„Missbrauch und ,Sozialmigration‘ sollen verhindert und soziale Gerechtigkeit sichergestellt
werden“
Wien (bmasgk) - „Die Ausgaben für die Mindestsicherung sind im Jahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr um
53 Millionen Euro gestiegen und lagen somit bei 977 Millionen Euro. Dieses Geld sollte den österreichischen
Bürgern, die in eine Notlage geraten sind, zur Verfügung stehen. Die Ergebnisse der Erhebung durch die
Statistik Austria zeichnen aber leider ein anderes Bild. Nur die Hälfte
der Mindestsicherungsbezieher sind österreichische Staatsbürger, während rund 31 Prozent der Bezieher
Asyl- oder subsidiär Schutzberechtigte waren. Dies ist ein Problem, das unser Budget belastet und dem wir
uns bei der Reform der bedarfsorientierten Mindestsicherung stellen müssen“, erklärt Bundesministerin
Mag. Beate Hartinger-Klein.
„Wenn immer wieder behauptet wird, unser sehr gut ausgebautes Sozialsystem würde nicht als Anreiz für
Zuwanderung gesehen werden, sprechen auch hier die Zahlen eine gänzlich andere Sprache. Nicht ohne Grund wohnen
mehr als 60 Prozent der Mindestsicherungsbezieher in Wien, das großzügiger als andere Bundesländer
mit dieser Leistung umgeht. Diese ,Sozialmigration‘ muss beendet werden“, so die Hartinger-Klein weiter.
„Als Sozialministerin werde ich mit dieser Reform endlich für soziale Gerechtigkeit sorgen. Jene, die unverschuldet
in Not geraten sind, sollen auch die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Dazu wird es jedoch notwendig
sein, entsprechende Reformschritte zu setzen, um das System weiterhin finanzierbar zu halten. Daher soll es für
jene, die nach Österreich einwandern, in der Hoffnung vom sozialen Auffangnetz gestützt zu werden und
noch nie eine Leistung erbracht haben, eine entsprechende Kürzung der Mindestsicherung geben. Damit stellen
wir die Fairness im Sozialsystem sicher“, betonte Hartinger-Klein abschließend.
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