Spindelegger und Brandstetter: Bürokratie abbauen -
 Familien und Unternehmen entlasten

 

erstellt am
21. 07. 14
10.00 MEZ

Bürokratieabbau und Erbrechtsreform Thema beim Pressefrühstück - Rund 58.000 Betriebsübergaben in den nächsten 10 Jahren erwartet, 70 Prozent der Betriebe sind Familienbetriebe
Wien (bmf/bmj) - Vizekanzler Finanzminister Michael Spindelegger und Justizminister Wolfgang Brandstetter präsentierten am 18.07. bei einem Pressefrühstück im Wiener Justizpalast konkrete Vorschläge für Bürokratiereformen und geplante Neuerungen im Erbrecht. Spindelegger betonte in Sachen Bürokratieabbau: "Es geht um eine neue Kultur in Österreich - einen modernen, schlanken Staat. Die Verwaltung muss schlanker, besser, schneller werden - und damit günstiger für den Steuerzahler." Spindelegger schlägt dabei eine Art "Ablaufdatum" für Verordnungen, das der Regelungsflut Einhalt gebietet. So soll jede Verordnung zu einem fixen Zeitpunkt überprüft und gegebenenfalls wieder abgeschafft werden. Betroffen dabei sollen neue Verordnungen im Kompetenzbereich der Bundesminister sein. Weiters möchte er die Lohnverrechnung vereinfachen und Strukturen in der Verwaltung verbessern. Konkrete Arbeitsgruppen dazu sind bereits eingesetzt und werden noch heuer erste Ergebnisse liefern. Doppelgleisigkeiten von Behördenstrukturen sowie eine ineffiziente Aufteilung von Kompetenzen sollen künftig vermieden werden.

Im Justizressort gibt es mittlerweile umfangreiche Vorarbeiten für eine Erbrechtsreform. Die Reform des Erbrechts wird ein wichtiges Projekt gleich nach dem Sommer. Im Herbst soll es Arbeitsgruppen zu den Vorschlägen der Experten im Ministerium geben, im Winter dann einen Begutachtungsentwurf.

"Es geht uns darum", so Brandstetter, "die besten Bedingungen für die Wirtschaft und somit Arbeitsplätze zu schaffen. Da spielt auch das Erbrecht eine entscheidende Rolle. Besonders im oft diskutierten Bereich des Pflichtteilsrechts brauchen wir eine Modernisierung", betont der Justizminister. "Ein Problem, dass wir lösen müssen ist, dass Familienbetriebe häufig zerschlagen werden, weil ein Erbe die Miterben nicht auszahlen kann. Wir wollen damit Familien und mittelständischen Unternehmen schlicht und einfach das Leben erleichtern - ein Todesfall in der Familie ist ja Last genug." Beim Pflichtteil ist beispielsweise die Möglichkeit geplant, die Zahlung zu stunden oder Ratenzahlungen zu vereinbaren.

"In den nächsten 10 Jahren erwarten wir bis zu 58.000 Betriebsübergaben, 70% der Betriebe sind Familienbetriebe. Deshalb ist diese im Regierungsprogramm vorgesehene Reform wirklich an der Zeit. Es ist mir wichtig, damit die Familien und die Unternehmen zu unterstützen. Hürden müssen bestmöglich ausgeräumt werden, denn hier geht es um Arbeitsplätze, in angespannten konjunkturellen Zeiten wie derzeit muss die Schaffung optimaler Rahmenbedingungen für die Wirtschaft ein Hauptthema der Regierung bleiben", so Spindelegger.

Ein weiterer Punkt, der im Erbrecht geplant ist, ist die Berücksichtigung von Pflegeleistungen an den Erblasser. "Wenn jemand sich aufopfernd um seinen kranken Verwandten kümmert so ist es schon gerechtfertigt, das auch im Erbfall zu berücksichtigen. Wir leben in einer immer älter werdenden Gesellschaft und die Pflege ist ein wichtiges Thema, das wir in Zukunft lösen müssen", waren sich Spindelegger und Brandstetter einig. "Einen Großteil davon tragen die Familien. Und wenn man bedenkt, wie viel Zeit und Kraft die private Pflege kostet, weiß man auch, dass eine bessere Berücksichtigung beim Erbe diesen Aufwand in der Regel ohnehin bei weitem nicht aufwiegt", schloss Spindelegger.

     

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