Oppositionsparteien kritisieren im Hauptausschuss die heimische Migrationspolitik
Wien (pk) - Die Niederlassungsverordnung von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner stieß, ähnlich
wie in den Vorjahren, am 17.12. auch im Hauptausschuss des Nationalrats auf Kritik der Opposition. Dem Verordnungsentwurf
stimmte im Ausschuss eine Mehrheit aus SPÖ, ÖVP, Team Stronach und NEOS zu. Für die Grünen
ist das gesamte österreichische Fremdenrecht zu schwerfällig, da unübersichtlich gestaltet, der
FPÖ ist vor allem die Senkung der Arbeitslosenrate unter den ÖsterreicherInnen ein Anliegen, weswegen
sie generell die Niederlassungsverordnung ablehnt. Seitens der NEOS wurde zwar grundsätzliche Zustimmung signalisiert,
die Fraktion vermisst aber Erleichterungen zum Erwerb der Rot-Weiß-Rot-Karte (siehe auch hier >).
Im Detail plädierte Christoph Vavrik (N) für weniger bürokratische Hürden zur Erteilung dieses
Aufenthaltstitels für Fachkräfte, zudem sollte auch Personen mit Bachelor-Abschluss die Rot-Weiß-Rot-Card
zugestanden werden. Tanja Windbüchler-Souschill (G) sah in den Quotenregelungen der Niederlassungsverordnung
die "Schwerfälligkeit" des heimischen Fremdenrechts widergespiegelt. Hier brauche es ein transparentes
und einfach zu handhabendes Gesetzeswerk, so die Grüne Abgeordnete. Insgesamt einen falschen Ansatz in der
Zuwanderungspolitik machte Reinhard Eugen Bösch (F) in der Verordnung aus, da sie keine Mechanismen zur Senkung
der Arbeitslosigkeit in Österreich beinhalte.
Die Zuwanderungskontingente entsprächen immer dem tatsächlichen Bedarf der Wirtschaft in Österreich,
hielt Bundesministerin Johanna Mikl-Leitner demgegenüber fest. Auch für nächstes Jahr seien die
Zahlen mit den Bundesländern abgeklärt. ÖVP-Mandatar Hermann Schultes unterstrich ebenfalls, angesichts
des oftmaligen Mangels ausreichend qualifizierter Arbeitskräfte im EU-Raum sei Österreich auf Drittstaatenangehörige,
die hier arbeiten wollen, angewiesen.
In Richtung Grüne betonte Mikl-Leitner, insgesamt handle es sich beim Fremdenrecht um eine komplexe Materie,
die sich auch in einem einzigen Gesetz nicht anders darstellen würde. Letztendlich sei der Praxisbezug in
den Bestimmungen entscheidend. Zum Thema Rot-Weiß-Rot-Karte versicherte die Ministerin den NEOS, an Verbesserungen
werde laufend gemeinsam mit den Sozialpartnern gearbeitet, Ergebnisse sollten in den nächsten Monaten vorliegen.
Ungeachtet dessen biete diese Aufenthaltsberechtigung auch in der jetzigen Form ein gutes Instrument für qualifizierte
Zuwanderung, so Mikl-Leitner.
Niederlassungsquote steigt 2015 leicht
Im kommenden Jahr dürfen - abseits von Schlüsselkräften im Besitz einer Rot-Weiß-Rot-Karte
und EU-BürgerInnen - bis zu 5.423 Personen nach Österreich zuwandern. Damit steigen die quotenpflichtigen
Niederlassungsbewilligungen gegenüber 2014 um insgesamt 205 Personen (2014: 5.228 Personen). Die meisten der
quotenpflichtigen Bewilligungen entfallen weiter auf den Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen (4.750
Aufenthaltstitel).
Demgegenüber bleibt die Quote für Saisoniers gleich: Für 2015 ist wieder eine Quote von 4.500 Saisoniers
und von 700 ErntehelferInnen vorgesehen.
Im Detail entfallen von den 5.423 quotenpflichtigen Bewilligungen im kommenden Jahr 4.750 (2014: 4.650) auf den
Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen, 340 (2014: 285) auf so genannte "Privatiers", die sich
ohne Erwerbsabsicht in Österreich niederlassen wollen. 138 Plätze (2014: 128) sind für Personen
mit einem Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt-EU" vorgesehen. Schließlich steigt ebenfalls die Quote
für die so genannte Zweckänderung "Niederlassungsbewilligung-Angehöriger" auf "Niederlassungsbewilligung"
von 165 auf 195. Diese erlaubt eine befristete Niederlassung und die Ausübung einer selbständigen und
einer unselbständigen Erwerbstätigkeit, für die eine entsprechende Berechtigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz
gilt.
Für die einzelnen Bundesländer gibt es laut Niederlassungsverordnung folgende Maximalquoten: Burgenland:
79 (2014: 74), Kärnten: 196 (2014: 171), Niederösterreich: 351 (2014: 346), Oberösterreich: 707
(2014: 707), Salzburg: 386 (2014: 376), Steiermark: 562 (2014: 552), Tirol: 366 (2014: 336), Vorarlberg: 196 (2013:
186) und Wien: 2.580 (2014: 2.480).
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