Lopatka: Gemeinsame Vorschläge bei Wahlrecht

 

erstellt am
15. 02. 17
13:00 MEZ

Kompetenzen des Bundespräsidenten und Demokratiepaket rasch umsetzen – Opposition eingeladen, um wichtige Neuerungen vorzunehmen
Wien (övp-pk) - Die gemeinsamen Vorschläge von ÖVP und SPÖ zu den Themen Wahlrecht, Kompetenzen des Bundespräsidenten und zum Demokratiepaket wurden am 15.02. bei einer Pressekonferenz von ÖVP-Klubobmann Dr. Reinhold Lopatka und SPÖ-Klubobmann Mag. Andreas Schieder präsentiert. Lopatka: „Diese Vorschläge wollen wir nun mit den Oppositionsparteien diskutieren, um rasch zu Gesetzesänderungen zu kommen.“

Beim Wahlrecht habe man sich auf einen Vorwahltag nach steirischem Modell geeinigt. Das Auszählen der Wahlkarten soll am Wahltag stattfinden, hier werde mit dem BMI ein machbarer Weg gefunden. Ein barrierefreies Wählen soll in Zukunft durch zahlreiche Maßnahmen möglich sein.

Geklärt werde zudem die Frage des Zutritts zum Wahllokal, der für Kinder, Presse und Mitarbeiter zur Versorgung der Mitglieder der Wahlbehörde gegeben sein soll. Und die Wahlkarten sollten aus Gründen des Datenschutzes optimiert werden. Lopatka: „Alle Oppositionsparteien sind eingeladen, um hier rasch zu Einigungen auf möglichst breiter Basis zu kommen.“

Änderungen oder Streichungen seien bei den Kompetenzen des Bundespräsidenten vorzunehmen. Lopatka: „Hier handelt es sich um Zweidrittel-Materien, wir hoffen, dass die Opposition hier mitarbeitet, um die Rechte des Bundespräsidenten zeitgemäß neu zu regeln.“ Bei der Auflösung des Nationalrates und von Landtagen, der Beendigung der Tagung des Nationalrates und der Einberufung des Nationalrates in der tagungsfreien Zeit sei die Einbindung des Bundespräsidenten nicht mehr notwendig.

Auch auf dem Gebiet des Strafrechts, etwa bei Begnadigungen oder Milderungen von Strafen, sei es ebenso nicht mehr nötig, dass der Bundespräsident tätig werde. Eine Änderung soll es bei der Ernennung von Bundesbeamten geben. Und die Befugnisse des Bundespräsidenten sollen authentisch interpretiert werden – dies betreffe die Beurkundung der Verfassungsmäßigkeit von Bundesgesetzen, den Oberbefehl über das Bundesheer und die Exekution der Erkenntnisse des VfGH.

„Zur Verhandlung dieser Kompetenzänderungen wurde ein eigener Unterausschuss des Verfassungsausschusses eingerichtet“, so Lopatka. Die Konstituierung habe bereits am 22. Juni 2016 stattgefunden. Beim Demokratiepaket gehe es schließlich darum, die Empfehlungen der Enquetekommission „Stärkung der Demokratie in Österreich“ umzusetzen.

„Wir haben mit unseren Vorschlägen ein ausgereiftes Paket an Maßnahmen vorgelegt, um in allen Bereichen zeitgemäße Änderungen vornehmen zu können. Jetzt ist die Opposition am Zug, hier nicht zu blockieren“, so der ÖVP-Klubobmann abschließend.

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