WKÖ-Generalsekretärin Hochhauser: Wirtschafts- und Arbeitsstandort Österreich
wird gestärkt
Wien (pwk) - Die WKÖ begrüßt das am 28.02. vom Ministerrat beschlossene Fremdenrechtspaket,
mit dem insbesondere langjährige Forderungen der WKÖ zur Weiterentwicklung der Rot-Weiß-Rot–Karte
umgesetzt werden sollen. Anna Maria Hochhauser, Generalsekretärin der WKÖ: „Mit den vorgeschlagenen Regelungen
wird die Attraktivität Österreichs im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe gesteigert.
Zahlreiche Studien belegen, dass qualifizierte Zuwanderung die Wettbewerbsfähigkeit stärkt und zu einer
Entlastung des Staatshaushaltes beiträgt.“
Künftig können auch Absolventen eines Bachelor-Studiums eine Rot-Weiß-Rot-Karte für Studienabsolventen
erhalten. Darüber hinaus wird die Jobsuchzeit für Studienabsolventen generell von 6 auf 12 Monate ausgedehnt
und die Beschäftigungsmöglichkeiten während des Studiums generell auf 20 Wochenstunden erweitert.
„Österreich bietet damit jungen, gut ausgebildeten Hochschulabsolventen eine Perspektive, damit sie ihre Qualifikationen,
die sie unter Einsatz von Steuermitteln in Österreich erhalten haben, bestmöglich am heimischen Arbeitsmarkt
einbringen können“, erklärt Hochhauser.
Bisher wenige Studienabsolventen
Bis Ende Jänner 2017 wurden vom AMS 10.003 positive AMS-Gutachten ausgestellt, nur knapp 12 % davon gingen
an Studienabsolventen. Dies ist ein vergleichsweise niedriger Wert, wenn man betrachtet, dass diese Personengruppe
bereits in Österreich lebt, einen österreichischen Abschluss besitzt und der Rekrutierungsaufwand im
Vergleich zu den anderen Zuwanderungsschienen (hier muss man im Ausland nach geeigneten Personen suchen) deutlich
geringer ist.
Besonders erfreulich ist, dass auch ausländische Fachkräfte, die über 40 Jahre alt sind, aufgrund
der Punktezuteilung künftig nicht mehr aus der Rot-Weiß-Rot–Karte ausgeschlossen sind. „Endlich konnte
dieses schwer nachvollziehbare Knock-out-Kriterium beseitigt werden, Berufserfahrung und Sprachkenntnisse werden
künftig stärker im Punktesystem berücksichtigt“, so Hochhauser.
Rot-Weiß-Rot–Karte für Start up-Gründer
Durch die Einführung einer Rot-Weiß-Rot–Karte für Start up-Gründer werden auch für innovative
Gründer spezifische Regelungen geschaffen, Österreich hat hier im internationalen Vergleich nachgeholt.
Der heute im Ministerrat beschlossene Gesetzesentwurf deckt sich mit zahlreichen Vorschlägen der OECD, die
das österreichische System der Arbeitsmigration einer eingehenden Analyse unterzogen hat. „Mit der Einführung
der Rot-Weiß-Rot–Karte wurde 2011 ein Meilenstein gesetzt, nun wird anhand der Erfahrungen der letzten Jahre
an den richtigen Schrauben gedreht, um den Wirtschafts- und Arbeitsstandort Österreich weiter zu stärken“,
führt die WKÖ-Generalsekretärin aus.
Eine aktuelle Umfrage (EY Mittelstandsbarometer, Jänner 2017) unter mittelständischen Unternehmen zeigt:
Der Fachkräftemangel hat sich weiter verschärft, mehr als jeder zweite Unternehmer klagt über Umsatzeinbußen
aufgrund dieser Entwicklung. Gleichzeitig wird der Fachkräftemangel als derzeit größte Gefahr für
die Entwicklung des eigenen Unternehmens gesehen.
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