Steuerschulden: Rechnungshof rät zu Risiko-
 und Forderungsmanagement

 

erstellt am
15. 09. 16
11:00 MEZ

Von 2010 bis 2013 waren jährlich 478 Mio. € an Steuern uneinbringlich
Wien (pk) - Nach der Aussprache mit der neuen Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker startete der Rechnungshofausschuss am 14.09. mit der Debatte über Prüfberichte zu finanzpolitischen Themen in die Herbstarbeit. Zunächst stand ein Zielkonflikt zur Debatte, den der Rechnungshof zwischen Grundsätzen der Verwaltungsökonomie und finanzieller Vorsicht beim Löschen von Abgabenrückständen im Finanzressort ortete. 7,674 Mrd. € an vorgeschriebenen Abgaben waren von den Steuerpflichtigen bis Ende 2013 nicht bezahlt worden, 4,128 Mrd. € davon wertberichtigt. Auch unter den aufrecht gebliebenen Rückständen vermutet der Rechnungshof viele Altfälle mit geringer Einbringungswahrscheinlichkeit, wie im Prüfbericht III-245 d.B. zu lesen steht, den der Ausschuss nach ausführlicher Debatte einstimmig vertagte.

Besonders groß sei das Ausfallsrisiko bei der Umsatzsteuer, bei Kleinbetrieben und bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung, schreiben die PrüferInnen. Fehlende Risikoinformationen, verspätete Erhebungen und Außenprüfungen durch die Finanzbehörden rufen Kritik im Rechnungshof hervor. Drohende Forderungsausfälle sollten frühzeitig erkannt und Ausfallsrisiken so gering wie möglich gehalten werden, rät der Rechnungshof. Ungenügende Zielvorgaben und Kennzahlen im Finanzressort erlaubten es bei der Abgabensicherung derzeit nicht, den Ressourceneinsatz bei der Einbringung zweckmäßig zu steuern, heißt es im Prüfbericht.

Konkret empfiehlt der Rechnungshof die automatische Erfassung von Löschungen in den Grunddaten, um diese beim Auftauchen neuer Tatsachen (neue Einkünfte des Abgabepflichtigen, Vermögensvermehrung, neue Informationen zum Aufenthaltsorts) widerrufen zu können. Auch in den übrigen Fällen sollten die Finanzämter regelmäßig überprüfen, ob die Voraussetzungen für den Widerruf dieser Löschungen vorliegen. Die Finanzämter sollten in den Löschungsbescheiden die wirtschaftliche Lage und die Vermögensverhältnisse der Abgabepflichtigen ausreichend darstellen, um eine geänderte wirtschaftliche Lage im Falle eines Widerrufs lückenlos beweisen zu können.

Besorgt wegen Abgabenrückstände in Milliardenhöhe, die bereits 10% des Budgets ausmachten, zeigte sich Wolfgang Zanger (F) und forderte ein besseres Risikomanagement. Bei gefährdeten Kleinbetrieben und GmbH sollten Finanzämter und Gebietskrankenkassen aber nicht stur sein, sondern über Stundungen und Ratenzahlungen hinaus Entgegenkommen zeigen, denn es sei besser, 50% der Abgaben zu bekommen als infolge einer Insolvenz gar nichts.

Hermann Gahr (V) hielt es für notwendig, das System beim Eintreiben und beim Löschen von Abgabenrückständen zu verbessern. Interessiert zeigte sich Gahr auch an einem neuen System für Risikoanalysen im Finanzressort.

Überaus wichtig war das Thema auch Bruno Rossmann (G), der den Zuwachs der Steuerrückstände auf 15% für erschreckend hielt. Nachdenklich stimmten Rossmann zu wenige nachträgliche Kontrollen, eine nicht ausreichende Darstellung der wirtschaftlichen Lage von Abgabenschuldnern und die oft zu späten Anträge auf Insolvenzverfahren durch die Finanzämter.

Zur Verminderung des Risikopotentials riet Karin Greiner (S) auf eine gute technische Ausstattung der Datenbank über Löschungen bei den Landesfinanzämtern.

Christoph Vavrik (N) registrierte ein Ansteigen der Steuerrückstände, sah die Quote der Löschung von Abgabenansprüchen mit 0,6 bis 0,8% aber weit unter der Ausfallsquote von Banken. Ein systematisches Forderungsmanagement wäre gut, zugleich müsse man sich aber fragen, was es bewirken könne, denn der Finanzminister könne sich seine Steuerzahler ja nicht aussuchen.

Umsatzsteuerbetrug – Schelling hofft auf Reverse Charge-System
Finanzminister Hans Jörg Schelling führte die Steigerung der Löschungsquote auf einzelne Großinsolvenzen zurück und erklärte das späte Löschen von Abgabenrückständen damit, dass viele uneinbringliche Abgabenansprüche erst nach dem Abschluss eines Insolvenzverfahrens gelöscht werden können.

Große Bedeutung maß Schelling den Steuerausfällen bei der Umsatzsteuer zu und gab seiner Hoffnung auf grünes Licht von der EU beim Reverse Charge-System Ausdruck. Österreich könnte sich davon Mehreinnahmen von 2,8 Mrd. € erwarten. Das Personal, das sich in den Finanzämtern mit dem Eintreiben von Steuerrückständen beschäftigt, wird aufgestockt, teilte der Minister mit und kündigte die Umsetzung auch anderer Empfehlungen des Rechnungshofes an. Ein spezielles IT-Programm zur besseren Einhebung von Abgabenrückständen werde derzeit getestet. Insolvenzanträge seien oft nicht der richtige Weg, um Abgaben einzutreiben, sagte der Minister. Moratorien, Ratenzahlungen und andere Erleichterungen führten meist eher zum Ziel. Die diesbezüglichen Entscheidungen seien aber jeweils von Fall zu Fall zu treffen.

Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker empfahl dem Finanzminister Maßnahmen, die der Löschung von Abgabenrückständen vorgelagert sind und Löschungen vermeiden. Noch besser wäre es, das Entstehen von Abgabenrückständen durch Risikomanagement zu verhindern. Voraussetzung für den Widerruf von Löschungen seien Nachkontrollen durch qualifiziertes Personal, sagte die RH-Präsidentin, die der Personalausstattung eine zentrale Bedeutung bei der Abgabensicherung beimaß.

Gemeinnützigkeit – Kraker für Wirkungsanalyse der Begünstigungen
Bei der Prüfung der Steuerbegünstigung gemeinnütziger Zwecke im Finanzressort fehle es an Konzepten mit konkreten Zielen und messbaren Kriterien sowie an systematischen Analysen zur Wirkung von Steuerbefreiungen. Auch sei dem Finanzressort nicht bekannt gewesen, wie hoch die Einnahmeausfälle infolge von Begünstigungen bei den öffentlichen Haushalten waren, stellt der Rechnungshof (RH) in seinem diesbezüglichen Prüfbericht ( III-213 d.B.) fest. Kritik übten die Prüfer auch an der Vorgangsweise bei der Erfassung steuerlich relevanter Vereine. Die 189 gemeinnützigen Bauvereinigungen (2012) seien steuerlich erfasst, die Beurteilung der Gemeinnützigkeit von Bauvereinigungen finde aber ohne Wissens- oder Erfahrungsaustausch der dafür zuständigen Landesregierungen und Abgabenbehörden statt, kritisieren die PrüferInnen. Zu den Empfehlungen des Rechnungshofs zählen klare Formulierungen in der Bundesabgabenordnung und im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz sowie die Festlegung qualitativer und quantitativer Ziele für die Gemeinnützigkeit mit messbaren Indikatoren zur Beurteilung von Zielerreichung, Wirkungen, Treffsicherheit und Notwendigkeit der Begünstigung. Die Gemeinnützigkeit eines Vereins soll in den Grunddaten gekennzeichnet werden. Bei der Neuaufnahmen von Vereinen sollte das Ressort einheitlich vorgehen und auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen gleichmäßiger Besteuerung und vertretbarem Verwaltungsaufwand achten, betonte Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker. – Der Bericht wurde einstimmig vertagt.

Auf klarere gesetzliche Grundlagen bei der steuerlichen Begünstigung der Gemeinnützigkeit drängte Jessi Lintl (F) und unterstrich den Vorschlag des Rechnungshofs auf Zusammenarbeit zwischen Finanzressort und Landesregierungen bei Entscheidungen über gemeinnützige Bauvereinigungen.

Die große Bedeutung gemeinnütziger Vereine in Österreich unterstrich Johann Singer (V), der der "überbordenden" Forderungen entgegentrat, Vereine steuerlich voll zu erfassen - das wäre eine bürokratische Belastung.

Bruno Rossmann (G) brachte die bescheidenen Steuereinnahmen bei den 189 gemeinnützigen Bauvereinigungen zur Sprache und zeigte sich verwundert darüber, wie wenig Interesse der Finanzminister daran habe, den Wissensstand über Steuerausfälle infolge steuerlicher Begünstigungen für gemeinnützige Vereine zu verbessern. Rossmann verlangte, diese Steuerausfälle in den neuen Förderungsbericht aufzunehmen. Zugleich kritisierte er eine unklare Begrifflichkeit beim Thema Gemeinnützigkeit im Steuerrecht und wollte wissen, warum es bei gemeinnützigen Bauvereinigungen und bei Vereinen an Außenprüfungen mangle. Gemeinsam mit Abgeordneter Ruth Becher (S) erkundigte sich Bruno Rossmann, welche Empfehlungen des Rechnungshofes der Finanzminister bislang nachgekommen sei.

Christoph Vavrik (N) schloss sich Rossmann an und stellte grundsätzlich fest, dass Steuererleichterungen für Gemeinnützige berechtigt seien, massiv Förderungen an die Vereine zu verteilen, lehne er aber ab.

Schelling gegen steuerliche Erfassung gemeinnütziger Vereine
Finanzminister Hans Jörg Schelling teilte mit, dass sein Ressorts an der Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes aus dem Jahr 2014 arbeite. Geringe Mehrwertsteuereinnahmen bei Gemeinnützigen Bauvereinigungen führte Schelling darauf zurück, dass der Mehrwertsteuersatz für Mieten nicht 20%, sondern 10% ausmache.

Er sei an mehr Wissen interessiert, sagte der Finanzminister. Wissen über die Kosten der Steuererleichterungen bei gemeinnützigen Vereinen würde dort aber umfassende Steuererklärungen voraussetzen. Das lasse die Frage nach dem bürokratischer Aufwand stellen. "Welche Schlüsse könnte man aus den so gewonnenen Erkenntnissen ziehen", fragte Schelling weiter, denn das Ziel dieser Begünstigungen sei es, privates Engagement für das Gemeinwohl zu fördern. Die Erfassung der Gemeinnützigkeit in den Grunddaten werde ebenso umgesetzt wie die Zusammenarbeit der Finanzämter und der Landesregierungen, die schon bisher bestand, wie Schelling festhielt, nunmehr institutionalisiert.

Gabriela Moser (G) interessierte sich für unbürokratische Möglichkeiten, die Steuerausfälle infolge der Förderung der Gemeinnützigkeit zu erheben.

Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker hielt fest, dass der Bericht des Rechnungshofes nicht gegen gemeinnützige Vereinigungen gerichtet sei, die anerkanntermaßen wichtige Aufgaben für das Gemeinwohl leisten. Sie halte es aber notwendig, klare Ziele bei steuerlichen Erleichterungen vorzugeben, den Begriff Gemeinnützigkeit präzise zu definieren und eine Evaluierung durchzuführen, um zu erkennen, ob die Ziele erreicht werden, die man sich bei der Begünstigung Gemeinnütziger Vereinigungen setzt. Außerdem gehe es um eine gleichmäßige Besteuerung sowie um den ständigen Kontakt zwischen Finanzämtern und Landesregierungen beim Thema Gemeinnützige Wohnbauvereinigungen.

Den Vorschlag von Gerald Hauser (F), etwa Feuerwehren bei der Anschaffung von Geräten von der Mehrwertsteuer zu befreien, problematisierte Finanzminister Hans Jörg Schelling mit dem Hinweis auf Vorschriften aus der Mehrwertsteuerrichtlinie. Teilweise erhalten die Feuerwehren die Mehrwertsteuer über den Finanzausgleich zurück, sagte der Finanzminister.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.parlament.gv.at

 

 

 

 

 

zurück

 

 

 

 

Kennen Sie schon unser kostenloses Monatsmagazin "Österreich Journal" in vier pdf-Formaten? Die Auswahl finden Sie unter http://www.oesterreichjournal.at