WKÖ-Klacska: Praxisgerechte Regeln für Entsendung, Kabotage sowie für Lenk-
und Ruhezeiten rücken einen großen Schritt näher
Brüssel/Wien (pwk) - Die EU-Verkehrsminister konnten sich in der Nacht auf den 4. Dezember auf
eine allgemeine Ausrichtung zum Mobilitätspaket, das neue Regelungen für
den Güter- und Personenverkehr in der EU festgelegt, einigen. Der Kompromiss umfasst im Wesentlichen Regelungen
zu den Lenk- und Ruhezeiten von Kraftfahrern, zur Positionsbestimmung mittels Tachographen, zur Entsendung von
Kraftfahrern in andere Mitgliedstaaten sowie zur Kabotage und Niederlassungsfreiheit der Kraftverkehrsunternehmer.
„Durch intensive Interessenvertretung und laufende Kontakte mit der österreichischen Ratspräsidentschaft
konnten wir für die heimische Verkehrswirtschaft insgesamt ein durchaus positives Gesamtergebnis erzielen“,
resümiert Alexander Klacska, Obmann der Bundessparte Transport und Verkehr der Wirtschaftskammer Österreich
(WKÖ). „Das derzeit geltende – aus unserer Sicht positive - Kabotageregime konnte sämtlichen Liberalisierungstendenzen
zum Trotz beibehalten und durch verbesserte Kontrollmöglichkeiten sogar noch verschärft werden.“ Dazu
kommt eine Cooling-off Phase von 5 Tagen, bevor weitere Kabotagefahrten, also Transporte innerhalb eines anderen
EU-Staates, durchgeführt werden dürfen. „Im Interesse der heimischen Transportwirtschaft hat die österreichische
Ratspräsidentschaft hier einen umsichtigen Kompromissvorschlag eingebracht und diesen gut und intensiv verhandelt“,
lobt Klacska.
Ausreichende Nächtigungsmöglichkeiten schaffen
Bei der Wochenruhe dürfen künftig auch zwei verkürzte Ruhezeiten hintereinander gemacht werden,
bei denen der Fahrer auch in der Schlafkabine des Fahrzeugs übernachten darf. „Die vollwertige Wochenruhe
(45 Stunden) in der Fahrerkabine zu verbringen ist nun ausnahmslos verboten, was bedauerlicherweise an den praktischen
Bedürfnissen von Unternehmern und Fahrern vorbeigeht“, so Klacska. Zur Verhinderung des „Nomadentums“ müssen
die Lenker nun mindestens alle 3 bzw. spätestens alle 4 Wochen an ihren Heimatort zurückkehren können.
„Nun liegt es an den Mitgliedstaaten, sehr rasch die erforderliche Infrastruktur entlang der Autobahnen zu schaffen,
um Parkplätze und ausreichend Nächtigungsmöglichkeiten außerhalb der Fahrzeuge bereitzustellen“,
fordert Klacska.
Besonderheiten der Transportwirtschaft berücksichtigt
„Bei den Entsenderegeln werden nun die Besonderheiten der Transportwirtschaft berücksichtigt“, freut sich
Klacska. So sind künftig alle bilateralen Personen- und Güterverkehre sowie auch Transitfahrten innerhalb
der EU vom Entsenderegime ausgenommen. Lediglich Kabotagebeförderungen sind ab dem ersten Tag im Gastland
als Entsendung zu qualifizieren. „Damit übernehmen die Entscheidungsträger unsere aus der betrieblichen
Praxis entwickelten Vorschläge für effiziente und unbürokratische Transportabläufe innerhalb
der EU“, so Klacska weiter.
Um bessere Kontrollen zu ermöglichen und Lohndumping zu verhindern, müssen voraussichtlich ab Ende 2024
alle Lkw und Busse im internationalen Verkehr mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der Version II ausgerüstet
sein, der zusätzlich auch jeden Grenzübertritt automatisch aufzeichnet.
„Wir appellieren nun an alle EU-Abgeordneten, diesen Schritt in die richtige Richtung zu unterstützen, damit
die endgültigen Regelungen so bald wie möglich in Kraft treten können“, so Klacska abschließend.
Eine Abstimmung im Plenum des Parlaments ist für Dezember geplant.
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