Hartinger-Klein: „Reform der
 Mindestsicherung ist notwendig“

 

erstellt am
06. 09. 18
13:00 MEZ

„Missbrauch und ,Sozialmigration‘ sollen verhindert und soziale Gerechtigkeit sichergestellt werden“
Wien (bmasgk) - „Die Ausgaben für die Mindestsicherung sind im Jahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr um 53 Millionen Euro gestiegen und lagen somit bei 977 Millionen Euro. Dieses Geld sollte den österreichischen Bürgern, die in eine Notlage geraten sind, zur Verfügung stehen. Die Ergebnisse der Erhebung durch die Statistik Austria zeichnen aber leider ein anderes Bild. Nur die Hälfte der Mindestsicherungsbezieher sind österreichische Staatsbürger, während rund 31 Prozent der Bezieher Asyl- oder subsidiär Schutzberechtigte waren. Dies ist ein Problem, das unser Budget belastet und dem wir uns bei der Reform der bedarfsorientierten Mindestsicherung stellen müssen“, erklärt Bundesministerin Mag. Beate Hartinger-Klein.

„Wenn immer wieder behauptet wird, unser sehr gut ausgebautes Sozialsystem würde nicht als Anreiz für Zuwanderung gesehen werden, sprechen auch hier die Zahlen eine gänzlich andere Sprache. Nicht ohne Grund wohnen mehr als 60 Prozent der Mindestsicherungsbezieher in Wien, das großzügiger als andere Bundesländer mit dieser Leistung umgeht. Diese ,Sozialmigration‘ muss beendet werden“, so die Hartinger-Klein weiter.

„Als Sozialministerin werde ich mit dieser Reform endlich für soziale Gerechtigkeit sorgen. Jene, die unverschuldet in Not geraten sind, sollen auch die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Dazu wird es jedoch notwendig sein, entsprechende Reformschritte zu setzen, um das System weiterhin finanzierbar zu halten. Daher soll es für jene, die nach Österreich einwandern, in der Hoffnung vom sozialen Auffangnetz gestützt zu werden und noch nie eine Leistung erbracht haben, eine entsprechende Kürzung der Mindestsicherung geben. Damit stellen wir die Fairness im Sozialsystem sicher“, betonte Hartinger-Klein abschließend.

 

 

 

 

 

 

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