Klare Mehrheit für Wunschkandidat von FPÖ und ÖVP
Wien (pk) - Andreas Hauer wird, vorbehaltlich der Ernennung durch Bundespräsident
Alexander Van der Bellen, neuer Richter am Verfassungsgerichtshof. Das hat der Nationalrat in seiner Sitzung
vom 1. März entschieden. Bei der geheim durchgeführten Wahl erhielt der in Linz lehrende Universitätsprofessor
für Öffentliches Recht 105 von 172 abgegebenen Stimmen. 57 Abgeordnete sprachen sich für die Rechtsanwältin
Marcella Prunbauer-Glaser aus; auf Gottfried Musger, Richter am Obersten Gerichtshofs (OGH), entfielen 10 Stimmen.
Hauer sei ein hervorragender Jurist und bestens geeignet, begründeten unter anderem Harald Stefan (FPÖ)
und Wolfgang Gerstl (ÖVP) das Votum. Scharfer Gegenwind kam von der Opposition, sie kritisierte außerdem,
dass die Nominierung Hauers bereits vor dem Hearing im Nationalrat festgestanden ist.
Hauer, der von FPÖ und ÖVP gemeinsam zur Wahl vorgeschlagen worden war, lehrt seit fast zwei Jahrzehnten
Öffentliches Recht an der Johannes Kepler Universität in Linz und leitet seit 2015 das Institut für
Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre. Zu seinen Arbeitsschwerpunkten gehören Staats- und Verwaltungshandeln,
Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts, Energierecht, Umweltrecht und Antidiskriminierungsrecht. Zudem ist
er stellvertretender Vorsitzender des Menschenrechtsbeirats der Volksanwaltschaft. Bis zu seiner Kandidatur als
Verfassungsrichter habe es keine einzige Kritik an Hauer gegeben, hob Gerstl hervor. Selbst eine Nachfrage bei
der Hochschülerschaft habe nichts zutage gebracht.
Auch die ÖVP-Abgeordneten Josef Lettenbichler und Klaus Fürlinger stellten sich dezidiert hinter Hauer
und wiesen die Einwände der Opposition zurück. Hauer sei ein profilierter Jurist und stehe für Qualität
und Sachverstand, hielt Fürlinger mit Verweis auf persönliche Erfahrungen fest. Die Reputation "dieses
großartigen Wissenschaftlers" aufgrund einer einzigen, vielleicht überspitzten Formulierung in
Frage zu stellen, ist seiner Ansicht nach nicht gerechtfertigt. Lettenbichler bezeichnete Hauer als integre Person,
die für die Position eines Verfassungsrichters geeignet ist und die er guten Gewissens wählen könne.
Bedauern äußerte Lettenbichler darüber, dass die Liste der KandidatInnen durch eine Indiskretion
an die Öffentlichkeit gelangt ist. Er befürchtet, dass es dadurch beim nächsten Mal weniger KandidatInnen
geben wird.
FPÖ hält Kritik an Hauer für parteipolitisch motiviert
Nach Meinung der FPÖ ist die Kritik der Opposition an Hauer parteipolitisch motiviert. Hauer sei beim
Hearing als einziger Kandidat attackiert worden, obwohl man allgemein nur Gutes über ihn höre, beklagte
Harald Stefan stellvertretend für seine Fraktion. Und zwar nur deshalb, weil man in Hunderten von Publikationen
zwei Halbsätze gefunden habe, die man vielleicht hinterfragen könne.
Gar von einer Hetzjagd gegenüber Hauer sprach FPÖ-Abgeordnete Susanne Fürst. Dass dieser den Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vor einigen Jahren als "mitverantwortlich für die multikriminelle
Gesellschaft" bezeichnet hatte, hält sie für durchaus legitim. Aufgrund seiner Judikatur mache es
der EGMR beinahe unmöglich, ausländische Straftäter aus Österreich abzuschieben, kritisierte
sie. Die Grundrechte des Täters würden für den EGMR mehr zählen als die Grundrechte des Opfers.
Ins Leere geht nach Ansicht von ÖVP und FPÖ auch der Vorwurf des Postenschachers. Es sei auch in der
Vergangenheit üblich gewesen, dass sich die Regierungsparteien noch vor dem Hearing auf einen Kandidaten verständigt
hätten, erinnerte Gerstl. So sei etwa Rudolf Müller, dem Hauer nun nachfolgt, von der SPÖ vorgeschlagen
worden. Fürst machte unter anderem geltend, dass auch ein Kabinettsmitglied von Ex-Bundeskanzler Alfred Gusenbauer
in den Verfassungsgerichtshof berufen wurde. Diskutieren will Gerstl über das Auswahlprocedere, wobei er konkret
die Zweckmäßigkeit eine Hearings mit rund 40 KandidatInnen hinterfragte.
Opposition lehnt Hauer geschlossen ab
Wenig Anklang fand Hauer bei der Opposition. So zeigten sich sowohl die SPÖ-Abgeordneten Andreas Schieder
und Peter Wittmann als auch NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak über die Herabwürdigung des EGMR durch
Hauer empört. Wer andere Gerichtshöfe verächtlich mache, disqualifiziere sich selbst als Verfassungsrichter,
sagte Wittmann. Hauer habe als Redner beim Burschenschafterball außerdem das Demonstrationsrecht in Frage
gestellt, kritisierte Schieder und sprach von einem "ideologischen Gesinnungstäter".
Überhaupt hat es nach Ansicht der SPÖ eine Reihe von KandidatInnen gegeben, die viel besser geeignet
gewesen wären als Hauer. Hauer sei nicht im Spitzenfeld jener gewesen, die juristisch und sachlich überzeugt
haben, hielt Schieder fest. Seinem Fraktionskollegen Johannes Jarolim zufolge haben etwa andere der FPÖ nahestehende
Juristen weitaus besser abgeschnitten.
Die SPÖ selbst schlug, wie auch die Liste Pilz, die Rechtsanwältin und Vizepräsidentin des Österreichischen
Rechtsanwaltskammertags (ÖRAK) Marcella Prunbauer-Glaser zur Wahl vor. Prunbauer-Glaser habe beim Hearing
eine hervorragende Vorstellung abgeliefert, sagte Jarolim. Zudem würde man mit der Wahl einer Frau die bestehende
Frauenquote im Verfassungsgerichtshof halten.
Auch nach Meinung von NEOS-Abgeordnetem Nikolaus Scherak wäre Prunbauer-Glaser eine hervorragende Wahl gewesen.
Er und seine FraktionskollegInnen schlugen allerdings Gottfried Musger vor. Ein Austausch bzw. eine Verzahnung
zwischen dem Obersten Gerichtshof und dem Verfassungsgerichtshof sei wichtig, begründete Irmgard Griss diese
Entscheidung. Musger ist für sie nicht nur ein vorbildlicher Richter, sondern auch ein Richter, den der Verfassungsgerichtshof
braucht.
Allgemein bedauerten Griss und Scherak, dass bei der Nominierung von VerfassungsrichterInnen die Bedürfnisse
des Verfassungsgerichtshofs zu kurz kommen. So ist es für Scherak bedenklich, dass es am VfGH immer weniger
ZivilrechtsexpertInnen und künftig auch weniger Frauen gibt. Er erachtet es außerdem als unverständlich,
dass sich die ÖVP- und FPÖ-Abgeordneten von der Regierung vorschreiben lassen würden, wen sie zu
wählen haben. Dass VerfassungsrichterInnen auch in Vergangenheit parteipolitisch besetzt wurden, ist für
Griss kein Argument. Man müsse von dieser Praxis wegkommen und jene Persönlichkeiten auswählen,
die am besten für den Verfassungsgerichtshof geeignet sind.
Nicht so sehr an einzelnen Textpassagen, sondern vielmehr an der allgemeinen Geisteshaltung Hauers stieß
sich Alfred Noll von der Liste Pilz. Hauer sei kein Verfechter von Grund- und Menschenrechten, sondern Polizei-affin
und tendiere in Richtung eines gewissen Autoritarismus, meinte er mit Verweis auf die Dissertation und andere Publikationen
des Wissenschaftlers. Einen Juristen, der kein Garant für mehr Demokratie sei, wolle er nicht im Verfassungsgerichtshof
haben, sagte Noll. Die Nominierung von Prunbauer-Glaser durch seine Fraktion begründete er nicht zuletzt mit
dem geringen Frauenanteil am Gerichtshof.
Scharfe Kritik übte Noll am Auswahlverfahren. Man habe 40 KandidatInnen "im 15-Minuten-Takt durch das
Hearing getrieben", meinte er. Zudem sei es sowohl für die KandidatInnen als auch für den Nationalrat
und den Verfassungsgerichtshof entwürdigend, dass das Ergebnis schon vorab festgestanden sei. "Wir müssen
zu einer anderen Form der Abstimmung kommen", schloss er sich in diesem Sinn den Überlegungen Gerstls
an, das Procedere zu überdenken. Ungeschoren ließ Noll auch nicht die SPÖ: Angesichts früherer
Auswahlprozesse sollte diese seiner Meinung nach mit ihrer Kritik zurückhaltender sein.
Bundesrat entscheidet über weitere vakante Richterstelle
Der mit klarer Mehrheit nominierte Andreas Hauer folgt Rudolf Müller nach, der aufgrund des Erreichens der
Altersgrenze mit Jahresende 2017 aus dem Verfassungsgerichtshof ausgeschieden ist. Ursprünglich haben sich
41 JuristInnen beim Nationalrat um die Richterstelle beworben, letztlich standen noch 37 KandidatInnen, darunter
drei Frauen, zur Wahl. Über einen weiteren vakanten Richterposten entscheidet der Bundesrat voraussichtlich
am 15. März. Auch er hat ein Hearing mit den BewerberInnen abgehalten.
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