ROLAND ProzessFinanz AG übernimmt die Finanzierung der Sammelklagen
Köln/Wien (vki) - Mitte September 2015 hat Volkswagen (VW) eingestanden, bei Dieselmotoren der Marken
VW, Audi, SEAT und Skoda mit Hilfe einer unzulässigen Motorsteuerungssoftware manipuliert zu haben, um den
Stickstoffausstoß bei Abgastests zu senken. In Österreich sind rund 360.000 Fahrzeuge betroffen. Mittlerweile
liegt dem VKI ein Gutachten vor, das eine deutliche Wertminderung der betroffenen Fahrzeuge nachweist. Auch Folgeschäden
rund um das Softwareupdate sind wahrscheinlich. Das Sozialministerium und die Bundesarbeitskammer haben den VKI
mit Sammelklagen gegen VW beauftragt. Der VKI hat mit der ROLAND ProzessFinanz AG einen potenten Finanzierer für
die Absicherung des Kostenrisikos gefunden und startet nunmehr eine Sammelklagen-Aktion. Interessenten können
sich bis 20.5.2018 verbraucherrecht.at/cms/vw gegen Zahlung eines Organisationskostenbeitrages anmelden. Das Prozesskostenrisiko
wird von ROLAND ProzessFinanz AG übernommen.
In Österreich laufen zum VW-Dieselskandal seit geraumer Zeit Ermittlungen bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft.
Auch der VKI hat dort eine Strafanzeige eingebracht und rund 5000 Konsumenten als Privatbeteiligte angeschlossen.
Es gibt mittlerweile auch Urteile in Deutschland und Österreich, in denen Gerichte zum Ergebnis kommen, dass
VW bewusst und vorsätzlich den Emissionswert manipuliert hat und daher der Verkauf dieser Fahrzeuge durch
VW gegen die guten Sitten verstößt. Beides Strafverfahren und diese Urteile zeigt, dass eine Haftung
von VW für die Folgen der bewussten Softwaremanipulation deutlich im Raum steht.
Geschädigte laufen Gefahr, dass ihre Ansprüche per 18.9.2018 verjähren. Der VKI hat daher gemeinsam
mit den beiden Anwaltskanzleien Brauneis Klauser Prändl Rechtsanwälte GmbH und Poduschka Anwaltsgesellschaft
GmbH ein Sammelklagenkonzept entwickelt. Dabei werden die einzelnen Ansprüche gebündelt und österreichweit
bei Gerichten eingebracht. Eine einzige Sammelklage an einem Gericht ist rechtlich leider nicht möglich, da
der Gegner die VW AG im Ausland sitzt und die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen dies nicht erlauben.
Die Einklagung der Ansprüche bei Gericht ist erforderlich, um eine Verjährung von Ansprüchen zu
vermeiden. Die Finanzierung und das Prozesskostenrisiko übernimmt dabei die ROLAND ProzessFinanz AG aus Köln.
Durch die Prozessfinanzierung tragen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer selbst kein Prozesskostenrisiko, es fällt
nur ein geringer Kostenbeitrag für den Organisationsaufwand des VKI an. Im Erfolgsfall behält ROLAND
eine Quote zwischen 10 und 35 Prozent, abhängig davon, in welchem Stadium der Streit beendet wird. Sollte
eine Beendigung erst in der 3. Instanz erfolgen, beträgt die Quote 37,5 Prozent. Der Organisationskostenbeitrag
beträgt 120,- Euro. Wenn man sich dem Strafverfahren über den VKI bereits als Privatbeteiligter angeschlossen
hat, beträgt der Organisationskostenbeitrag 50,- Euro.
Der Schaden besteht vor allem in einer Wertminderung der betroffenen Fahrzeuge. Ein dem VKI vorliegendes Gutachten
kommt zu einer deutlichen Wertminderung, die mehr als 20 Prozent betragen kann. In den Sammelklagen soll eine Wertminderung
von voraussichtlich 20 Prozent des Kaufpreises eingeklagt werden. Neben einer Wertminderung liegt es nach einer
Umfrage des VKI in Österreich und Umfragen in weiteren europäischen Ländern bei betroffenen Fahrzeughaltern
nahe, dass Folgeschäden entstehen werden, und zwar gerade im Zusammenhang mit dem von den meisten Betroffenen
bereits durchgeführten Software-Update. Als negative Folgen kommen ein gestiegener Treibstoffverbrauch, reduzierte
Leistung (trotz Software-Update), ein erhöhter Verschleiß insbesondere des Abgasreinigungssystems
(trotz Softwareupdate) in Betracht. Auch dies wird in der Klage geltend gemacht.
Teilnahme an den Sammelklagen
Zur Teilnahme sind alle Verbraucher berechtigt, die
- ein Fahrzeug der Marken VW, Audi, SEAT und Skoda mit dem Dieselmotor vom Typ
EA 189 erworben haben (Baujahre 2008 - 2015)
- die das Fahrzeug in Österreich vor dem 18.9.2015 gekauft haben, unabhängig
davon, ob sie das Fahrzeug noch besitzen oder nach dem 18.9.2015 verkauft haben
- deren Fahrzeug in Österreich erstzugelassen und in Österreich übernommen
wurde
Ausgeschlossen sind Leasingfahrzeuge mit aufrechtem Leasingvertrag und Firmenfahrzeuge.
Für die Teilnahme ist die vollständige Anmeldung im Online-Fragebogen auf http://www.verbraucherrecht.at/cms/vw und die Übermittlung von Unterlagen bis zum 20.5.2018
erforderlich.
Wer sich bisher über den VKI oder sonst dem Strafverfahren als Privatbeteiligter angeschlossen hat, kann
im Übrigen nicht davon ausgehen, im bzw. über das Strafverfahren Schadenersatz zu bekommen. Der VKI empfiehlt
auch in diesen Fällen eine Teilnahme an der Sammelklagen-Aktion.
Es kann nicht sein, dass vorsätzliche Manipulationen in diesem Ausmaß ohne Folgen bleiben und österreichische
KonsumentInnen auf ihrem Schaden sitzen bleiben. Der VKI wird daher mit allen Kräften gegen VW vorgehen. Mit
der ROLAND ProzessFinanz und dem Sozialministerium bzw. der Bundesarbeitskammer als Auftraggeber hat der VKI dafür
starke Partner, freut sich Mag. Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI.
"Wir unterstützen mit dieser Aktion ein weiteres Mal die österreichischen Verbraucher bei der Durchsetzung
ihrer Rechte. Durch das Engagement von VKI, Sozialministerium und Bundesarbeitskammer hat der österreichische
Verbraucherschutz Vorbildfunktion in Europa", ergänzt Arndt Eversberg, Vorstand der ROLAND ProzessFinanz.
ROLAND ProzessFinanz AG
Die Roland Prozessfinanz AG ist einer der wichtigsten Prozessfinanzierer in Europa. Das Unternehmen finanziert
Klägern die gerichtliche Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche auf reiner Erfolgsbasis. Aktuell unterstützt
ROLAND ProzessFinanz u. a. zahlreiche Einzel- und Sammelklagen im Kapitalmarktrecht, Erb- und Medizinrecht, Insolvenzrecht
sowie in Kartellfällen in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
http://www.roland-prozessfinanz.de
Siehe auch hier >
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