Prozesskostenfinanzierer ROLAND Prozessfinanz AG finanziert VKI-Sammelklagen gegen VW, Anmeldung
bis 20. Mai 2018 möglich
Wien (bmasgk) - Nachdem Bundesministerin Mag. Beate Hartinger-Klein und der Präsident der Kammer für
Arbeiter und Angestellte für Wien Rudolf Kaske im Februar grünes Licht für Sammelklagen gegen den
Autokonzern Volkswagen (VW) im Abgasskandal gegeben haben, konnte nun auch ein Prozesskostenfinanzierer ins Boot
geholt werden. Der VKI bietet Geschädigten die Möglichkeit, sich mit einem geringen Organisationskostenbeitrag
in Höhe von 120,-- Euro dem Verfahren des VKI anzuschließen. Personen, die sich bereits dem Strafverfahren
über den VKI als Privatbeteiligte angeschlossen haben, können sich zu einem reduzierten Organisationskostenbeitrag
in Höhe von 50,-- Euro ebenfalls das Prozesskostenrisiko übernehmen lassen. Im Erfolgsfall behält
der Prozesskostenfinanzierer eine Erfolgsquote zwischen 10 und 37,5 Prozent ein – abhängig davon, in welchem
Stadium der rechtliche Streit beendet wird.
Hartinger-Klein: Noch bis 20. Mai anmelden
„Ich freue mich sehr, dass unsere Bemühungen nun gefruchtet haben und ROLAND Prozessfinanz AG als erfahrener
Prozesskostenfinanzierer die Durchsetzung der Interessen der Konsumenten ermöglicht. Die Vorteile der VKI-Sammelklagen
für Geschädigte liegen auf der Hand: Teilnehmerinnen und Teilnehmer können sich zu einem geringen
Organisationskostenbeitrag dem Verfahren des VKI anschließen, was zum einen das Prozesskostenrisiko für
den Kläger erheblich reduziert und zum anderen auch die Gewinnchance steigern kann“, erklärt Bundesministerin
Hartinger-Klein die Vorteile der VKI-Sammelklagen und ergänzt: „Alle Geschädigten können nun die
Möglichkeit nutzen und sich bis 20. Mai 2018 auf www.verbraucherrecht.at anmelden, um so ihr Recht auf eine
angemessene Entschädigung durchzusetzen. Im Sinne des Konsumentenschutzes hoffe ich, dass auf diesem Weg eine
gute Lösung für alle Geschädigten erzielt werden kann."
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