeit muss die Schaffung
optimaler Rahmenbedingungen für die Wirtschaft ein Hauptthema der Regierung bleiben", so Spindelegger.
Ein weiterer Punkt, der im Erbrecht geplant ist, ist die Berücksichtigung von Pflegeleistungen an den Erblasser.
"Wenn jemand sich aufopfernd um seinen kranken Verwandten kümmert so ist es schon gerechtfertigt, das
auch im Erbfall zu berücksichtigen. Wir leben in einer immer älter werdenden Gesellschaft und die Pflege
ist ein wichtiges Thema, das wir in Zukunft lösen müssen", waren sich Spindelegger und Brandstetter
einig. "Einen Großteil davon tragen die Familien. Und wenn man bedenkt, wie viel Zeit und Kraft die
private Pflege kostet, weiß man auch, dass eine bessere Berücksichtigung beim Erbe diesen Aufwand in
der Regel ohnehin bei weitem nicht aufwiegt", schloss Spindelegger.
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