Wiederholung der Bundespräsidenten-
 Stichwahl verschoben

 

aktualisert
12. 09. 16
15:00 MEZ

Defekte Wahlkarten lassen keinen einwandfreien, rechtskonformen Wahlvollzug zu. Termin: 4. Dezember 2016.
Wien (bmi) - Innenminister Wolfgang Sobotka ersucht das Parlament, die geplante Bundespräsidenten-Stichwahl am 2. Oktober 2016 zu verschieben. Das kündigte der Innenminister am 12.09. bei einer Pressekonferenz im Innenministerium an. Der Grund für die gewünschte Verschiebung sind die defekten und fehlerhaften Briefwahlkarten, die keinen einwandfreien, rechtskonformen Wahlvollzug zulassen. "Wir können nicht abschätzen, wie viele und welche dieser Wahlkarten sich noch öffnen könnten", sagte Sobotka.

Als mögliche Ersatz-Wahltermine nannte Sobotka den 27. November 2016 oder den 4. Dezember 2016. "Das ist aber Sache des Parlaments, das mit einer einfachen Mehrheit den neuen Wahltermin festlegen kann", sagte Sobotka.

Zudem kündigte der Innenminister an, dass man bei der künftigen Bundespräsidenten- Stichwahl auf ein "einfaches Wahlkuvert, wie es bis 2008 in Verwendung war", ausweichen werde. Mit der Herstellung dieser Wahlkuverts soll die Staatsdruckerei beauftragt werden. "Mein Ziel ist es auf jeden Fall, dass die Wahl noch 2016 stattfinden kann", sagte Sobotka.

Innenminister Sobotka würde sich aus demokratie-politischer Sicht auch eine Änderung des Stichtages wünschen, da viele Personen seit dem letzten Stichtag verstorben sind bzw. das Wahlalter von 16 Jahren erreicht haben. "Auch das ist aber Sache des Parlaments, das eine Änderung des Stichtages mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit beschließen kann", sagte Sobotka.

Der Direktor des Bundeskriminalamtes, General Franz Lang, erklärte bei der Pressekonferenz, dass in den Labors des Bundeskriminalamtes die schadhaften Briefwahlkarten überprüft werden. "Wir sind mit der Produktionsfirma der Karten in engem Kontakt. Die Karten bzw. die darauf befindlichen Kleber werden sowohl einer physikalischen als auch chemischen Untersuchung unterzogen", sagte Lang. Die Untersuchungen würden noch einige Tage andauern. "Was bisher festzustellen ist: Es gibt nach derzeitigem Wissensstand keine Hinweise auf Sabotage oder krimineller Handlung in Bezug auf die Herstellung der Karten", sagte der BK-Chef.

Der Leiter der Sektion III (Recht) im Innenministerium, Dr. Mathias Vogl, klärte auf, wie mit bereits ausgefüllten Briefwahlkarten umzugehen ist: "Nach dem Beschluss des Parlaments zur Verschiebung der Bundespräsidenten-Stichwahl werden die Bezirkswahlbehörden die bereits eingelangte Briefwahlkarten vernichten. Ebenso können jene Wähler, die ihre Briefwahlkarten noch zuhause haben, diese vernichten", sagte Vogl.

Die gesamte Pressekonferenz können Sie auf der Facebook-Seite des Innenministeriums unter https://www.facebook.com/BundesministeriumFuerInneres/?fref=ts nachsehen.

Produktionsfehler bei den Wahlkarten macht Verschiebung der Bundespräsidentenwahl erforderlich
Der Vier-Parteien-Initiativantrag zur Verschiebung der Bundespräsidenten-Stichwahl von 2. Oktober auf 4. Dezember 2016 ist fertig und wurde am 13.09. in einer Sondersitzung im Nationalrat eingebracht.

Der von den vier Parlamentsparteien SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS eingebrachte Antrag wurde am 13. September 2016 dem Verfassungsausschuss des Nationalrats zugewiesen. Dieser wird am 15. September 2016 tagen. Der Beschluss im Plenum des Nationalrates soll dann kommende Woche in der Nationalratssitzung am 21. September erfolgen.

Der Antrag sieht ein Bundesgesetz vor, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 (BPräsWG) geändert wird. Per – einmalig anwendbarer – Verfassungsbestimmung wird die Wiederholung des zweiten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl 2016 für den 4. Dezember 2016 ausgeschrieben. Als Stichtag gilt der 27. September 2016. Die alte Verordnung der Bundesregierung für die Stichwahl-Wiederholung wird aufgehoben.

Ebenfalls per Zweidrittelmehrheit wird vorgesehen, dass all jene wahlberechtigt sind, die am Tag der Wahl das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen (also Österreicherinnen und Österreicher ab 16 Jahren). Sie sind in neue Wählerverzeichnisse einzutragen. Nun können auch jene rund 45.600 Jugendlichen wählen, die seither das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Weiters sind in dem Gesetz Bestimmungen enthalten, die die Verwendung des alten, von 1990 bis 2008 bei bundesweiten und zahlreichen Landeswahlereignissen zum Einsatz gebrachten Wahlkarten-Kuverts vorsehen.

In der Antragsbegründung wird ausführlich erklärt, warum die Verschiebung notwendig wurde: "Es kann nicht prognostiziert werden, wie viele Wahlkarten tatsächlich technische Mängel aufweisen, im Extremfall könnte ein Großteil der versendeten Wahlkarten betroffen sein. Dies hat in der Öffentlichkeit zu einer großen Unsicherheit geführt. Ein Austausch erscheint sowohl aus technischen als auch aus logistischen Gründen ausgeschlossen, ein rechtzeitiger Neudruck nicht durchführbar", heißt es in dem Antrag.

 

 

 

Siehe auch hier:
Verschiebung der Bundespräsidenten- Stichwahl: Gesetzesantrag liegt vor
Siehe auch hier:
Verfassungsausschuss gibt grünes Licht für Verschiebung der Bundespräsidenten-Wahl

 

 

 

 

 

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