EU-Budget: Leitl begrüßt klare Prioritätensetzung
 Richtung Bildung und Innovation

 

erstellt am
03. 05. 18
13:00 MEZ

WKÖ-Chef zu EU-Budgetvoranschlag: Wegfall des britischen EU-Beitrags soll durch weniger Bürokratie und mehr Synergien wettgemacht werden
Brüssel/Wien (pwk) - Anlässlich des am 2. Mai veröffentlichten Vorschlages der Europäischen Kommission für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU ab 2021 begrüßt Präsident Leitl, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und der Europäischen Wirtschaftskammern EUROCHAMBRES, die klare Prioritätensetzung in Richtung Bildung, Forschung und Entwicklung & Innovation. Diese sind wichtig zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Europas und tragen somit auch zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU bei. „Für eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und stabile Arbeitsplätze ist es entscheidend, bei der Unterstützung von KMU und Innovation anzusetzen“, betonte Leitl. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, dass das bisherige erfolgreiche KMU-Programm – bisher das COSME- Programm – nicht gekürzt wird. Wichtig ist zudem insbesondere die Sicherstellung der zukünftigen Finanzierung des Enterprise Europe Network sowie des Austauschprogrammes Erasmus für Jungunternehmer, welche aktuell aus dem COSME-Programm finanziert werden. Die WKO unterstützt die Schaffung einer einheitlichen Struktur von Finanzinstrumenten, solange gewährleistet ist, dass diese in der Lage ist, zur Erreichung der verschiedenen Ziele der zukünftigen Programme beizutragen“
Weniger Bürokratie, mehr Synergien

„Einsparungen, die durch den Wegfall des EU-Beitrages Großbritanniens nötig werden, sollen durch weniger Bürokratie, mehr Synergien zwischen den Finanzierungsmitteln und in der Organisation, der Nutzung neuer digitaler Möglichkeiten und der Vermeidung von Doppelgleisigkeiten erzielt werden“, fordert Leitl.

Zu den vorgeschlagenen neuen Eigenmitteln mein Leitl: „Die Beiträge der Mitgliedstaaten an die EU müssen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprechen und deshalb an ihrem Bruttonationaleinkommen (BNE) bemessen werden, die bisherigen Eigenmittel sollen daher beibehalten werden. Dem Subsidiaritätsprinzip entsprechend soll den Mitgliedstaaten die Entscheidung überlassen werden, wie sie die Finanzierung des nationalen Beitrags zum europäischen Haushalt sicherstellen und welche Steuern sie zu diesem Zweck heranziehen.“

Der Finanz-Vorschlag der Kommission ist ein erster konstruktiver Versuch, den Spagat zwischen geringeren Einnahmen auf Grund des Brexit und zusätzlichen Aufgaben zu bewältigen. Es werden aber, erwartet Leitl, noch viele Verhandlungen zwischen Nettozahlern und Nettoempfängern folgen, denn es wird noch sehr schwierig werden, Einstimmigkeit unter allen EU-Staaten zu erreichen.

 

 

 

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