WKÖ-Chef zu EU-Budgetvoranschlag: Wegfall des britischen EU-Beitrags soll durch weniger
Bürokratie und mehr Synergien wettgemacht werden
Brüssel/Wien (pwk) - Anlässlich des am 2. Mai veröffentlichten Vorschlages der Europäischen
Kommission für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der
EU ab 2021 begrüßt Präsident Leitl, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ)
und der Europäischen Wirtschaftskammern EUROCHAMBRES, die klare Prioritätensetzung in Richtung Bildung,
Forschung und Entwicklung & Innovation. Diese sind wichtig zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Europas
und tragen somit auch zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU bei. „Für eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung
und stabile Arbeitsplätze ist es entscheidend, bei der Unterstützung von KMU und Innovation anzusetzen“,
betonte Leitl. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, dass das bisherige erfolgreiche KMU-Programm
– bisher das COSME- Programm – nicht gekürzt wird. Wichtig ist zudem insbesondere die Sicherstellung der zukünftigen
Finanzierung des Enterprise Europe Network sowie des Austauschprogrammes Erasmus für Jungunternehmer, welche
aktuell aus dem COSME-Programm finanziert werden. Die WKO unterstützt die Schaffung einer einheitlichen Struktur
von Finanzinstrumenten, solange gewährleistet ist, dass diese in der Lage ist, zur Erreichung der verschiedenen
Ziele der zukünftigen Programme beizutragen“
Weniger Bürokratie, mehr Synergien
„Einsparungen, die durch den Wegfall des EU-Beitrages Großbritanniens nötig werden, sollen durch weniger
Bürokratie, mehr Synergien zwischen den Finanzierungsmitteln und in der Organisation, der Nutzung neuer digitaler
Möglichkeiten und der Vermeidung von Doppelgleisigkeiten erzielt werden“, fordert Leitl.
Zu den vorgeschlagenen neuen Eigenmitteln mein Leitl: „Die Beiträge der Mitgliedstaaten an die EU müssen
ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprechen und deshalb an ihrem Bruttonationaleinkommen (BNE) bemessen
werden, die bisherigen Eigenmittel sollen daher beibehalten werden. Dem Subsidiaritätsprinzip entsprechend
soll den Mitgliedstaaten die Entscheidung überlassen werden, wie sie die Finanzierung des nationalen Beitrags
zum europäischen Haushalt sicherstellen und welche Steuern sie zu diesem Zweck heranziehen.“
Der Finanz-Vorschlag der Kommission ist ein erster konstruktiver Versuch, den Spagat zwischen geringeren Einnahmen
auf Grund des Brexit und zusätzlichen Aufgaben zu bewältigen. Es werden aber, erwartet Leitl, noch viele
Verhandlungen zwischen Nettozahlern und Nettoempfängern folgen, denn es wird noch sehr schwierig werden, Einstimmigkeit
unter allen EU-Staaten zu erreichen.
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