Bundesregierung begrüßt Entscheidung
 zur 3. Piste am Flughafen Wien

 

erstellt am
29. 03. 18
13:00 MEZ

Stärkung des Wirtschaftsstandorts – Schaffung von Arbeitsplätzen
Wien (bka) - Die Bundesregierung zeigte sich erfreut über die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, den Bau der 3. Piste auf dem Flughafen Wien-Schwechat zu genehmigen. Insbesondere für die österreichische Wirtschaft sei die Entscheidung von großer Bedeutung, so Bundeskanzler Sebastian Kurz: "Das ist ein wichtiges Signal für die Stärkung des Drehkreuzes und den Standort Wien. Gerade jetzt, wo die Wirtschaft anzieht, braucht es Weichenstellungen für die langfristige Sicherung unseres Wirtschaftsstandortes. Ein starker Flughafen spielt dabei eine wesentliche Rolle. Wir werden daher, wie im Regierungsprogramm verankert, als Regierung weiterhin an einer zügigen Realisierung der 3. Piste arbeiten".

Es werde jedoch auch ein besonderes Augenmerk auf umweltverträgliche Lösungen gelegt: "Selbstverständlich gilt es nun alle Auflagen zu prüfen und einzuarbeiten, sowie die 6 wöchige Einspruchsfrist abzuwarten", so Bundeskanzler Kurz.

Vizekanzler Heinz-Christian Strache begrüßte die BVwG-Entscheidung ebenfalls, da durch diese zehntausende Arbeitsplätze gesichert bzw. neu geschaffen werden können, die ansonsten in umliegende Nachbarländer abwandern würden. "Eine bestmögliche Anbindung an den weltweiten Flugverkehr ist für die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Österreich und insbesondere für den Standort Wien von enormer Bedeutung", so Vizekanzler Strache.

Verkehrsminister Norbert Hofer betonte die enorme infrastrukturelle und wirtschaftliche Bedeutung für die gesamte Region: "Dieses Urteil eröffnet die Chance für eine Fortsetzung der positiven Entwicklung des Flughafens und bringt den umliegenden Regionen in Wien und Niederösterreich Wachstum und Arbeitsplätze", so Verkehrsminister Hofer.

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck unterstrich die positive Wirkung für die wirtschaftliche Weiterentwicklung Österreichs, aber auch die Bedeutung der Staatszielbestimmung: "Die Verankerung der Staatszielbestimmung in der Verfassung ist dennoch wichtig. Gerade das Beispiel der 3. Piste mit einer Verfahrensdauer von über 11 Jahren zeigt die Problematik deutlich. Es geht mir hier um Entscheidungen auf Augenhöhe. Arbeitsplätze und Investitionen dürfen durch zu lange Verfahren nicht gefährdet werden."

 

 

 

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