Themen: Investitionsschutz, Vermeidung von Doppelbesteuerung, Zusammenarbeit in Zollangelegenheiten
Wien (pk) – Der Finanzteil der Nationalratssitzung vom 25.03. wurde im Anschluss an die Debatte
über die Steuerreform mit einer Reihe von bilateralen Abkommen abgerundet. Klarstellungen in Bezug auf
allfällige Repatriierungen von Investitionen bringt die Anpassung eines Investitionsschutzabkommens mit China
an EU-Rechtsbestimmungen, die das Plenum mehrheitlich gegen die Stimmen der Grünen passierte. Einstimmigkeit
erzielten die Abgeordneten über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Belarus sowie über ein ebenfalls mit
Belarus abgeschlossenes Abkommen betreffend die Zusammenarbeit und Amtshilfe in Zollangelegenheiten. Ausgehend
von einem Gesetzesantrag des Bundesrats verabschiedete der Nationalrat schließlich ohne die Stimmen der FPÖ
eine Änderung im Versicherungsaufsichtsgesetz, mit der ein redaktionelles Versehen repariert wird.
Breiter Konsens für Investitionsschutz und Betrugsbekämpfung
Die vorliegenden Abkommen sind gerade für ein Exportland wie Österreich wichtig und geben der heimischen
Wirtschaft Rechtssicherheit und beste Voraussetzungen, zeigte sich ÖVP-Abgeordneter Gabriel Obernoster überzeugt.
Sein Fraktionskollege Andreas Hanger wies dabei ebenso wie Roman Haider (F) auf den Zusammenhang zwischen internationalem
Handel und Wohlstand hin. Namens der Sozialdemokraten wertete Michael Ehmann die beiden Abkommen mit Belarus als
Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit und sah darin auch ein Instrument zur Bekämpfung des Steuerbetrugs. Maximilian
Unterreiner wies zwar auf die demokratischen Defizite in Weißrussland hin, betonte jedoch, nur Zusammenarbeit
schaffe Vertrauen.
FPÖ-Mandatar Hubert Fuchs begrüßte den Aspekt der Betrugsbekämpfung, fand in diesem Zusammenhang
aber auch kritische Worte für das Steuerabkommen mit der Schweiz. Er warf der Regierung insbesondere vor,
nicht entschlossen genug gegen dreiste Steuerhinterzieher vorzugehen, dafür aber die kleinen Betriebe mit
der Registrierkassenpflicht zu belasten. Grünen-Finanzsprecher Werner Kogler schließlich nahm das Investitionsschutz-Abkommen
zum Anlass für einen Appell an die Bundesregierung, bei den Verhandlungen über TTIP und CETA dem kritischen
Standpunkt des Nationalrats hinsichtlich Investitionsschutzklauseln Rechnung zu tragen. SPÖ-Justizsprecher
Johannes Jarolim knüpfte an Kogler an und schlug für TTIP-Schiedsverfahren ein Opting-Out vor.
Versicherungsaufsichtsgesetz: Redaktionelles Versehen wird repariert
Andreas Zakostelsky (V) und Hubert Kuzdas (S) begrüßten die Korrektur, die, wie sie erklärten,
nun das Verbot, Beweise in Geldwäschefällen zu verwerten, wieder aufhebt. Der Finanzsprecher der ÖVP
warnte zudem allgemein vor Überregulierungen, die den Betrieben Spielraum zum Wirtschaften nehmen. Kleine
Institute sollten nicht mit jenem Wust an Vorschriften zugeschüttet werden, die für große Unternehmen
gedacht sind. ÖVP-Abgeordneter Hermann Schultes hob hervor, dass es sich bei der vorliegenden Korrektur um
den seltenen Fall eines Gesetzesantrags des Bundesrates handelt, und bemerkte, die Länderkammer habe damit
ein wichtiges Lebenszeichen von sich gegeben.
Aus dem Konsens scherten lediglich die Grünen aus. Seine Fraktion habe bereits im Dezember 2014 gegen das
Gesetz gestimmt, erinnerte Bruno Rossmann. An den damals vorgebrachten Kritikpunkten - Unverhältnismäßigkeit
bei der Verarbeitung biometrischer Daten von Kunden, vermehrter Verwaltungsaufwand bei der Umsetzung - habe sich
nichts geändert.
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