Landesagrarreferentenkonferenz beschließt Entschädigungsmodell für Frostschäden
Salzburg/Wien (bmlfuw) - Die Marktkrise und die enormen Frostschäden in Teilen des Landes bedeuten
eine enorme Herausforderung für die österreichischen Bäuerinnen und Bauern und damit auch für
die Agrarpolitik. Bei der Tagung der Landesagrarreferenten in Eugendorf
bei Salzburg wurden wichtige Weichen gestellt.
Zur Abfederung von außerordentlichen Frostschäden wurde ein unbürokratisches Entschädigungsmodell
beschlossen. Aus dem Katastrophenfonds stehen dafür bis zu 100 Millionen Euro von Bund und Ländern zur
Verfügung.
"In dieser außerordentlichen Situation ist rasche Hilfe besonders wichtig. Wir haben eine gerechte Lösung
gefunden, die niemanden, der dringend Unterstützung braucht, ausschließt. Mit der Entschädigungsregelung
sichern wir die Existenz der betroffenen bäuerlichen Familienbetriebe", betonte Bundesminister Andrä
Rupprechter.
Das Modell wurde von einer Taskforce unter Federführung des BMLFUW in Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium,
den Bundesländern und der Hagelversicherung ausgearbeitet. Angesichts der dramatischen Schäden werden
alle Betroffenen einbezogen. Für jene Kulturen, wo es bereits eine Versicherungsmöglichkeit mit staatlicher
Bezuschussung (Wein und Obst) gibt, ist eine Härtefallregelung vorgesehen. Wo es bisher keine Versicherungsmöglichkeit
gab, setzt die Entschädigungsregelung bei einem Schadensausmaß von mehr als 35 Prozent an, bei versicherbaren
Kulturen ohne Zuschuss (Äpfel und Birnen) ab 50 %. Bei Wein und Erdbeeren werden Härtefälle berücksichtigt.
Nach der Zustimmung der Länder wird dieser Vorschlag mit dem Finanzministerium und der EU-Kommission akkordiert.
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