Lösung zur Frauenförderung in der Filmbranche bis Juni geplant
Wien (pk)- Nach dem Bundesmuseengesetz befasste sich der Kulturausschuss
am 02.03. auch mit einer zweiten Gesetzesinitiative der Regierung. Ein Kulturgüterrückgabegesetz soll
eine bessere Handhabe gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern schaffen, indem klare Abläufe für
Rückgabeforderungen festgelegt werden. Dieser Beitrag zum Schutz von internationalem Kulturgut wurde von den
Abgeordneten begrüßt und in der Fassung eines Abänderungsantrags, der die Dokumentationspflichten
des Kunsthandels präzisiert, mehrheitlich beschlossen. Die Zustimmung verweigerte allerdings das Team Stronach.
Ein Abänderungsantrag der Grünen, die forderten, die Sorgfaltsverpflichtungen noch weiter zu verschärfen,
blieb in der Minderheit.
Das Anliegen der Grünen, Frauen in der österreichischen Filmbranche zu stärken und als ersten Schritt
eine entsprechende Evaluierung der Fördermittel durchzuführen, wurde erneut mehrheitlich vertagt. Für
die SPÖ sowie die ÖVP ist das Anliegen grundsätzlich aber berechtigt, wie sie meinten, eine gemeinsame
Lösung ist für Juni angestrebt. Schließlich befassten sich die Abgeordneten auch noch mit dem Kunstbericht
sowie dem Kulturbericht des Jahres 2014 und nahmen sie mehrheitlich zur Kenntnis.
Rückgabe von illegal verbrachten Kulturgütern wird klarer geregelt
Mit dem Beschluss zum Kulturgüterrückgabegesetz (KGRG, 880 d.B.) in der Fassung eines Abänderungsantrags
soll die Geltendmachung von Rückgabeansprüchen sowie die Entscheidungen darüber auf eine gesicherte
Rechtsgrundlage gestellt werden. Neu an dem Gesetz ist dabei, dass diese Regelung auch für Staaten gilt, die
nicht der Europäischen Union angehören. Das Gesetz sieht zudem eine bessere Kommunikation zwischen den
für Kulturgüterschutz zuständigen Behörden ("Zentrale Stellen") der Mitgliedsstaaten
vor. Solche Zentrale Stellen sind für Österreich das Bundesdenkmalamt bzw. im Fall von Archivalien das
Österreichische Staatsarchiv.
Mit dem Abänderungsantrag wurde die Dokumentationsfrist des Handels auf dreißig Jahre ausgedehnt. ÖVP-Kultursprecherin
Fekter erklärte, dass damit auch deutlich festgehalten wird, welche Dokumentationspflichten für den gewerblichen
Kunsthandel im Detail bestehen. Für schwerwiegende Verstöße dagegen seien auch entsprechend hohe
Strafen vorgesehen.
Der Grüne Kultursprecher Wolfgang Zinggl konnte sich mit einem darüber noch hinausgehen Abänderungsantrag
nicht durchsetzen. Außerdem sei die Verpflichtung der Überprüfung der Provenienz in das Gesetz
aufzunehmen, denn nur damit erhöhe sich die Chance, unrechtmäßig verbrachtes Kulturgut identifizieren
zu können und den illegalen Handel zu erschweren. Die Sorgfaltspflichten sollten nicht nur für Gewerbetreibende
sondern auch für Stiftungen gelten, die im Kunsthandel zunehmend eine Rolle spielen, meinte Zinggl.
Frauenförderung in der Filmbranche: Gemeinsamer Antrag für Juni geplant
Die Abgeordneten der Grünen Berivan Aslan und Wolfgang Zinggl betrachten die österreichische Filmbranche
als zu stark männerdominiert. Sie kritisieren, dass derzeit nur ein Viertel der jährlich 55 Mio. € an
Filmförderung in Österreich an weibliche Filmschaffende geht. In einem Entschließungsantrag, der
nach dem Gleichbehandlungsausschuss heute auch im Kulturausschuss auf der Tagesordnung stand, fordern die Grünen
von der Kulturpolitik einmal mehr, Frauen in der Filmbranche den Rücken zu stärken ( 1563/A(E)). "Wer
Filme schafft, schafft Realität. Die Hälfte der österreichischen Bevölkerung sind Frauen, diese
Realität ist in der Filmbranche nicht sichtbar", so Aslan im Ausschuss. Zuerst soll eine aussagekräftige
Evaluierung der Fördermittel an Frauen und Männer in den Positionen Drehbuch, Regie und Produktion installiert
werden. Die daraus gewonnen Daten könnten dann als Grundlage für strukturelle Maßnahmen herangezogen
werden - etwa nach Vorbild Schwedens, das ein Quotensystem eingeführt hat- um genderbedingte Ungleichheiten
aufheben zu können, fordern die Grünen.
Der Antrag wurde zwar mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP vertagt, die Koalitionsfraktionen planen aber bis
Juni eine gemeinsame Lösung zu finden bzw., einen gemeinsamen Antrag hinsichtlich weiblicher Filmförderung
zu formulieren. Dabei soll auch über Quoten nachgedacht werden, wie Gisela Wurm (S) und Maria Fekter (V) sagten.
Elisabeth Hakel (S) will in den nächsten vier Monaten Lösungen finden, die "detaillierter und umfangreicher"
sind. "Zu einseitig" ist der Antrag der Grünen auch für Maria Fekter (V), da er nicht auf alle
Fördertöpfe des österreichischen Films – etwa auf den des ORF – Bezug nehme. Elisabeth Pfurtscheller
(V) will auch bei der Möglichkeit, ein "vernünftiges Frauenbild" vermitteln zu können,
ansetzen, wie sie kritischem Verweis auf die Fernsehserie "Vorstadtweiber" meinte.
Die nochmalige Vertagung ihres Anliegens konnten die Grünen nicht nachvollziehen. Es gehe schlichtweg darum,
vorerst einer Evaluierung zuzustimmen, meinte Aslan und bezeichnete das Vorgehen von SPÖ und ÖVP als
Stillstand.
Weltkulturerbe Wien: Stellungnahme zu ICOMOS-Bericht in Vorbereitung
Die FPÖ, insbesondere Walter Rosenkranz, macht sich um einen möglichen Verlust des UNESCO-Weltkulturerbes
der Wiener Innenstadt im Zusammenhang mit Hochhausplänen in der Nähe des Wiener Eislaufvereins Sorgen.
Kulturminister Ostermayer bestätigte das Einlangen eines Schreibens des internationalen Denkmalpflegebeirats
ICOMOS, in dem Österreich aufgefordert wurde, Stellung zu den Argumenten des Bereits hinsichtlich des Eislaufvereins
zu nehmen, wie der Kulturminister sagte. Eine Stellungnahme ist demnach für die nächste Sitzung des Welterbekomitees
in Vorbereitung.
Angesprochen wurde das Thema von Rosenkranz im Zuge der Debatte über den Kunst- sowie Kulturbericht 2014.
Ersterer ( III-187 d.B.) weist aus, dass die Fördermittel für junge KünstlerInnen, die von der Kunstsektion
des Bundeskanzleramts vergeben wurden, im betreffenden Jahr wieder leicht angestiegen sind, nämlich von 91,80
Mio. € im Jahr 2013 auf 91,91 Mio. € im Berichtsjahr. Damit lagen die Fördermittel wieder deutlich über
den Sparbudgets der Jahre 2010 und 2011. Im Bereich des "Gender Budgeting" zeigt sich laut Bericht, dass
der Anteil von jungen Künstlerinnen bei den Förderungen in den letzten Jahren kontinuierlich steigt.
Das Geschlechterverhältnis bei der Vergabe von Förderungen war im Jahr 2014 demnach nahezu ausgeglichen
und lag bei 51 % Männer zu 49 % Frauen.
Im Kulturbericht ( III-186 d.B.) wurde deutlich, dass die Bundestheater 2014 große Herausforderungen zu lösen
hatten. Hier wurden nämlich die Konsequenzen aus den wirtschaftlichen Turbulenzen des Burgtheaters gezogen
und personelle und organisatorische Neuausrichtungen vorgenommen. Das Berichtsjahr brachte auch einige Änderungen
der gesetzlichen Rahmenbedingungen für KünstlerInnen. Dazu gehörten Verbesserungen in der Künstlersozialversicherung
und die Einrichtung eines Fonds für KünstlerInnen in akuten Notsituationen. Novelliert wurden auch das
Filmfördergesetz und das Buchpreisbindungsgesetz.
In Sachen Literaturförderung will Ostermayer den neuen Österreichischen Buchpreis wie geplant ausschreiben.
Die Bedingungen für den Wettbewerb befinden sich derzeit in Finalisierung, sagte er in Richtung Ruth Becher
(S). Die beiden Berichte wurden im Ausschuss mehrheitlich zur Kenntnis genommen und enderledigt.
|