Bund folgt Salzburger Beispiel bei Dezentralisierung

 

erstellt am
27. 03. 17
13:00 MEZ

Haslauer und Schwaiger begrüßen Ziel der Verlagerung von Bundesbehörden in den ländlichen Raum
Salzburg (lk) - Nachdem das Land Salzburg mit der Verlagerung von Aufgabenbereichen und der Kooperation von Behörden zur Stärkung des ländlichen Raums bereits im Vorjahr erste konkrete Schritte gesetzt hat, kommt aufgrund der Initiative von Bundesminister Andrä Rupprechter jetzt auch Bewegung in die Diskussion über die Dezentralisierung auf Bundesebene.

Rupprechter hat bei einem Arbeitsbesuch beim bayerischen Finanzminister Markus Söder am 24.03. einen Dezentralisierungsplan präsentiert. Mit diesem Plan ist eine Verlagerung von Bundesbehörden in die ländlichen Regionen geplant.

Mit der Verlagerung der Behörden will Rupprechter vor allem durch Dezentralisierung der Leitungsfunktionen Kompetenzen und qualifizierte Arbeitsplätze in die Bundesländer zurückbringen. Seine Zielsetzung ist es, in den nächsten zehn Jahren zehn Prozent der Bundesbehörden in die Regionen zu verlegen. Das sind zirka 3.500 Posten. Bayern hat mit seiner Heimatstrategie vorgezeigt, wie es geht: 28 Behörden und staatliche Einrichtungen mit mehr als 200 Beschäftigten und 170 Studierenden sind bereits im ersten Jahr übersiedelt. In den nächsten fünf bis zehn Jahren sollen insgesamt mehr als 50 Behörden und staatliche Einrichtungen in den ländlichen Raum verlagert werden. Anders ist die Situation derzeit in Österreich: Hier befinden sich momentan 64 von 68 Behörden (95 Prozent) in der Bundeshauptstadt Wien. Damit ist Österreich trotz seines Bekenntnisses zum Föderalismus in der Verwaltung äußerst zentralistisch aufgestellt.

Das Land Salzburg arbeitet derzeit bereits an weiteren Schritten zur Stärkung des ländlichen Raumes. Landeshauptmann Wilfried Haslauer hat dem Landesamtsdirektor bereits den Auftrag erteilt, gemeinsam mit den Führungskräften des Amtes der Landesregierung einen Kriterienkatalog auszuarbeiten, wie der Weg der Regionalisierung weitgehen kann. Maßgebliche Fragen sind dabei: Können die Aufgaben ortsungebunden erledigt werden, oder bedarf es einer räumlichen Nähe zur Zentrale in Salzburg? Gibt es einen Mehrwert für die Bevölkerung in den Bezirken, wenn dort Dienststellen oder Teile von Dienststellen angesiedelt werden? Gibt es die räumlichen und personellen Möglichkeiten in den Bezirken, derartige Einheiten anzusiedeln, ohne Reibungsverluste durch eine Zersplitterung funktionierender Einheiten zu verursachen?

Für die Landesregierung steht außer Streit, dass dieser Weg nur gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beschritten werden kann. "Niemand muss sich Sorgen machen, dass jemand gezwungen oder gedrängt werden könnte, seinen Dienstort zu wechseln. Wir haben aber bei einem langfristig und sauber geplanten Prozess die Möglichkeit, hier sinnvolle und nachhaltige Schritte in Richtung einer Verwaltung zu gehen, die auch örtlich näher an den Bürgerinnen und Bürgern ist", sagte Haslauer.

"Mit der Verlagerung von Behörden in den ländlichen Raum können wir qualifizierte Arbeitsplätze in den Regionen schaffen. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag dazu, den ländlichen Raum attraktiver für junge Menschen zu gestalten. Nur mit einer starken regionalen Wirtschaft, Arbeitsplätzen und zeitgemäßer Infrastruktur, bleiben die Menschen und vor allem die Jugendlichen dort, wo sie geboren sind oder kehren nach der Ausbildung dorthin zurück", sagte Personallandesrat Josef Schwaiger.

 

 

 

zurück

 

 

 

 

Kennen Sie schon unser kostenloses Monatsmagazin "Österreich Journal" in vier pdf-Formaten? Die Auswahl finden Sie unter http://www.oesterreichjournal.at